Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Feensprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Postzeitungs-Preisliste VIII. Nachtrag Nr. 49 a. Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Sommer-Halbjahr 1898.
Nr. 6.
Samstag, 4. Juni 1898.
Bekanntmachungen der Universitäts-Behörden.
Akademisches Direktorium.
Mit Bezug auf Art. 4 Ziff. 8 der Statuten des Akademi-
schen Kranken Vereins wird bekannt gemacht, dass nach-
stehende Mitglieder des medizinischen Lehrkörpers sich be-
reit erklärt haben, bis auf Weiteres in ihrer Privat-
sprechstunde kranken Studierenden ärztlichen
Rat unentgeltlich zu erteilen und zwar die Herren:
Dr. Aschaffenburg, Privatdozent
„ Bettmann, Privatdozent
„ Brauer, „
„ Czerny, Geheimerat
„ Erb, Geheimerat
„ Fischer, Privatdozent
„ Fleiner, Hofrat
„ Hammer, Privatdozent
„ v. Hippel, Professor
„ Hoffmann, „
„ Jordan, „
„ Jurasz, Professor
„ Kn au ff, Hofrat
„ Kraepelin, Professor
„ Leber, Geheimerat
, Lossen, Professor
„ Marwedel, Privatdozent
„ Nissl, Privatdozent
„ Oppenheimer, Professor
„Pa ss o w, „
„ Petersen, Privatdozent
„ Schmidt, G. B., Privatdozent
„ Vierordt, Professor
„ Vulpius, Privatdozent
„ Weiss, Professor
Die Herren Prof. Dr. Jurasz, Dr. Brauer und Dr.
Hammer sind bereit, kranke Studierende event. in ihren
Wohnungen zu behandeln, ebenso Herr Dr. Jung im zahn-
ärztlichen Institut.
Heidelberg, den 12. April 1898.
Der Prorektor:
Dr. Kein er.
Engerer Senat.
Bekanntmachung-.
Aus der Pfarrer Lang’schen Stiftung in Heidelberg ist
ein Stipendium von 200 Mark zu vergeben.
Genussberechtigt sind:
1. Studierende, namentlich solche der Theologie, oder in
deren Ermangelung ledige Frauenspersonen vom 12. Lebens-
jahre an aus der rechtmässigen Nachkommen-
schaft des Stifters — des im Jahre 1763 verstorbenen
reformierten Pfarrers Johann Jakob Lang in Bretten
— sowie der beiden Brüder desselben:
Johann Lang, gewesenen reformierten Pfarrers in
Siebeldingen in der bayrischen Pfalz und
Christian Friedrich Lang, gewesenen Handelsmannes
in Bretten,
welche der „reformierten Religion angehören und einen guten
Leumund haben;
2. für den Fall, dass keine nach Ziffer 1 berechtigten
Personen vorhanden sind:
Studierende aus Heidelsheim, Bretten und Hei-
delberg, welche den gleichen Bedingungen entsprechen.
Bewerbungen sind unter Anschluss der erforderlichen
Nachweise binnen vier Wochen bei dem Grossh. Mini-
sterium der Justiz, des Kultus und Unterrichts einzureichen.
Heidelberg, den 12. Mai 1898.
Der Prorektor:
Dr. Keiner.
Friedricli-Luiseii-Stipeiidieii-Koiiimissioii.
Die Friedrich-Luisen-Stipendien für 1898 werden hier-
mit zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Vergebung geschieht an die Würdigsten unter den
an hiesiger Universität Studierenden, die mindestens schon
im verflossenen Wintersemester hier akademische Bürger ge-
wesen und solcher Unterstützung bedürftig sind, ohne Unter-
schied des Vaterlandes und des religiösen Bekenntnisses.
Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen
1. Zeugnisse der Dürftigkeit,
2. Zeugnisse der akademischen Lehrer über den fleissigen
Kollegienbesuch in dem Wintersemester 1897/98 und
im laufenden Semester
beizufügen sind, bis spätestens 15. Juni auf dem Se-
kretariat einzureichen.
