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Heidelberger Anzeiger: unparteiische Tageszeitung für jedermann: Heidelberger Anzeiger: unparteiische Tageszeitung für jedermann — 1883

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Nr. 131 - Nr. 140 (8. Juni - 19. Juni)
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https://doi.org/10.11588/diglit.42542#0363

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1883.


Nr. 140.
On Lxdikitäon
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LmäslborA—lluustverein (74rt Union)
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^ämissio» 50 ?konniA8. _
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur allgemeinen Kennt-
nis gebracht, daß die im Bahnhöfe sich
befindende Zollhalle am 20. d. Mts. in das
Westliche Ende der Güterhalle m
im Rangirbahnhof verlegt wird.
Die Geschäfte des Umzuges machen die
Vornahme von Zollabfertigungen an diesem
Tage unmöglich, daher das Bureau für
das Publikum an diesem Tage geschlossen
sein wird.
Heidelberg, dm 16. Juni 1883.
Gr. Haupt-Steueramt:
_v. Langsdorff._
Holz-Versteigerung.
Die Grotzb. Bezirksforstei Heidelberg
versteigert mit unverzinslicher Borgfrist oder Rabatt-
bewilligung bei Barzahlung
Donnerstag, den 28. d. M.,
früh halb 10 Uhr
im „Hirsch" in Ziegelhausen
aus dem Domänenwalds „Kalkofenberg" bei
Schönau: 523 Ster schäleichenes Prügelholz II. Kl.
und 9 Lose Schlagraum.
Domänenwaldhüter Sauer in Ziegelhausen
und Kuhn in Schönau zeigen das Holz auf Ver-
_—
Bekanntmachung.
Wir sind ermächtigt, nachstehende Ar-
beiten und Lieferungen im Snbmissionswege
zu vergeben:
t) Blechnerarbeiten für das alte Schul-
haus, Leihhaus und Töchterschule,
veranschlagt zu 897 50,
2) Schreinerarbeiten „ „ 67 „ 28,
3) Tüncherarbeitcn in der englischen Kirche,
sowie Anstrich von circa 70 Stück Bänken
in den Anlagen,
veranschlagt zu 31885.
Offerten mit entsprechender Ausschrist
versehen, sind bis zum 23. d. M., morgens
10 Uhr anher einzureichen und können die
Bedingungen und Kostenanschläge bis dahin
jeweils vormittags zwischen 10 und 12 Uhr
eingesehen Werden.
Heidelberg, den 18. Juni 1883.
_SLadtbmramt._
Fahrnis-Versteigerung
Im Auftrage der Beteiligten werden
durch den Unterzeichneten die zum Nach-
lasse des verst. Küfers Karl Löwke,
untere Straße Nr. 17 gehörigen, nachstehend
beschriebene Fahrnisse am
Mittwoch, den 2V. Juni d. I.,
vormittags 9 Uhr und nachmittags
2 Uhr
anfangend, öffentlich gegen gleich bare Zah-
lung versteigert:
1 Sofa, 1 zweith. Küchenschrank, 1 Kom-
mode, 3 vollständ. Betten, Tische, Stühle,
I Pendule, 2 Taschen-, 1 Wanduhr,
Spiegel, Bilder, H-rrenkleider, Weiß-
zeug. Herren-und Frauenhemden, Küchen-
geschirr und -Geräte, Fraucnkleider und
sonst versch. Hausrat.
Heidelberg, den 15. Juni 1883.
A. ' W. Helwerth,
_ W a i s e n r i ch t e r.
Ankündigung.
Im Vollstrcckmrgsw°ge werden
Donnerslaa, den 21. d. Mts.,
nachmittags '/-2 Uhr
im Pfandlokal (Nathaust) dahier
I Kanavee, I Chiffonnier, I Kommode, l Tisch,
I Wasch-Nommode, I Küchenschrank, I Schreib-
Tisch, 100 Stück Oeldruckbilder ohne Rahmen,
12 Stück mit Rahmen, 1 Büchergestell, 1 Sp'egel,
1 Nachttisch und ein Kanarienvogel
gegen Barzahlung öffentlich versteigert.
Heidelberg, den 18. Juni 1883.
Der Gerichtsvollzieher:
_Gilde. __
Berliner Weissbier,
Edinger Lagerbier (gräfl.)
empfiehlt_W. Mai, Anlage 29.
Friilßrn ChkWMttWg,
vorzüglich zum Einmachen von Obst rc.
empfiehlt
am Markt, Hauptstraße 184.
mehrere Dutzend, wenig gebraucht, noch wie neu
werden billig verkauft.
R Roserchai».

