1898
Nr. 5
Heidelberger Akademische Mitteilungen
Akademisches Direktorium.
Mit Bezug auf Art. 4 Ziff. 8 der Statuten des Akademi-
schen Kranken Vereins wird bekannt gemacht, dass nach-
stehende Mitglieder des medizinischen Lehrkörpers sich be-
reit erklärt haben, bis auf Weiteres in ihrer Privat-
sprechstunde kranken Studierenden ärztlichen
Rat unentgeltlich zu erteilen und zwar die Herren:
Dr. Aschaffenburg, Privatdozent
„ Bettmann, Privatdozent
.Brauer,
» i r>
„ Czerny, Geheimerat
„ Erb, Geheimerat
„ Fischer, Privatdozent
„ Fleiner, Hofrat
, Hamme r, Privatdozent
„ v. H i p p e 1, Professor
„ Hoffmann, „
„Jordan, „
„ Jurasz, Professor
„ Kn au ff, Hofrat
„ Kraepelin, Professor
„ Leber, Geheimerat
„ Lossen, Professor
„ Marwedel, Privatdozent
„ Nissl, Privatdozent
„ Oppenheimer, Professor
„ P a s s o w, v
„ Petersen, Privatdozent
„ Schmidt, G. B., Privatdozent
„ Vierordt, Professor
„ Vulpius, Privatdozent
„ Weiss, Professor
Die Herren Prof. Dr. Jurasz, Dr. Brauer und Dr.
Hammer sind bereit, kranke Studierende event. in ihren
Wohnungen zu behandeln, ebenso Herr Dr. Jung im zahn-
ärztlichen Institut.
Heidelberg, den 12. April 1898.
Der Prorektor:
Dr. Kelirer.
Juristische Fakultät.
Die Vorbereitung für den höheren öffentlichen
Dienst in der Justiz und der inneren Verwaltung betr.
Die Studierenden der Rechtswissenschaft setzen wir hier-
durch in Kenntnis, dass nach § 2 Ziffer 10 der badischen
Studien-Ordnung für Juristen Vorlesungen über
„Gerichtliche Medizin“
oder
„Verwaltungs-Hygiene“
vorgeschrieben sind.
Herr Hofrat Dr. Kn au ff wird jeweils im Sommer über
„Verwaltungs-Hygiene“ und im Winter über „Gerichtliche
Medizin“ Vorlesungen halten.
Die Vorlesungen über „Verwaltungs-Hygiene“ werden
in diesem Semester Montag, Mittwoch und Freitag von
5—6 Uhr abgehalten.
Heidelberg, den 5. Mai 1898.
Buhl
d. z. Dekan.
Friedrich-Luisen-Stipendien-Kommission.
Die Friedrich-Luisen-Stipendien für 1898 werden hier-
mit zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Vergebung geschieht an die Würdigsten unter den
an hiesiger Universität Studierenden, die mindestens schon
im verflossenen Wintersemester hier akademische Bürger ge-
wesen und solcher Unterstützung bedürftig “feind, ohne Unter-
schied des Vaterlandes und des religiösen Bekenntnisses.
Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen
1. Zeugnisse der Dürftigkeit,
2. Zeugnisse der akademischen Lehrer über den fleissigen
Kollegienbesuch in dem Wintersemester 1897/98 und
im laufenden Semester
beizufügen sind, bis spätestens 15. Juni auf dem Se-
kretariat einzureichen.
Sämtliche unter Ziff. 2 genannten Zeugnisse haben sich
die Bewerber durch persönliches Anmelden bei den betreffen-
den akademischen Lehrern eigens zu dem gedachten Zwecke
verschlossen zu erbitten.
Heidelberg, den 5. April 1898.
Der Prorektor:
Dr. Kelirer.
Zur Beachtung!
Die Herren Professoren, Dozenten und Studieren-
den werden ergebenst gebeten, von unpünktlicher Zu-
stellung der „Akademischen Mitteilungen“ sowie von
Wohnungsänderungen uns geh. sofort benachrichtigen
zu wollen; auch bitten wir die nicht immatriku-
lierten Hörer und Hörerinnen, die das Blatt zu er-
halten wünschen, um Angabe ihrer Wohnungen.
Auswärts wohnende Studierende wollen die Num-
mern entweder jeweils Samstags bei der Geschäfts-
. stelle abholen oder das Blatt durch die Post (beim
Postamt des Wohnortes) bestellen; Postzeitungs-Preis-
liste VIII. Nachtrag Nr. 49a, Bezugspreis 75 Pfg.,
wovon gegen Vorzeigung der Postquittung 60 Pfg. rück-
vergütet werden.
Beiträge für unsere Zeitschrift, welche studen-
tische Angelegenheiten behandeln, werden gern entgegen-
genommen.
Hochachtungsvoll
J. Hörning, Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstrasse 55.
Hochscliulnachrichten.
Heidelberg, 27. Mai 1898.
* Die Besuchsziffer unserer Hochschule stellt sich nach
stattgehabter dritter Einschreibung und zuzüglich einiger
weiterer Vormerkungen für das Sommer-Halbjahr 1898 wie
folgt: Es gehören an
der theologischen Fakultät
58
S.-H. 1897
= 59
„ juristischen „
513
n
7)
470
„ medizinischen „
272
w
W
234
„ philosophischen „
195
w
188
„ naturwiss.-math. „
346
n
279
zusammen 1384,
1230
hierzu kommen
95
92
zum Besuch der Vorlesungen
berechtigte
Personen
reiferen
Alters und
Nr. 5
Heidelberger Akademische Mitteilungen
Akademisches Direktorium.
