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Quitzmannt Abstammung der Baiwaren.

274

dann eine Rückwanderung der Baiwaren aus den Theissgegenden
nach Böhmen nach, die gegen den Ausgang des fünften Jahrhun-
derts in Folge des Andringens der Slaven stattfand, von woaus sie
sich in der Gegend der heutigen Oberpfalz ausbreiteten und sodann
am Anfang des sechsten Jahrhunderts über die Donau in das seit-
dem von ihnen benannte Bayern einwanderten. Gut gelungen ist
die Rechtfertigung der Volkssage, welche diesen Zug in das Jahr
508 versetzt. Vollkommen richtig stellt der Verf. auch das Ver-
hältniss der Franken und der Bayern seit ihrer ersten Berührung
im Anfang des sechsten Jahrhunderts als ein Bundesverhältniss oder
als einen vertragsmässigen Anschluss der Bayern und eine friedliche
Unterordnung ihrer Fürsten unter die Frankenkönige dar, wodurch
sich auch die hochbevorzugte Stellung erklärt, welche die Bayern-
könige, auch nach dem sie in Folge ihres vasallitischen Verhältnisses
zu den Frankenkönigen nur noch den Herzogstitel führten, jederzeit
in der fränkischen Monarchie einnahmen. Sicher ist, dass in der
Geschichte keine einzige Thatsache nachgewiesen werden kann, welche
auch nur entfernt auf eine ursprünglich kriegerische Unterwerfung
und Besiegung der Bayern durch die Franken gedeutet werden
könnte. Unstreitig war die Oberherrlichkeit der Frankenkönige über
Bayern schon unter Chlodowigs Sohne, Theodorich I. f 534, der sei-
nem Vater im J. 511 in der Herrschaft über die östlichen Theile
des fränkischen Reiches gefolgt war, begründet, wie dieser selbst in
seinem bekannten officiellen Schreiben an den Kaiser Justinian er-
klärt: „per Danubium et limitem Pannoniae usque ad Oceani litto-
ra .... dominatio nostra porrigitur.“ Wenn daher auch eine Aeusse-
rung des Venant. Fortunatus VI. carm. 2., wonach Chlotar I., der
Bruder von Theodorich I. und Vater des Königs Sigibert, einen Sieg
über Völkerschaften an der Nab erfochten haben soll, auf die Bayern
in diesen Gegenden bezogen werden darf, so ist doch hier wie der
Verf. S. 101 treffend bemerkt, nicht an eine erste Unterwerfung der
Bayern, sondern nur an einen misslungenen Versuch derselben, sich
der fränkischen Oberherrschaft zu entziehen, zu denken, wie solche
Versuche von Zeit zu Zeit in Bayern gemacht, von den Franken
aber jedesmal unterdrückt wurden. Dies geschah z. B. auch durch
Karl Martell nach der contin. Gregor. Tur. (sog. üb. XI. c. 108)
und später auch durch Karl d. G., durch welchen letzteren der Agi-
lolfinger Thassilo II. gestiirtzt und Bayern in engere Verbindung mit
der fränkischen Monarchie gebracht wurde. Mit dieser Ansicht stimmt
auch de Pötigny in seiner vortrefflichen Abhandlung „de l’origine
et des differentes rddactions de la loi des Bavarois“ in der Revue
historique de droit frängais et dtranger, Paris, 1856, livr. IV. V.
überein, welche zu den wenigen auf die ältere Geschichte von Bayern
bezüglichen Abhandlungen gehört, die dem Verf. bei der Ausarbei-
tung seiner Schrift nicht bekannt gewesen zu sein scheinen. Dieser
Schriftsteller spricht sogar Heft IV. S. 341 die Vermuthung aus.
 
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