Buchdruckerei und Expedition: Krämergasse Nr. 1.

Dienstag, den 19. Juni

Restauration Schaaff, Fryergaste 6
empfiehlt frischen Anstich Apfelwein. Gebinde
_jeder Größe werden abgegeben._
IMMjHes Fchimneschinch
(bedeutend besser als amerikanisches)
empfiehlt
>v. RtM88,
_gegenüber dem Darmstädter Hof.
Kochbutter,
Kochbutter
stets frisch zu haben a 80 Psg. per Pfd
bei
^Vurx. O8(1nv in<It
am Markt, Hauptstraße Nr. 184.
Roh-Eis
bei
_Hauptstraße 33.
Frisch eingetrosfen
Maises-HniM s«d neue
Ksrtsffei
zu billigen Preisen.
I. Lukan, Plöckstraße 7.
Neue Kartoffeln und
Heringe
stets zu haben bei
am Markt, 184 Hauptstraße 184.

Bekanntmachung.
Die Feststellung der Kapitalrentensteuer
für 1883 betreffend.
Den Kapitalrentensteuerpflichtigen wird in
Gemäßheit des Gesetzes vom 29. Juni 1874 (Ge-
setzes- und Verordnungsblatt Nr. XXIX.) hiermit
Folgendes zur Nachachtung bekannt gemacht:
1. Steuerpflichtig sind:
a) Landes- und sonstige Reichsange-
hörige, wenn sie im Sinne des Reichs-
gesetzes vom 13. Mai 1870, die Be-
seitigung der Doppelbesteuerung betr,
ihren Wohnsitz (Aufenthalt) im Groß-
herzogtum haben, mit dem ganzen Be-
trag ihres noch Artikel 2 des Gesetzes
steuerbaren Zinsen- und Reutenbezuges,
ohne Rücksicht darauf, ob das gedachte
Einkommen von im Inlands, im übrigen
Reichsgebiete od. im Auslande angelegten
Kapitalien oder von inländischen oder
von fremden Bczugsorten herfiammt.
(Art. 3 des Gesetzes.)
t>) Reichsansländer, welche im Groß-
herzogtum wohnen, insow.it als die Kapi-
talien in deutschem Reichsgebiete angelegt
sind, oder die Bezüge aus letzterem Her-
kommen. (Art. 4 des Gesetzes.)
2. Die Kapitalrmtcnsteuererklärungeu sind in
der nach Artikel 22 des Gesetzes andurch
festgesetzt werdenden vierzehntäg. Frist vom
20. Juni bis 3. Juli l. I.
vormittags von 8 bis 12 Uhr und nach-
mittags von 2 bis 6 Uhr auf dem Rat-
hause, 2 Stiegen hoch, Zimmer Nr. 4 bei
dem Schatzungsrate abzug.ben.
3. Die Aufstellung der Steuerklärungen ge-
schieht gemäß Art. 18 des Gesetzes nach
dem Stand des Vermögens vom
I. Mai d. I.
4. Alle jene Steuerpflichtigen haben Steuer-
erklärungen einzureichen,
a) welche nach dem 1. Mai vorigen bis zum
1. Mai d. I. erst in den Bezug steuer-
barer Zinsen und Renten von mehr
als 60 jährlich gekommen sind;
I>) bei welchen der Jahresbetrag der steuer-
baren Zinsen und Renten nach dem Stand
des Vermögens auf I. Mai d. I. den
Jahresbetrag des von Ihnen bereits ver-
steuerten Zinsen- und Rcnteneinkommens
