Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Deutsches Archäologisches Institut [Hrsg.]; Archäologisches Institut des Deutschen Reiches [Hrsg.]
Jahrbuch des Deutschen Archäologischen Instituts: JdI — 20.1905

DOI Heft:
Nr. 2
DOI Artikel:
Detlefsen, Detlef: Die Benutzung des zensorischen Verzeichnisses der römischen Kunstwerke in der Nat. Hist. des Plinius: (Ein Nachtrag zum Jahrbuch Band XVI.)
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.47181#0130
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Detlefsen, Die Benutzung des zensorischen Verzeichnisses der römischen Kunstwerke usw.

t. Neptuni in circo Flam. .
. § 26,
t. Martis ad circ. Flam. . . .
• § 26,
t. Apollinis Sosiani.
. § 28,
saepta ..........
• § 29,
pantheon.
• §38,
porticus ad nationes.
• § 39;
aus der X. Region:
t. Apollinis Palatini.
. §§ 13, 24, 25, 32
palatium.
• §36,
palatinae domus.
• §38;
aus der XII. Region (?):
horti Serviliani.
. §§ 23, 25, 36.

Auch hier hat Plinius wieder die große Mehrzahl der Statuen aus der VIII.,
IX. und X. Region entnommen; nur das Haus des Titus und die servilianischen
Gärten scheinen Ausnahmen zu bilden. Indes beruht die Ortsbestimmung der
letzteren auf sehr unsicheren Gründen21 und die der Wohnung des Titus nur auf
der Tatsache, daß die von Plinius dort angesetzte Laokoongruppe auf dem Esquilin
gefunden wurde22. Da mehrere Male die Nachbarschaft des Standortes auf die
Anführung von Kunstwerken nahe beieinander im Texte des Plinius eingewirkt zu
haben scheint, z. B. §26 die der Tempel des Neptun und des Mars beim flaminischen
Zirkus, § 28 die des Apollotempels und der Kurie der Octavia, so dürfte danach
vermutet werden, daß auch das Haus des Titus und die servilianischen Gärten
unfern der im benachbarten Pliniustexte angeführten anderen Standorte gelegen haben.
Als Resultate dieser ganzen Untersuchung dürften sich folgende ergeben
haben. Plinius hatte bei der Ausarbeitung von B. 34 das zensorische Verzeichnis
zunächst nicht benutzt, die Geschichte der Bronzegießer §§ 49—93 war bereits im
wesentlichen fertig geschrieben, als er dasselbe zur Ergänzung heranzog und Nach-
träge aus ihm an verschiedenen Stellen einschob. In die antiquarische Einleitung
§§ 1—48 sind aus ihm dagegen, wenn überhaupt, so doch jedenfalls nur geringe
PLinschübe gemacht. Zur Geschichte der Maler bietet es einen etwas reichlicheren
Stoff, was um so bemerkenswerter ist, als Wandmalereien überhaupt nicht aus
Griechenland nach Rom übertragbar, Tafelbilder aber vielfach dem Verderben aus-
gesetzt waren (vgl. 35, 91, 93, 99). Bei weitem am stärksten ist das zensorische
Verzeichnis in der Darstellung der Marmorskulptur herangezogen, für die dem Plinius
eine bequem zu benutzende schriftstellerische Quelle nicht vorgelegen zu haben
scheint, so daß er seine Zuflucht zu jenem Verzeichnis nehmen mußte.
Überblicken wir die Standorte, welche für die einzelnen Kunstwerke ange-
geben werden, so ergibt sich folgendes Bild23.

21) S. Richters Topogr.2, 344.
22) Ebenda 154; vgl. 228.
23) Ich habe es unterlassen, die Summen der auf-
gezählten Kunstwerke zu ziehen, da für uns
nicht überall erkennbar ist, ob von Gruppen

oder an ihrer Statt von mehreren Einzelbildern
die Rede ist. Auch berücksichtige ich hier nicht
die ihrem Ursprung nach unsicheren Angaben
von B. 34, 1—48.
 
Annotationen