Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt,
l’ostzeitungs - Preisliste VIII. Nachtrag Nr. 49 a. Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Sommer-Halbjahr 1898. Nr. 12. Samstag, 16. Juli 1898.
Akademisches Direktorium.
Die Exmatrikulation betr.
Diejenigen Herren Studierenden, welche mit Semester-
schluss die Universität verlassen, werden aufgefordert, dies
jetzt schon— unter Vorlage des Anmeldungs-
buches auf der Universitäts-Kanzlei zu erklären.
Die Aushändigung der Abgangszeugnisse erfolgt vom
8. August d. J. ab gegen
1. Rückgabe der Legitimationskarte,
2. Vorlage der vorgeschriebenen Bibliotheks-Bescheini-
gung,
3. Vorlage der Quittung über Entrichtung der Exma-
trikulations-Taxe (6 Mk.).
Heidelberg, den 5. Juli 1898.
-<«.> Der Prorektor:
Dr. Kehrer.
Ferienkurse.
In den Sommerferien sollen folgende Kurse abgehalten
werden:
1. von den Dozenten der medizinischen Fakultät:
Im September:
Prof. Maurer und Dr. Göppert: Cursus der Anatomie
des Menschen, mit Demonstrationen, vier Wochen lang,
täglich von 11—1 Uhr.
Im Oktober von je dreiwöchentlicher Dauer:
Prof. Gottlieb: Experiment. Pharmakologie mit besonderer
Berücksichtigung neuer Arzneimittel. Dienstag, Mittwoch,
Donnerstag, Freitag 12—1 Uhr.
Prof. J u r a s z: Laryngol. und rhinolog. Praxis. Montag, Mitt-
woch, Donnerstag und Samstag von 1/212—1 Uhr.
Prof. Hoffmann: Kurs der intern. Diagnostik und Therapie.
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von ^lO—11
Uhr.
Hofrat Fleiner: Magen- und Darmkrankheiten und deren
diätet.-mechan. Behandlung. Montag bis Freitag (ein-
schliesslich) 12—1 Uhr.
Prof. Weiss: Funktionsprüfung des Auges.
Prof. P a s s o w: Kurs der Ohrenheilkunde. 4 mal wöchentlich
je 2 stündig.
Prof. Cramer: Bakteriolog. Kurs.
Prof. Jordan: 1. Kurs der Chirurg. Diagnostik und Therapie
(mit Krankenvorstellung und Operationen). Montag, Diens-
tag, Donnerstag und Freitag 8—1/210 Uhr. — 2. Ueber
Frakturen und Luxationen. 3 mal wöchentlich.
Prof. Kaiser: Repetitorium der Physiologie. Täglich 12—1
Uhr.
Der Auszug der Heidelberger Studenten
im Jahre 1848.
(Fortsetzung.)
In der Frühe des 16. Juli, als an einem Sonntage, begab sich
die Gesandtschaft der Studierenden nach Karlsruhe, woselbst sie
dem Minister Bekk ihre Angelegenheit vortrugen und eine darauf
bezügliche Denkschrift überreichten. Der Minister versprach die-
selbe dem Staatsministerium vorzulegen, was auch sogleich ge-
schah. Gegen Abend wurde den im Gasthaus „zum Erbprinzen“
abgestiegeneu Abgesandten die Entscheidung des Ministeriums
übermittelt. Dieselbe lautete:
Ministerium des Innern.
Carlsruhe, den 16. Juli 1848.
Den demokratischen Studentenverein zu Heidelberg betr.
Vermöge Staatsministerial - Entschliessung vom Heutigen
Nr. 1670 wird dem Professor Mörstadt und den andern Mitunter-
zeichnern der gegen die Ministerialverfügung vom nten dieses
Monats Nr. 11632 gerichteten Vorstellung eröffnet, dass von dieser
Verfügung, durch welche der demokratische Studentenverein in
Heidelberg aufgelöst wurde, nicht abgegangen werden könne.
Es wurde im März dieses Jahres eine Erweiterung des Asso-
ciationsrechtes weder von den Ständen gefordert, noch von der
Regierung zugesichert. Es behielt in diesem Punkte vielmehr
bei dem Gesetze vom 26. Oktober 1833, welches das freie Asso-
ciationsrecht regelt, ohne alle Anfechtung sein Bewenden, weshalb
auch lediglich dieses Gesetz von 1833 noch massgebend ist. Dem¬
nach können sich Vereine ohne besondere Staatsgenchmigung
frei bilden und nur gegen einen einzelnen bereits bestehenden
Verein steht der Regierung das Recht der Auflösung und des Ver-
bots zu, wenn sie findet, dass derselbe „die Sicherheit des Staats
oder das allgemeine Wohl gefährdet“.
