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Pracdsche Theologie

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das Erforderniss zweier Lehrbücher, das eine für die un-
tern Klassen der Volksschulen (denn die hohem Schulan-
stalten werden hier unberücksichtigt gelassen, weil für
diese z. B. schon durch das Niemeyersche Lehrbuch ziem-
lich gesorgt sey) das andere für die obern nachgewiesen,
und dabei bemerkt, daisersteres auch wohl ein Auszug
aus letzterem seyn dürfte , berechnet nach dem geringem
Bedürfnisse und der eingeschränktem Fassungskraft der An-
fänger. Ref. pflichtet dem Allen vollkommen bei, muis
aber zugleich bemerken, wie erwünscht e3 ihm gewesen
wäre, wenn es dem Verf. beliebt hätte, auch die hohem
Schulanstalten ins Auge zu fassen, für welche, seiner Ue-
herzeugung nach , ein tüchtiges Lehrbuch der christlichen
Religion, die mit der sogenannten Vernunftreligion kei-
nesweges einerlei ist, noch immer vermisst wird. Denn
darüber ist er längst mit sich einig, dass das Niemeyer-
sche gerade in dem Theil, der die Glaubenswahrheiteu
enthalten soll, bei weitem das Gehörige nicht leistet, und
dass es nicht sowohl seiner Vortresflichkeit wegen schon
die zehnte Auslage erlebt hat, als vielmehr darum, weil
es bis jetzt beinahe das einzige in seiner Art ist.
Was nun die Grundsätze betrifft, nach welchen ein
Lehrbuch, wie es der Verf. im Sinne hat, ausgearbeitet
werden muss, so glaubt derselbe: der sicherste Weg zu
deren Entdeckung sey der historische und vergleichende,
indem auf alles, was man hierüber a priori festsetzen
wollte, die subjective Ansicht zu sehr einwirken würde.
Zu dem Ende will er die wichtigsten unter den vorhande-
nen Lehrbüchern zusammenstetlen, überzeugt, dass durch
Wahrnehmung der Principien, denen sie folgen, ein
gründliches Urtheil über den fraglichen Gegenstand am
leichtesten eingeleitet werden könne. Sehr wahr, ausser
wenn etwa der Verf. das ihnen Gemeinsame schon dess-
lialb, weil es Gemeinsames ist, als das Richtige, dem
man unbedenklich folgen könne, ansehen, das aber, wor-
in sie von einander abweichen, eben darum als unstatthaft
verwerfen, und also überhaupt in dieser Beziehung keine
Norm a priori gelten lassen wollte. So wird es jedoch
nicht gemeint seyn. Denn auf eine solche Norm wird er
sich in der Beurtheilung doch immer stützen müssen, ist
aber dies der Fall, so kann er auch — des sichern Bo-
dens, auf dem er steht, ungeachtet, nicht ganz der Ge-
fahr ausweichen, in Aufstellung der angekündigten Grund-
sätze hie und da von seiner besondern Ueberzeugungs-
 
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