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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1898 — Heidelberg, 1898

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Nr. 11 (9. Juli 1898)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25136#0093
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Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HEBAUSGEGEBEN VON J. HÖBNING, UNIVEBSITÄTS-BUCHDBUCKEBEI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Postzeitungs-Preisliste VIII. Nachtrag Nr. 49 a. Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Sommer-Halbjahr 1898. Nr. 11. Samstag, 9. Juli 1898.

Akademisches Direktorium.
Die Exmatrikulation betr.
Diejenigen Herren Studierenden, welche mit Semester-
schluss die Universität verlassen, werden aufgefordert, dies
jetzt schon — unter Vorlage des Anmeldungs-
buches auf der Universitäts-Kanzlei zu erklären.
Die Aushändigung der Abgangszeugnisse erfolgt vom
8. August d. J. ah gegen
1. Rückgabe der Legitimationskarte,
2. Vorlage der vorgeschriebenen Bibliotheks-Bescheini-
gung,
3. Vorlage der Quittung über Entrichtung der Exma-
trikulations-Taxe (6 Mk.).
Heidelberg, den 5. Juli 1898.
Der Prorektor:
Dr. Kehrer.
Die Herren Nichtinkorporierten werden gebeten, sich an
den bevorstehenden Wahlen für den Weiteren Ausschuss
recht zahlreich zu beteiligen.
Wegen der näheren Bestimmung der Zeit wolle man
die bezüglichen Anschläge beachten.
Der Vertreter der Nichtinkorporierten
gez. E. Ziegler.

Der Auszug der Heidelberger Studenten
im Jahre 1848.
(Fortsetzung.)
Es war ein langgeübtes Vorrecht der Akademiker, am
schwarzen Brette Anschläge zu veröffentlichen ohne die ge-
dachte Förmlichkeit. Die Verletzten wandten sich daher an den
allgemeinen Studentenverein und legten ihm ihre Klagen vor.
Dieser hielt am Montag eine Sitzung ab, wie man uns erzählt
im „Prinz Max", und beschloss einstimmig, dem Senat eine Be-
schwerdeschrift zu übermitteln. In derselben bezeichneten sie
des Herrn Amtmannes Verfahren als eine Verletzung einer
„Märzerrungenschaft“, der unbeschränkten Pressfreiheit. Leider
vergass man, dass die Pressfreiheit nicht auch das unumschränkte
Anschlägen von Drucksachen in sich schloss. Der Senat war
anderer Meinung als die Beschwerdeführenden.
Am 9. hatte der Kurator Geheime Rat von Dahmen auf
Betreiben des Herrn von Hillern schon dem Senat den in der
vorigen Nummer abgedruckten Aufruf, sowie die Statuten vor-
gelegt, und mit Bezugnahme auf diese, die Auflösung des Ver-
eins beantragt. Wir teilen zum Verständnis der nachfolgenden
Ereignisse die Satzungen, so weit sie uns bekannt sind, mit:
§ i-
Das Prinzip des Vereins ist die demokratische Repu
b lik, d.h. diejenige Staatsform, in welcher die Freiheit, Gl ei c h-
h eit und Brüderlichkeit verwirklicht ist, und zwar die Gleich-
heit nicht nur vor dem Gesetze, sondern soviel als,möglich auch
im Leben. ;

Die Herren Kommilitonen mache ich im Auftrag des
vom Weiteren Studenten-Ausschuss eingesetzten Sonder-Aus-
schusses für die Lesehalle darauf aufmerksam, dass derselbe
die Einberufung einer allgemeinen Studenten-Versammlung
bei dem Weiteren Ausschuss beantragt hat. Die Versamm-
lung wird voraussichtlich am Montag, 2*/2 Uhr, stattfinden.
Ich bitte die Herren Kommilitonen, die noch erfolgenden An-
schläge am schwarzen Brett zu beachten.
Walther Graef, stud. cam.
Promotionen
an der Universität Heidelberg vom 17. Juni bis 6. Juli 1898.
1. Juristische Fakultät.
29. Juni. Franz Nehmer aus Stettin.
6. Juli. Gottfried Keil aus Marienburg.
6. „ Karl Wollf aus Koblenz.
2. Philosophische Fakultät.
18. Juni. Richard Mayer-G’sehrey aus Heidelberg.
(Dissertation: „Parthenius Nicaeensis quäle in fabularum amatoriarum
breviario dicendi genus secutus sit“.)
22. Juni. Walter Borgius aus Frankfurt.
(Dissertation: „Die Fruchtmarktgesetzgebung in Kurpfalz im 18. Jahr-
hundert“.)
§ 2.
Der Zweck und das Ziel des Vereins geht daher dahin,
durch die (in § 3 und 4 angegebenen) Mittel zur Verwirk-
lichung der demokratischen Republik in unserm Vater-
lande nach Kräften beizutragen.
§ 3-
Der Verein wird, um seine Zwecke zu erreichen, in seinem
Sinne Propaganda machen d. h. er wird
a) auf die hiesige Studentenschaft (und namentlich auf die
hiesige allgemeine Studentenverbindung) Einfluss zu gewinnen
trachten und aus derselben sich so viel als möglich zu ergänzen
suchen;
b) in dem Volke überhaupt die Grundsätze, welche ei
verficht, zu verbreiten und zu befestigen sich bemühen.
§ 4-
Die Mittel, welche der Verein zur Verwirklichung seiner
Zwecke anwendet, sind vorzüglich folgende:
a) Die Presse. Der Verein wird, sobald die Anzahl seiner
Mitglieder und seine Mittel es erlauben, ein besonderes Blatt
gründen, in welchem die wichtigsten Ereignisse des Tages von
seinem Standpunkte aus besprochen werden, und durch welches
überhaupt zur Aufklärung des Volkes, sowie zur Verbreitung
der demokratischen Grundsätze beigetragen wird. Bis zur Grün-
dung dieses Blattes benützt der Verein andere demokratische
Zeitungen, Flugschriften etc., welche er in dem Volke verbreitet;
 
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