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Deutsches Archäologisches Institut [Hrsg.]; Archäologisches Institut des Deutschen Reiches [Hrsg.]
Jahrbuch des Deutschen Archäologischen Instituts: JdI — 20.1905

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Beilage I-II
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https://doi.org/10.11588/diglit.47181#0227
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Periode der
römischen
Befestigung

ΕΞ3
lllllllllllo

1000
zugewiesen werden konnte, ist
fortgelassen
Am Kreuzungspunkte ist aus
Gründen der Deutlichkeit die
Schraffierung fortgelassen. Die
Pfostenstellungen im Lippefluss
sind nur angedeutet. Hier wie
überhaupt für alle ferneren
Einzelheiten kann nur der Plan
der Mitteilungen der Westfäl.
Altertumskommission Heft IV
massgebend sein.
A. Baraken der 4. Periode.
B. Wohngruben karolingischer
Zeit und Rest ihrer Ein-
friedigung
C. Baraken der 3. Periode
D. Baraken der 2. Periode

bei ^7
Haltern

erste
zweite
dritte
vierte
jetziger Rand der Hoch-
flüche (durch Abgrabung
entstanden)
Von der „dritten Periode“ ist
die „unfertige Anlage“, die als
ihr ursprünglich beabsichtigter
und dann eingeschränkter Plan
anzusehen ist, durch die Schraf-
fierung nicht unterschieden.
Bei der zweiten und dritten
Periode sind die ausgegrabenen
Teile ebenfalls voll schwarz ge-
geben.
Was keiner der vier Perioden

Das Uferkastell
in seinen verschiedenen Perioden hergestellt
1

-Beilage I.


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