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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1898 — Heidelberg, 1898

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Nr. 1 (30. April 1898)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25136#0005
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Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGBGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEBEI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.

Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Bezugspreis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.

Soninier-Halbjahr 1898.

Nr. 1.

Samstag, 30. April 1898.

Bekanntmachungen, der Universitäts-Behörden.

Immatrikulations-Kommission.
Die neu angekommenen Herren Studierenden werden auf-
gefordert, innerhalb zwei Tagen nach ihrer An-
kunft sich zum Zweck der Immatrikulation auf der Uni-
versitäts-Kanzlei (Universitätsgebäude, I. Stock) anzumelden
und ihre sämtlichen Legitimationspapiere zu übergeben.
Die Immatrikulationstagfahrten werden jeweils durch
besonderen Anschlag am schwarzen Brett bekannt gemacht
werden.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

Die Herren Studierenden, die am 30. April zur Imma-
trikulation kommen, werden benachrichtigt, dass in drei
Abteilungen immatrikuliert wird und zwar:

I. Abt. Namen von A—H
II. , , J—P
III- , „ „ R-Z

um 3 Uhr
» 33/4 „ und

Heidelberg, den 12. April 1898.

Der Prorektor:

Dr Kehrer.

1. Von Inländern:
Abgangszeugnisse von der Schule, eventuell von den
früher besuchten Universitäten; polizeiliches Führungs-
attest wird erfordert, wenn die Aufnahme hier nicht un-
mittelbar nach dem Abgang von der Schule oder Uni-
versität stattfindet.
2. Von Ausländern:
Pass oder Heimatschein, bei Mangel an Schulzeug-
nissen geeigneter anderer Ausweis über ihre persönlichen
Verhältnisse.
Heidelberg, den 12. April 1898.
Der Prorektor:
Dr. Kehrer.

Akademisches Direktorium.
Zur Einreichung der Gesuche um Befreiung von
Zahlung der Kollegiengelder haben wir als letzten
Termin den 14. Mai festgesetzt.
Wir bringen dies zur Kenntnis der Herren Studierenden
mit dem Anfügen, dass den Gesuchen, die auf dem Sekre-
tariate abzugeben sind, beigefügt werden müssen:
1. ein Vermögenszeugnis,
2. das Reifezeugnis und bezw. Fleisszeugnisse und
3. das Anmeldungsbuch.
Wenn es sich um Verlängerung der bisher gewährten
Honorarbefreiung handelt, hat der betreffende Studierende
mit dem Gesuch das Dekret über die bisherige Honorar-
freiheit, _ Frequenz- und Sittenzeugnisse, das Anmeldungsbuch,
sowie eine amtliche Beurkundung darüber vorzulegen, dass
in den Vermögensverhältnissen der Eltern oder in seinen
eigenen eine Verbesserung nicht eingetreten ist.
In den Gesuchen ist anzugeben, ob Petent Stipendien
irgend welcher Art und in welchem Betrage bezieht.
Die betreffenden Studierenden werden darauf aufmerk-
sam gemacht, dass die Verordnung des Grossh. Ministeriums
vom 21. August 1840, „Die Honorarbefreiung betr.“ sowie
Formulare zu Vermögenszeugnissen auf dem Sekretariat un-
entgeltlich zu haben sind, und dass von der vollständigen
Beifügung der in dieser Verordnung bezeichneten Zeugnisse
die Erledigung der Gesuche abhängt. Alle Gesuche, die
bis zu obigem Termin nicht eingekommen sind,
werden unnachsichtlich zurückgewiesen.
Heidelberg, den 12. April 1898.
\ D e r P r o r e k t o r :
Dr. Kelirer.

.1

Zur Vornahme der I. Immatrikulation neu angekommener
Studierender haben wir Tagfahrt auf
Samstag, den 30. April 1898, Nacliin. 3 Uhr
anberaumt, wozu wir die betreffenden Herren Studierenden
in die Aula mit dem Anfügen einladen, dass die Gebühr für
die Immatrikulation und zwar:
20 Mk. für diejenigen Herren, welche noch auf
keiner deutschen Hochschule immatrikuliert waren,
12 Mk. für diejenigen Herren, welche das Abgangs-
zeugnis einer deutschen Hochschule vorlegen,
unmittelbar vor der Immatrikulation in der Universitäts-
Kanzlei (I. Stock) zu entrichten ist.
Heidelberg, den 12. April 1898.
Der Prorekto^J*-^
Dr. Kehrer/^-' 7'
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