Diese Voraussetzung ist nun bei dem auf Untergrabung
der bestehenden Staatsordnung gerichteten demokratischen Stu-
dentenverein in Heidelberg ohne Zweifel vorhanden.
Durch dieses Verbot wird indessen dem Vereinsrecht im
Allgemeinen in keiner Weise zu nahe getreten, und andere
Vereine, bei welchen jene Voraussetzung nicht eintritt, bleiben
dabei durchaus unberührt. Bei dieser Aufklärung der Sache
giebt man sich der Hoffnung hin, dass die Heidelberger Studenten-
schaft, welche bisher einen anerkennungswerten gesetzlichen Sinn
zeigte, sich bei der ergangenen Verfügung selbst beruhigen werde.
Mit diesem Bescheid kamen die akademischen Lehrer und
die Studenten abends neun Uhr hier an, empfangen von einer
Menge Neugieriger, namentlich Studenten. An der von Fackeln
erleuchteten Pforte der Universität vor den versammelten Stu-
denten und Bürgern erstattete Studiosus Hirsch den Bericht
über das Ergebnis, der Reise. 1
Der Redner schloss mit der Aufforderung an seinen Comili-
tonen, nächsten Morgen um 8 Uhr Heidelberg zu verlassen und
nach Neustadt an der Hardt zu ziehen, und nicht eher zurück-
zukehren, als bis dieses Verbot zurückgenommen sei. Es erfolgte
darauf ein stürmisches Ja von Seiten der Studenten. Darauf
wandte er sich an die Bürger der Stadt, sie möchten nicht zu-
geben, dass den Studenten ein so kostbares, wichtiges, kaum
erworbenes Recht wie die Associationsfreiheit entzogenbleibe;
sie möchten sich ihrer Sache anschliesStn, protestieren und Ab-
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt,
l’ostzeitungs - Preisliste VIII. Nachtrag Nr. 49 a. Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Sommer-Halbjahr 1898. Nr. 12. Samstag, 16. Juli 1898.
Akademisches Direktorium.
Die Exmatrikulation betr.
Diejenigen Herren Studierenden, welche mit Semester-
schluss die Universität verlassen, werden aufgefordert, dies
jetzt schon— unter Vorlage des Anmeldungs-
buches auf der Universitäts-Kanzlei zu erklären.
Die Aushändigung der Abgangszeugnisse erfolgt vom
8. August d. J. ab gegen
1. Rückgabe der Legitimationskarte,
2. Vorlage der vorgeschriebenen Bibliotheks-Bescheini-
gung,
3. Vorlage der Quittung über Entrichtung der Exma-
trikulations-Taxe (6 Mk.).
Heidelberg, den 5. Juli 1898.
-<«.> Der Prorektor:
Dr. Kehrer.
Ferienkurse.
In den Sommerferien sollen folgende Kurse abgehalten
werden:
1. von den Dozenten der medizinischen Fakultät:
Im September:
Prof. Maurer und Dr. Göppert: Cursus der Anatomie
des Menschen, mit Demonstrationen, vier Wochen lang,
täglich von 11—1 Uhr.
Im Oktober von je dreiwöchentlicher Dauer:
Prof. Gottlieb: Experiment. Pharmakologie mit besonderer
Berücksichtigung neuer Arzneimittel. Dienstag, Mittwoch,
Donnerstag, Freitag 12—1 Uhr.
Prof. J u r a s z: Laryngol. und rhinolog. Praxis. Montag, Mitt-
woch, Donnerstag und Samstag von 1/212—1 Uhr.
Prof. Hoffmann: Kurs der intern. Diagnostik und Therapie.
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von ^lO—11
Uhr.
Hofrat Fleiner: Magen- und Darmkrankheiten und deren
diätet.-mechan. Behandlung. Montag bis Freitag (ein-
schliesslich) 12—1 Uhr.
Prof. Weiss: Funktionsprüfung des Auges.
Prof. P a s s o w: Kurs der Ohrenheilkunde. 4 mal wöchentlich
je 2 stündig.
