Oudenaarde
Kirchen und Klöster setzt ein, die damit endet, daß am 4. Oktober verschiedene
Priester erwürgt und in die Scheide geworfen werden. Erst heranziehende spanische
Truppen vermögen die Plünderer zu verscheuchen. Das letzte Drittel des 16. Jahr-
hunderts ist für die Wirkereiindustrie der Stadt in jeder Hinsicht verhängnisvoll. Die
Beraubung der Antwerpener Pant vom 4. November 1576 schlägt auch Oudenaarde
schwere Wunden. Der Händler Jorge Reynaldi verliert die von dem Oudenaarder
Tapissier Joris Hujoel gelieferten oder in Kommission gegebenen sechs Behänge «bos-
caige van Audenaerde*. Es werden ferner durch die Gewalttat der spanischen Truppen
betroffen: Arnout Cabeliou (Geschichte Jakobs, fünf Teppiche, Höhe 3Va Ellen, Gesamt-
länge 105 Ellen), Josse Cabellau (Geschichte Abrahams, drei Stück), Loys Blomaert
(Geschichte der Elbora, 120 Quadratellen Inhalt), Martin de] Cordier (Historie Ahabs
und der Jesabel, acht Behänge, 225 Quadratellen) und Ghileyn Marote, der neun Ver-
düren, „boscaige", von 37a Ellen Höhe und 138 Ellen Gesamtlänge zunächst auf das
Verlustkonto bucht, allerdings das Glück hat, seiner Behänge im Juni 1577 in der
Antwerpener Wohnung des Diego Alonzo de San Vitores zum größten Teile wieder
habhaft zu werden.
Die Wirren, in Verbindung mit dem Einfall des Herzogs von Anjou in die spani
sehen Niederlande, werden Oudenaarde verhängnisvoll. Alexander Farnese belagert
die Stadt; erst am 5. Juli 1582 erreicht er nach dreimonatlichem Widerstande die Kapi-
tulation. Zahlreiche Häuser sind zerschossen oder niedergebrannt.
Die städtischen Behörden suchen den einrückenden Sieger zur Milde zu stimmen;
sie überreichen ihm die Folge der Geschichte Alexander des Großen, die Josse de Pape
für 2000 fl. liefert. Die Auswanderung der Wirker, diesmal auch der größeren Firmen,
nimmt in erschreckendem Maße zu. Die alte Sankt-Barbaragilde ist zu Ende des
16. Jahrhunderts so heruntergekommen, daß sich Schöffen und Bailli zu der Verordnung
vom Mai 1596 entschließen, die den Eintritt in die Zunft wesentlich erleichtert. Der
Erfolg bleibt aus. Um 1589 sind die geldlichen Schwierigkeiten groß, mit Geneh-
migung der städtischen Behörden wird eine Art Leihinstitut für Wirkereien ins Leben
gerufen. Die Gebühr beträgt einen Sous für Tag und Quadratelle. Das Unternehmen
scheint nicht sonderlich eingeschlagen zu sein; einige Jahre später ist von der Leih-
stelle keine Rede mehr.
Das beginnende 17. Jahrhundert vermag den Niedergang der Oudenaarder Wirkerei-
industrie nicht aufzuhalten. Der Eifer ist durchaus anzuerkennen, mit dem sowohl
die städtische Verwaltung als auch die Zunft bemüht sind, das Übel an der Wurzel
zu fassen, auf eine Verbesserung der Qualität der heimischen Wirkereien zu dringen.
Die Färberei ließ von jeher in Oudenaarde zu wünschen übrig, ganz abgesehen davon,
daß zu keiner Zeit die reiche Palette Brüssels zur Verfügung stand. Am 2. Januar 1604
greifen die Behörden auf den Artikel 7 der Verordnung von 1596 zurück, sie bestimmen,
daß in Zukunft sämtliche Wollen in der Zunftfärberei unter städtischer Kontrolle zu
verarbeiten sind. Entsprechend ergeht die Vorschrift für die Seidenfärber. Dem Vor-
gehen verschiedener Meister, die nur einen kleinen Posten ungefärbter Wolle zur
Stadtfärberei schicken, den größten Teil dagegen an die ländlichen Wirker und Ge-
sellen zu hohem Preise verschieben, wird durch das Verbot des Handelns mit ein-
gefärbter Wolle ein Riegel vorgeschoben. In besonderen Fällen ist die Genehmigung
des Gildevorstandes einzuholen. Die Ausführungsbestimmungen sind etwas verwickelter
Natur, die Verordnung wird im übrigen schon nach kurzer Zeit kaum mehr beachtet.
