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N. 33

1824,

Heidelberger

Jahrbücher der Literatur.


DE LANG Autographa Re rum Boicarum etc.

( B e r c/U MJA )
Ueber die Vollständigkeit kann kein Zweifel Statt fin-
den, dagegen muss aus einigen bambergischen, würzburgi-
sehen und regensburgischen Urkunden, welche Usserniann und
Gemeiner aus den Urschriften genommen zu haben versichern,
geschlossen werden, dass Manches gänzlich verloren gegangen
oder in fremde Hände gekommen ist. Diese Ausstellungen
können und sollen übrigens weder das bereits ausgesprochene
Lob des Fleisses und der Pünktlichkeit noch den Dank des
Forschers für die Erleichterung, die ihm ein solches Werk
verschafft, im Mindesten schmälern. Besässen wir von allen
bedeutenden Ländern Deutschlands solche Regesta, wie viel
würde die Geschichtforschung und Geschichtschreibung ge-
winnen! — Hier darf auch weder die grossmüthige Unter-
stützung des Königs von Baiern, der das Werk auf seine
Kosten drucken läist, noch die liberale Besörderung seiner
Minister Montgelas und Rechberg mit Stillschweigen übergan-
genwerden. ÜVir wollen nun, ohne uns auf eine bestimmte
Gattung der in den Regesten vorkommenden Gegenstände zu
beschränken, Einiges ausheben, was uns der Auszeichnung
werth schien, oder wobei wir etwas zu bemerken Anlass ge-
funden haben.
Die erste Urkunde ist vom J. 773 und betrifft die Stiftung
der Abtei Kempten, ist aber, wie mehrere nachfolgende, die
dieses Stift betresfen, unächt. Merkwürdig ist, dass nach
diesen osfenbar erdichteten Urkunden lange Zeit keine mehr
Vorkommen, die dasselbe angehen. — Der Titel aMzUzzmcK/a
in der Urkunde v. J. 892, die der Erzbischof von Salzburg
der Abtissin von Metten ertheilt und der demüthig und de-
mrithigend ist, kommt nach Dufresne auch schon in einer
Urkunde König Karls des Einfältigen von Frankreich vor. —
Elinroth wird in dem Bestätigungsbrief einer von ihr gemach-
XVII. Jahrg. 5. Heft. 33
 
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