Mit Bezug auf Art. 4 Ziff. 8 der Statuten des Akademi-
schen Kranken Vereins wird bekannt gemacht, dass nach-
stehende Mitglieder des medizinischen Lehrkörpers sich be-
reit erklärt haben, bis auf Weiteres in ihrer Privat-
sprechstunde kranken Studierenden ärztlichen
Rat unentgeltlich zu erteilen und zwar die Herren:
Dr. Aschaffenburg, Privatdozent
„ Bettmann, Privatdozent
.Brauer,
» i r>
„ Czerny, Geheimerat
„ Erb, Geheimerat
„ Fischer, Privatdozent
„ Fleiner, Hofrat
, Hamme r, Privatdozent
„ v. H i p p e 1, Professor
„ Hoffmann, „
„Jordan, „
„ Jurasz, Professor
„ Kn au ff, Hofrat
„ Kraepelin, Professor
„ Leber, Geheimerat
„ Lossen, Professor
„ Marwedel, Privatdozent
„ Nissl, Privatdozent
„ Oppenheimer, Professor
„ P a s s o w, v
„ Petersen, Privatdozent
„ Schmidt, G. B., Privatdozent
„ Vierordt, Professor
„ Vulpius, Privatdozent
„ Weiss, Professor
Die Herren Prof. Dr. Jurasz, Dr. Brauer und Dr.
Hammer sind bereit, kranke Studierende event. in ihren
Wohnungen zu behandeln, ebenso Herr Dr. Jung im zahn-
ärztlichen Institut.
Heidelberg, den 12. April 1898.
Der Prorektor:
Dr. Kelirer.
Juristische Fakultät.
Die Vorbereitung für den höheren öffentlichen
Dienst in der Justiz und der inneren Verwaltung betr.
Die Studierenden der Rechtswissenschaft setzen wir hier-
durch in Kenntnis, dass nach § 2 Ziffer 10 der badischen
Studien-Ordnung für Juristen Vorlesungen über
„Gerichtliche Medizin“
oder
„Verwaltungs-Hygiene“
vorgeschrieben sind.
Herr Hofrat Dr. Kn au ff wird jeweils im Sommer über
„Verwaltungs-Hygiene“ und im Winter über „Gerichtliche
Medizin“ Vorlesungen halten.
Die Vorlesungen über „Verwaltungs-Hygiene“ werden
in diesem Semester Montag, Mittwoch und Freitag von
5—6 Uhr abgehalten.
Heidelberg, den 5. Mai 1898.
Buhl
d. z. Dekan.
Friedrich-Luisen-Stipendien-Kommission.
Die Friedrich-Luisen-Stipendien für 1898 werden hier-
mit zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Vergebung geschieht an die Würdigsten unter den
an hiesiger Universität Studierenden, die mindestens schon
im verflossenen Wintersemester hier akademische Bürger ge-
wesen und solcher Unterstützung bedürftig “feind, ohne Unter-
schied des Vaterlandes und des religiösen Bekenntnisses.
Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen
1. Zeugnisse der Dürftigkeit,
2. Zeugnisse der akademischen Lehrer über den fleissigen
Kollegienbesuch in dem Wintersemester 1897/98 und
im laufenden Semester
beizufügen sind, bis spätestens 15. Juni auf dem Se-
kretariat einzureichen.
Sämtliche unter Ziff. 2 genannten Zeugnisse haben sich
die Bewerber durch persönliches Anmelden bei den betreffen-
den akademischen Lehrern eigens zu dem gedachten Zwecke
verschlossen zu erbitten.
Heidelberg, den 5. April 1898.
Der Prorektor:
Dr. Kelirer.
Zur Beachtung!
Die Herren Professoren, Dozenten und Studieren-
den werden ergebenst gebeten, von unpünktlicher Zu-
stellung der „Akademischen Mitteilungen“ sowie von
Wohnungsänderungen uns geh. sofort benachrichtigen
zu wollen; auch bitten wir die nicht immatriku-
lierten Hörer und Hörerinnen, die das Blatt zu er-
halten wünschen, um Angabe ihrer Wohnungen.
Auswärts wohnende Studierende wollen die Num-
mern entweder jeweils Samstags bei der Geschäfts-
. stelle abholen oder das Blatt durch die Post (beim
Postamt des Wohnortes) bestellen; Postzeitungs-Preis-
liste VIII. Nachtrag Nr. 49a, Bezugspreis 75 Pfg.,
wovon gegen Vorzeigung der Postquittung 60 Pfg. rück-
vergütet werden.
Beiträge für unsere Zeitschrift, welche studen-
tische Angelegenheiten behandeln, werden gern entgegen-
genommen.
Hochachtungsvoll
J. Hörning, Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstrasse 55.
Hochscliulnachrichten.
Heidelberg, 27. Mai 1898.
* Die Besuchsziffer unserer Hochschule stellt sich nach
stattgehabter dritter Einschreibung und zuzüglich einiger
weiterer Vormerkungen für das Sommer-Halbjahr 1898 wie
folgt: Es gehören an
der theologischen Fakultät
58
S.-H. 1897
= 59
„ juristischen „
513
n
7)
470
„ medizinischen „
272
w
W
234
„ philosophischen „
195
w
188
„ naturwiss.-math. „
346
n
279
zusammen 1384,
1230
hierzu kommen
95
92
zum Besuch der Vorlesungen
berechtigte
Personen
reiferen
Alters und