Das behördliche Eingreifen führt, so gut es gemeint ist, letzten Endes nur dahin, den
Auswanderungstrieb der unzufriedenen Elemente zu verstärken. In den ersten Jahren
des 17.Säkulums ist die Flucht der Gesellen derart, daß sich die Zunft am 28. August 1604
hilfesuchend an den Bailli und die Schöffen wendet, die einen entsprechenden Gesetzes-
entwurf der Generalstatthalterin unterbreiten. Am 4. Juli 1606 erfolgt der Erlaß eines
Auswanderungsverbotes für die Angehörigen der Oudenaarder Wirkereibetriebe, das
Strafen bis zur völligen Konfiskation des Eigentumes vorsieht. Es werden besondere
Listen über die Abgewanderten geführt. Um 1610 tritt ein Stillstand der Bewegung
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Kirchen und Klöster setzt ein, die damit endet, daß am 4. Oktober verschiedene
Priester erwürgt und in die Scheide geworfen werden. Erst heranziehende spanische
Truppen vermögen die Plünderer zu verscheuchen. Das letzte Drittel des 16. Jahr-
hunderts ist für die Wirkereiindustrie der Stadt in jeder Hinsicht verhängnisvoll. Die
Beraubung der Antwerpener Pant vom 4. November 1576 schlägt auch Oudenaarde
schwere Wunden. Der Händler Jorge Reynaldi verliert die von dem Oudenaarder
Tapissier Joris Hujoel gelieferten oder in Kommission gegebenen sechs Behänge «bos-
caige van Audenaerde*. Es werden ferner durch die Gewalttat der spanischen Truppen
betroffen: Arnout Cabeliou (Geschichte Jakobs, fünf Teppiche, Höhe 3Va Ellen, Gesamt-
länge 105 Ellen), Josse Cabellau (Geschichte Abrahams, drei Stück), Loys Blomaert
(Geschichte der Elbora, 120 Quadratellen Inhalt), Martin de] Cordier (Historie Ahabs
und der Jesabel, acht Behänge, 225 Quadratellen) und Ghileyn Marote, der neun Ver-
düren, „boscaige", von 37a Ellen Höhe und 138 Ellen Gesamtlänge zunächst auf das
Verlustkonto bucht, allerdings das Glück hat, seiner Behänge im Juni 1577 in der
Antwerpener Wohnung des Diego Alonzo de San Vitores zum größten Teile wieder
habhaft zu werden.
Die Wirren, in Verbindung mit dem Einfall des Herzogs von Anjou in die spani
sehen Niederlande, werden Oudenaarde verhängnisvoll. Alexander Farnese belagert
die Stadt; erst am 5. Juli 1582 erreicht er nach dreimonatlichem Widerstande die Kapi-
tulation. Zahlreiche Häuser sind zerschossen oder niedergebrannt.
Die städtischen Behörden suchen den einrückenden Sieger zur Milde zu stimmen;
sie überreichen ihm die Folge der Geschichte Alexander des Großen, die Josse de Pape
für 2000 fl. liefert. Die Auswanderung der Wirker, diesmal auch der größeren Firmen,
nimmt in erschreckendem Maße zu. Die alte Sankt-Barbaragilde ist zu Ende des
16. Jahrhunderts so heruntergekommen, daß sich Schöffen und Bailli zu der Verordnung
vom Mai 1596 entschließen, die den Eintritt in die Zunft wesentlich erleichtert. Der
Erfolg bleibt aus. Um 1589 sind die geldlichen Schwierigkeiten groß, mit Geneh-
migung der städtischen Behörden wird eine Art Leihinstitut für Wirkereien ins Leben
gerufen. Die Gebühr beträgt einen Sous für Tag und Quadratelle. Das Unternehmen
scheint nicht sonderlich eingeschlagen zu sein; einige Jahre später ist von der Leih-
stelle keine Rede mehr.
Das beginnende 17. Jahrhundert vermag den Niedergang der Oudenaarder Wirkerei-
industrie nicht aufzuhalten. Der Eifer ist durchaus anzuerkennen, mit dem sowohl
die städtische Verwaltung als auch die Zunft bemüht sind, das Übel an der Wurzel
zu fassen, auf eine Verbesserung der Qualität der heimischen Wirkereien zu dringen.
Die Färberei ließ von jeher in Oudenaarde zu wünschen übrig, ganz abgesehen davon,
daß zu keiner Zeit die reiche Palette Brüssels zur Verfügung stand. Am 2. Januar 1604
greifen die Behörden auf den Artikel 7 der Verordnung von 1596 zurück, sie bestimmen,
daß in Zukunft sämtliche Wollen in der Zunftfärberei unter städtischer Kontrolle zu
verarbeiten sind. Entsprechend ergeht die Vorschrift für die Seidenfärber. Dem Vor-
gehen verschiedener Meister, die nur einen kleinen Posten ungefärbter Wolle zur
Stadtfärberei schicken, den größten Teil dagegen an die ländlichen Wirker und Ge-
sellen zu hohem Preise verschieben, wird durch das Verbot des Handelns mit ein-
gefärbter Wolle ein Riegel vorgeschoben. In besonderen Fällen ist die Genehmigung
des Gildevorstandes einzuholen. Die Ausführungsbestimmungen sind etwas verwickelter
Natur, die Verordnung wird im übrigen schon nach kurzer Zeit kaum mehr beachtet.
Das behördliche Eingreifen führt, so gut es gemeint ist, letzten Endes nur dahin, den
Auswanderungstrieb der unzufriedenen Elemente zu verstärken. In den ersten Jahren
des 17.Säkulums ist die Flucht der Gesellen derart, daß sich die Zunft am 28. August 1604
hilfesuchend an den Bailli und die Schöffen wendet, die einen entsprechenden Gesetzes-
entwurf der Generalstatthalterin unterbreiten. Am 4. Juli 1606 erfolgt der Erlaß eines
Auswanderungsverbotes für die Angehörigen der Oudenaarder Wirkereibetriebe, das
Strafen bis zur völligen Konfiskation des Eigentumes vorsieht. Es werden besondere
Listen über die Abgewanderten geführt. Um 1610 tritt ein Stillstand der Bewegung
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