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Feensprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Postzeitungs-Preisliste VIII. Nachtrag Nr. 49 a. Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Sommer-Halbjahr 1898.
Nr. 6.
Samstag, 4. Juni 1898.
Bekanntmachungen der Universitäts-Behörden.
Akademisches Direktorium.
Mit Bezug auf Art. 4 Ziff. 8 der Statuten des Akademi-
schen Kranken Vereins wird bekannt gemacht, dass nach-
stehende Mitglieder des medizinischen Lehrkörpers sich be-
reit erklärt haben, bis auf Weiteres in ihrer Privat-
sprechstunde kranken Studierenden ärztlichen
Rat unentgeltlich zu erteilen und zwar die Herren:
Dr. Aschaffenburg, Privatdozent
„ Bettmann, Privatdozent
„ Brauer, „
„ Czerny, Geheimerat
„ Erb, Geheimerat
„ Fischer, Privatdozent
„ Fleiner, Hofrat
„ Hammer, Privatdozent
„ v. Hippel, Professor
„ Hoffmann, „
„ Jordan, „
„ Jurasz, Professor
„ Kn au ff, Hofrat
„ Kraepelin, Professor
„ Leber, Geheimerat
, Lossen, Professor
„ Marwedel, Privatdozent
„ Nissl, Privatdozent
„ Oppenheimer, Professor
„Pa ss o w, „
„ Petersen, Privatdozent
„ Schmidt, G. B., Privatdozent
„ Vierordt, Professor
„ Vulpius, Privatdozent
„ Weiss, Professor
Die Herren Prof. Dr. Jurasz, Dr. Brauer und Dr.
Hammer sind bereit, kranke Studierende event. in ihren
Wohnungen zu behandeln, ebenso Herr Dr. Jung im zahn-
ärztlichen Institut.
Heidelberg, den 12. April 1898.
Der Prorektor:
Dr. Kein er.
Engerer Senat.
Bekanntmachung-.
Aus der Pfarrer Lang’schen Stiftung in Heidelberg ist
ein Stipendium von 200 Mark zu vergeben.
Genussberechtigt sind:
1. Studierende, namentlich solche der Theologie, oder in
deren Ermangelung ledige Frauenspersonen vom 12. Lebens-
jahre an aus der rechtmässigen Nachkommen-
schaft des Stifters — des im Jahre 1763 verstorbenen
reformierten Pfarrers Johann Jakob Lang in Bretten
— sowie der beiden Brüder desselben:
Johann Lang, gewesenen reformierten Pfarrers in
Siebeldingen in der bayrischen Pfalz und
Christian Friedrich Lang, gewesenen Handelsmannes
in Bretten,
welche der „reformierten Religion angehören und einen guten
Leumund haben;
2. für den Fall, dass keine nach Ziffer 1 berechtigten
Personen vorhanden sind:
Studierende aus Heidelsheim, Bretten und Hei-
delberg, welche den gleichen Bedingungen entsprechen.
Bewerbungen sind unter Anschluss der erforderlichen
Nachweise binnen vier Wochen bei dem Grossh. Mini-
sterium der Justiz, des Kultus und Unterrichts einzureichen.
Heidelberg, den 12. Mai 1898.
Der Prorektor:
Dr. Keiner.
Friedricli-Luiseii-Stipeiidieii-Koiiimissioii.
Die Friedrich-Luisen-Stipendien für 1898 werden hier-
mit zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Vergebung geschieht an die Würdigsten unter den
an hiesiger Universität Studierenden, die mindestens schon
im verflossenen Wintersemester hier akademische Bürger ge-
wesen und solcher Unterstützung bedürftig sind, ohne Unter-
schied des Vaterlandes und des religiösen Bekenntnisses.
Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen
1. Zeugnisse der Dürftigkeit,
2. Zeugnisse der akademischen Lehrer über den fleissigen
Kollegienbesuch in dem Wintersemester 1897/98 und
im laufenden Semester
beizufügen sind, bis spätestens 15. Juni auf dem Se-
kretariat einzureichen.