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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1898 — Heidelberg, 1898

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Nr. 5 (28. Mai 1898)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25136#0037
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Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVEHSITATS-BUCHDRUCKEEEI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Postzeitungs - Preisliste VIII. Nachtrag Nr. 49 a. Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Sommer-Halbjahr 1898. Nr. 5. Samstag, 28. Mai 1898.

Bekanntmachungen. der Universitäts-Behörden.

Akademisches Direktorium.
In Bezug auf den Besuch der Vorlesungen und die Be-
nutzung akademischer Anstalten durch Nicht-Akademiker
sehen wir uns veranlasst, folgendes öffentlich bekannt zu
machen:
1. Personen reiferen Alters (Hospitanten),
denen gemäss § 58 der akademischen Vorschriften durch
Lösung eines. Erlaubnisscheines der ständige Besuch
von Vorlesungen für ein Semester gestattet ist, haben
vor der Inskription bei den akademischen Lehrern das Kol-
legiengeld und die Beiträge an die Quästur zu entrichten.
2. Der Erlaubnisschein, der auf dem Sekretariat
ausgestellt wird, ist dem Quästor und dem Dozenten,
letzterem auch die Quittung der Quästur über die ent-
richteten Honorare u. s. w. vorzulegen.
Heidelberg, den 12. April 1898.
Der Prorektor:
*
l>r. Kelirer.

Akademisches Direktorium.
Das von der Frau Dr. Succow gestiftete Stipendium,
bestehend in einem nützlichen Buche für einen Stu-
dierenden der Theologie und einen Studierenden der Me-
dizin, wird zur Bewerbung ausgeschrieben.
Als Bewerber wird jeder Studierende der Theologie oder
Medizin zugelassen, welcher wenigstens ein volles Semester
der hiesigen theologischen oder medizinischen Fakultät an-
gehört hat und zur Zeit der Bewerbung um das Stipendium
der nämlichen Fakultät noch angehört, sich über Fleiss,
Sittlichkeit und Dürftigkeit auszuweisen vermag. Den schrift-
lichen, auf dem Sekretariat abzugebenden Bewerbungen
sind beizufügen:
1. Ein Führungs-Attest des Disziplinaramts für die
Dauer des hiesigen Aufenthalts,
2. Zeugnisse über fleissigen und gedeihlichen Besuch
der während derselben gehörten Vorlesungen,
3. Zeugnisse über gesetzliche Honorarfreiheit.
Die Anmeldungsfrist schliesst mit dem 31. M a i, spätere
Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.
Heidelberg, den 5. April 1898.
Der Prorektor:
Dr. Kelirer.

Engerer Senat.
Bekanntmachung.
Aus der Pfarrer Lang’schen Stiftung in Heidelberg ist
ein Stipendium von 200 Mark zu vergeben.
Genussberechtigt sind:
1. Studierende, namentlich solche der Theologie, oder in
deren Ermangelung ledige Frauenspersonen vom 12. Lebens-
jahre an aus der rechtmässigen Nachkommen-
schaft des Stifters — des im Jahre 1763 verstorbenen
reformierten Pfarrers Johann Jakob Lang in Bretten
— sowie der beiden Brüder desselben:
Johann Lang, gewesenen reformierten Pfarrers in
Siebeldingen in der bayrischen Pfalz und
Christian Friedrich Lang, gewesenen Handelsmannes
in Bretten,
welche der „reformierten Religion angehören und einen guten
Leumund haben;
2. für den Fall, dass keine nach Ziffer 1 berechtigten
Personen vorhanden sind:
Studierende aus Heidelsheim, Bretten und Hei-
delberg, welche den gleichen Bedingungen entsprechen.
Bewerbungen sind unter Anschluss der erforderlichen
Nachweise binnen vier Wochen bei dem Grossh. Mini-
sterium der Justiz, des Kultus und Unterrichts einzureichen.
Heidelberg, den 12. Mai 1898.
Der Prorektor:
Dr. Kehrer.

Ausschuss der Studentenschaft.
Den Herren Kommilitonen wird hierdurch kundgegeben,
dass auch in diesem Semester beim Besuche des Mannheimer
Theaters Preisermässigung in der Weise zugestanden worden
ist, dass zu allen Abonnements-Vorstellungen Akademiker-
karten für Stehplätze im Parkett um die Hälfte des jeweiligen
Eintrittsgeldes ausgegeben werden. Zugleich wird darauf
aufmerksam gemacht, dass zur Erlangung einer Akademiker-
karte eine jeweils für ein Semester gütige Theater-Legiti-
mationskarte notwendig ist, die von dem Universitäts-Sekretär
ausgestellt wird.
Heidelberg, den 24. Mai 1898.
Der engere Ausschuss:
I. A. Em. Gsclieidlen,
z. Z. Schriftführer.
 
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