um mehr als 60 übersteigt;
c) welche inzwischen ihren früheren Wohnsitz
im Lande verlassen haben, und darum
noch nicht an ihrem jetzigen Wohnsitz
zur Steuer ausgenommen sind;
>1) welche durch ihre im vorigen Jahre er-
folgte Niederlassung im Großherzogtum
steuerpflichtig geworden und vom laufen-
den Jahre an zur Kapitalrentenstener
beizuziehcn sind. (Art. 13 Absatz 2 des
Gesetzes.)
5. Will gemäß Artikel 19 des Gesetzes eine
Steuerminderung beansprucht oder eine Be-
richtigung der Steuerschuld erwirkt, oder
eine Steuerrückvergütung gefordert oder der
Strich im Steuerregister veranlaßt werden,
so ist in den beiden ersteren Fällen eine
neue Steuererklärung und in den beiden
letzteren Fällen eine das Sachverhältnis
begründende Anzeige bei dem Schatzungs-
rate, und zwar gleichfalls in der unter
Ziffer 2 festgesetzten vierzchntägigen Frist
einznreichen.
6. Steuerpflichtige, welche binnen dieser Frist
oder längstens bis zum 31. August d. I.
die vorgeschriebene Steuererklärung nicht ab-
gegeben haben, scpen sich einer Strafe aus,
welche nach Arkikel 27 des Gesetzes neben
der nachzuzahlcnden Steuer in dem acht-
fachen Betrag der in den letzten drei Jahren
gar nicht oder zu wenig angesetzten Steuer
besteht.
7. Formulare zu den Steuererklärungen samt
Anleitung zu deren Aufstellung werden aus
dem Geschäftszimmer des Schatzungsrates
uncntgeldlich verabreicht und wird daselbst
auch über Aufstellung der Steuererklärungen
den hiezu Verpflichteten auf Ansuchen münd-
liche Belehrung gegeben.
Heidelberg, den 15. Juni 1883.
Der SchatzungSrat:
Bilabel.

SHoLrirtLkK, 2^. «iRULL 1883,
na.oliwitt3.g8 1/28 Mr
ktimeji veeNen-limeel,
ASFebsa vorn
tisiclsIbsrZsr l-isclsrkrsnr
- io cksr
LZ.

1. NrLIcräium und ^riAS, Ls-ckur kür Or^el . . . 1. 8. 8aeb.
2. 6börs n oapslla
a) »0 bons 4ssu<-.valestrina.
b) »^Voüin soll iob mick rvsnüsn« . . . Lcbudsrt.
e) »Oott ist inöiii I-ieck«.Lestkoven.
3. karM'rll.v. Mahner.

a) »vis VIumsn-J.u nm Obarkrsitagmor^sn«, kür Or^sl.
d) »vis vnttiüfiunA ckss 6ralss«, kür 6Imr unck Orxei.
4) Vn8 Iaio1)68inllli1 äor Apostel,
Liblisebs Veens kür (llior unck grosses Orcllester . v. Warner.
LlntrtttsLartsri a 1 Uk., Dsxts ä 10 vkK. von b'rsitsF, den 22. ab in cken
NnsücnIisnünncllnnAsn der Herren N. VtksIMsr nnck 6. SuttsubsrAsr.
868timwunF6n tür ckie lüeckerkran^-MtAkecker ckurek besonlZere ^.N26I§6.
_4II der Liroüs tludet lloiu NNIot-Vsrkauk statt._
Uoi88or Look.
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