Prof. Cramer: Bakteriolog. Kurs.
Prof. Jordan: 1. Kurs der Chirurg. Diagnostik und Therapie
(mit Krankenvorstellung und Operationen). Montag, Diens-
tag, Donnerstag und Freitag 8—1/210 Uhr. — 2. Ueber
Frakturen und Luxationen. 3 mal wöchentlich.
Prof. Kaiser: Repetitorium der Physiologie. Täglich 12—1
Uhr.
Der Auszug der Heidelberger Studenten
im Jahre 1848.
(Fortsetzung.)
In der Frühe des 16. Juli, als an einem Sonntage, begab sich
die Gesandtschaft der Studierenden nach Karlsruhe, woselbst sie
dem Minister Bekk ihre Angelegenheit vortrugen und eine darauf
bezügliche Denkschrift überreichten. Der Minister versprach die-
selbe dem Staatsministerium vorzulegen, was auch sogleich ge-
schah. Gegen Abend wurde den im Gasthaus „zum Erbprinzen“
abgestiegeneu Abgesandten die Entscheidung des Ministeriums
übermittelt. Dieselbe lautete:
Ministerium des Innern.
Carlsruhe, den 16. Juli 1848.
Den demokratischen Studentenverein zu Heidelberg betr.
Vermöge Staatsministerial - Entschliessung vom Heutigen
Nr. 1670 wird dem Professor Mörstadt und den andern Mitunter-
zeichnern der gegen die Ministerialverfügung vom nten dieses
Monats Nr. 11632 gerichteten Vorstellung eröffnet, dass von dieser
Verfügung, durch welche der demokratische Studentenverein in
Heidelberg aufgelöst wurde, nicht abgegangen werden könne.
Es wurde im März dieses Jahres eine Erweiterung des Asso-
ciationsrechtes weder von den Ständen gefordert, noch von der
Regierung zugesichert. Es behielt in diesem Punkte vielmehr
bei dem Gesetze vom 26. Oktober 1833, welches das freie Asso-
ciationsrecht regelt, ohne alle Anfechtung sein Bewenden, weshalb
auch lediglich dieses Gesetz von 1833 noch massgebend ist. Dem¬
nach können sich Vereine ohne besondere Staatsgenchmigung
frei bilden und nur gegen einen einzelnen bereits bestehenden
Verein steht der Regierung das Recht der Auflösung und des Ver-
bots zu, wenn sie findet, dass derselbe „die Sicherheit des Staats
oder das allgemeine Wohl gefährdet“.
Diese Voraussetzung ist nun bei dem auf Untergrabung
der bestehenden Staatsordnung gerichteten demokratischen Stu-
dentenverein in Heidelberg ohne Zweifel vorhanden.
Durch dieses Verbot wird indessen dem Vereinsrecht im
Allgemeinen in keiner Weise zu nahe getreten, und andere
Vereine, bei welchen jene Voraussetzung nicht eintritt, bleiben
dabei durchaus unberührt. Bei dieser Aufklärung der Sache
giebt man sich der Hoffnung hin, dass die Heidelberger Studenten-
schaft, welche bisher einen anerkennungswerten gesetzlichen Sinn
zeigte, sich bei der ergangenen Verfügung selbst beruhigen werde.
Mit diesem Bescheid kamen die akademischen Lehrer und
die Studenten abends neun Uhr hier an, empfangen von einer
Menge Neugieriger, namentlich Studenten. An der von Fackeln
erleuchteten Pforte der Universität vor den versammelten Stu-
denten und Bürgern erstattete Studiosus Hirsch den Bericht
über das Ergebnis, der Reise. 1
Der Redner schloss mit der Aufforderung an seinen Comili-
tonen, nächsten Morgen um 8 Uhr Heidelberg zu verlassen und
nach Neustadt an der Hardt zu ziehen, und nicht eher zurück-
zukehren, als bis dieses Verbot zurückgenommen sei. Es erfolgte
darauf ein stürmisches Ja von Seiten der Studenten. Darauf
wandte er sich an die Bürger der Stadt, sie möchten nicht zu-
geben, dass den Studenten ein so kostbares, wichtiges, kaum
erworbenes Recht wie die Associationsfreiheit entzogenbleibe;
sie möchten sich ihrer Sache anschliesStn, protestieren und Ab-