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Hampe, Karl [Oth.]
Letztes Korrekturbogen-Exemplar von Kantorowicz mit meinen kritischen Bemerkungen (Manuskripttitel) — Heidelberg, 1926-12-28/​1927-1-29

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https://doi.org/10.11588/diglit.34052#0560
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wachstem Verstände sich auch sein dunkles Geschick selber wirken.,
auch den Feind selber schaffen, nur weil es das eigne Fatum so for-
derte.. jener sehende aktive Fatalismus des Täters, der aus der Heroenzeit ‘
herüberzuwalten schien. Freilich, nach einem Tausendjahr Christentum
mangelte auch hier nicht eine leise christliche Tönung: fast bis zur
Selbstaufgabe hatte Friedrich gehofft, vielleicht den Gegner lieben zu
dürfen. Aber die nordischen Schicksalsgöttinnen, denen das Leben auch
dieses Staufers noch unterstand, kannten solche Lösung nicht, und nun
ihm die Liebe versagt war, mußte er sich im Hassen des Gegners erfül-
len. Konnte er nicht in Gemeinschaft mit einem „Engelspapst“ als der
Heilandskaiser die Völker unter das sanfte Joch des Endreiches beugen,
so war er ebenso auch bereit, mit Peitsche und Strang, Schwert und Berfj
die Abtrünnigen unter das Joch des Römerimperiums zu zwingen. „Dar-
um begehren wir sie um so eifervoller und heftiger zu verfolgen, um .so
mächtiger für ihren Untergang unsere Kräfte zu Sicht und Gericht zu
bringen, und um so grausamer das Racheschwert wider sie zu schwin-
gen, je mehr sie selbst vor andern unser HERZ am schärfsten gestachelt
haben .. und es werde so der Haß gegen sie in unsern Geweiden einzig
durch ihre Vertilgung getilgt.“
Daß solcher Urhaß gegen Verletzer seiner heiligen Ordnung von jeher
in Friedrich II. brannte, hatte jede Epoche seines Lebens gezeigt: denn
Haß und Rache — von Friedrich II. durchaus als Tugend begriffen
sind Eigenschaften des Priesters, der die Verletzer eines geistigen Adyton
in ganz anderer Weise straft als der Krieger die Beleidigung.. sind Zei-
chen auch der Justitia und jenes Richters, von dem es heißt: „Der Ge-
rechte ist Glut und Kohle.“ Friedrich II. aber ist in einem Maße der
heilige Richter gewesen, wie kein Kaiser vor und nach ihm .. Erklärung
genug, daß Dank Güte Duldung, selbst Großmut so wenig wie deren
Gegensätze Eigenschaften des Richterkaisers sein konnten. Allenfalls
Milde und Gnade durfte er kennen als Wirkkräfte der Justitia neben /
Rache und Haß. Doch fast nur die strafende Kraft der ehedem die Staa-
ten gründenden Justitia ward fürder herausgestellt, und notwendig wurde
jetzt für den Kaiser das Hassen gleichsam zum Lebenssinn, ja in beson-
drer Bedeutung zu einem rein persönlichen Imperativ, als der Gegner
nicht mehr des Kaisers Ordnung, sondern nur noch des Kaisers Person
zu stürzen versuchte. Nur das galt daher noch für Friedrich II., was ihm
persönlich nutzte und frommte, der als Gottesgeißel unter eignem außer-
menschlichem und übermenschlichem Gesetz stand. Keiner sah, keiner
ahnte als vielleicht er selbst, um welches Erreichbare nun noch sein
Kampf ging, wenn nicht allein um die Behauptung der eignen Person,


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