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Historisch-Philosophischer Verein <Heidelberg> [Hrsg.]
Neue Heidelberger Jahrbücher — 5.1895

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Heft 2
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Heyck, Eduard: Die Staatsverfassung der Cherusker
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https://doi.org/10.11588/diglit.29062#0143
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Die Staatsverfassung der Cherusker

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Ritter war. Ob ihn Ehrgeiz, ob ehrliche innere Wandlung und nationales,
d. h. die Fremdherrschaft nicht ertragendes Gefühl mehr geleitet haben,
wird sich auch im Folgenden nicht ganz bestimmen lassen — „es ist dem
Künstler, aber nicht dem Geschichtschreiber erlaubt, das Antlitz des
Arminius zu erfinden“ (Mommsen, Röm. Gesch. V, 18861 * 3, S. 6). Aber,
so sicher wir wissen, dass seine That es war, die, wenn auch mehr
mittelbar, im Gefolge hatte, dass Rom die vorher scheinbar so erfolg-
reiche Umwandlung des linkselbischen Germanien in eine römische Provinz
aufgab *), so können wir doch auch die öffentliche Stellung und Befugnis
des Helden bei den Seinen und die staatsrechtlichen Verhältnisse der
Cherusker überhaupt mit festen Strichen umschreiben.

Zunächst bestätigen alle vorliegenden Einzelnachrichten über Be-
schlüsse und Politik der Cherusker den von Tacitus an anderer Stelle
(Germ. c. 11) und allgemein ausgesprochenen Satz, dass in allen wich-
tigeren Dingen zwar Initiative und Vorbereitung bei den Führern, aber
penes plebem arbitrium, d. h. die endgiltige Entscheidung bei der sou-
veränen Landsgemeinde liege. Alles muss immer aufs Neue dadurch
erreicht werden, dass Arminius überredet, Zustimmende und Anhänger
gewinnt: dicit et persuadet, Velleius 2, 118; Tac. Ann. 1, 57: validiore
apud eos Arminio, quoniam bellum suadebat; ib. c. 59: Arminius . . .
volitabat per Cheruscos . . . arma in Caesarem poscens . . .: Arminium
potius . . . quam Segestem . . . sequerentur; ib. c. 68, als die Cherusker
im Jahre 15 den Caecina im Lager umschlossen halten: Arminius rät
(suadente) Abwarten und Überfall auf dem Weitermarsche nach Teuto-
burger Muster, Inguiomer empfiehlt Angriff auf das Lager, und danach
geschieht, weil Inguiomer laeta barbaris vorschlägt: ein diesen ge-
nehmerer Vorschlag hat also den Vorzug; es muss aber in der That ein
geordneter Beschluss gefasst sein, da auch der überstimmte Arminius
mitmacht und da wenigstens bis zum nächsten Morgen mit dem Sturm auf
die Lagerwälle gewartet wird. Und ferner ein Beleg aus dem Jahre 9:
Segest tritt im Herzen niemals dem Befreiungsgedanken bei und bleibt
(discors) der Parteigänger der römischen Herrschaft, aber trotzdem und
obwohl er sogar die drohende Gefahr dem Varus bis ins Einzelne öfter
und noch unmittelbar vor der Katastrophe warnend enthüllt (Tac. Ann. 1,
55 und 58), wird er consensu gentis in bellum tractus (Tac. Ann. 1, 55),
muss er den Varus vernichten helfen und muss in der Ordnung finden, wie

1) liberator haucl dubie Germaniae, Tac. Ann. 2, 88. Wegen des haud dubie

kann das nur den von uns oben angedeuteten Sinn haben, sich unmöglich bloss auf

die Besiegung des Varus beziehen.
 
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