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Nach der ersten Pariser, von Boissonade bekanntlich besorgten Ausgabe ist
der griechische Text hier abgedruckt, jedoch mit Beseitigung einiger störenden
Druckfehler und mit Berichtigung einzelner verdorbenen und fehlerhaften Stel-
len; weggelassen ward (und mit Recht) Boissonade’s lateinische, dem grie-
chischen Text in der Pariser Ausgabe gegenüberstehende Uebersetzung; ebenso
sind auch die Noten weggefallen; an ihre Stelle tritt S. 76—100 eine dem Abdruck
des Textes folgende Adnotatio critica, welche das Wesentlichste aus den
Noten von Boissonade, zumal das auf die Kritik Bezügliche, in gedrängter
Fassung mittheilt, aber damit auch eine Reihe von weiteren kurzen Bemerkun-
gen oder Vorschlägen zur Bessergestaltung des Textes verbindet, welche meist
von Herrn Baiter, theilweise auch von Herrn Sauppe, ausgegangen sind
und gewiss eine höchst dankenswerthe Zugabe bilden; und damit in Bezug auf
Kritik Nichts fehle, ist aus der zweiten, kleineren Ausgabe, welche Boisso-
nade bald nach dem Erscheinen der grösseren folgen liess, in einem Epilogus
p. 106 und 107 eine Zusammenstellung der Abweichungen gegeben, welche
diese zweite Ausgabe, die auch auf dem Titel als „novis curis expolita“ be-
zeichnet wird, in Folge der von Boissonade angenommenen Textesänderun-
gen bietet. So ist es dem Leser wie dem Kritiker durchaus möglich gemacht,
über die Fassung des Textes zu einer klaren Einsicht zu gelangen; mehrfache
Versuche sind bekanntlich seit dem ersten Erscheinen dieser Fabeln theils in
Frankreich, theils und besonders in Deutschland, hier von einigen namhaften
Gelehrten gemacht worden, um die Mängel und Gebrechen des Textes dieser
Fabeln, wie er in dein von Menas genommenen Apographuin uns überliefert
ist, möglichst zu beseitigen, was auch eine sorgfältigere Beachtung der Sprache
und des Metrums veranlasst hat, wie sie eben so sehr zur Feststellung des
Textes, als zur näheren und sicheren Bestimmung des Zeitalters, in welches
diese Producte fallen dürften, nothwendig ist; ja bereits ist eine zweite Aus-
gabe dieser Fabeln in Deutschland erschienen, welche neben der Berichtigung
des Textes auch die Frage nach dem Zeitalter des Dichters, dessen Namen diese
Fabeln tragen, zu lösen versucht hat, ohne damit die hier anzuzeigende Züri-
cher Ausgabe überflüssig zu machen oder die Streitfrage über die Zeit des
Babrius entschieden zur Lösung gebracht zu haben, was allerdings bei dem
Ungenügenden der bisher bekannt gewordenen äusseren Zeugnisse auch nichts
Leichtes ist. Denn die Vermuthung des ersten französischen Herausgebers,
welche ein Product aus dem Zeitalter des römischen Kaiser Alexander Severus
hier vermuthen möchte, und auf diesen Imperator den König Alexander bezieht,
dessen Sohn Branchus der Fabeldichter mehremale anredet (s. Fab. 108 vergl.
Prooem. und Fab. 74, 15; 18, 15; 72, 23), entbehrt doch gar sehr jeder wei-
teren Begründung und selbst Wahrscheinlichkeit: so wenig wir übrigens aus
sprachlichen wie aus metrischen Gründen in diesen Fabeln nach der hier be-
kannt gewordenen Fassung ein Erzeugniss der römischen Kaiserzeit aus den
ersten christlichen Jahrhunderten verkennen möchten, eben darum uns auch
nicht wohl entschliessen können, mit den Züricher Herausgebern, auf eine frü-
here vorchristliche Periode, zunächst die alexandrinische (S. VH) zurückzugehen,
sondern in sofern allerdings uns mehr der Ansicht des Berliner Kritiker nähern
möchten, welcher den Babrius in das Zeitalter des römischen Dichters Martialis
verlegt, so ungewiss uns auch die von diesem Gelehrten versuchte Beziehung
 
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