302 15. Dietlein, Vorlesungen über Strafsen- Brücken- und Wasser-Bau.,
15.
Grundzüge der Vorlesungen in der König!. Bau-Academie
zu Berlin über Strafsen- Brücken- Schleusen-
Canal- Strom- Deich- und Hafen-Bau.
(Von Herrn Dr. Dietlein zu Berlin.)
(Fortsetzung von No. 2. Bd. 3. Hft. 1., No. 16. Bd. 3. Hft. 3., No. 20. Bd. 3. Hft. 4. und No. 6. Bd. 4. Hft. 1.)
Dritter Abschnitt.
Wo ii den Schleusen.
401. Durch das Wort Schleuse bezeichnet man jedes sowohl zum Auf-
halten als zum Ablassen des Wassers bestimmte Wasser-Gebäude. Nach
ihren verschiedenen Zwecken und Lagen kann man eine Menge von Ab-
theilungen und Unter - Abtheilungen der Schleusen machen. Der Kürze
wegen sollen hier nur folgende unterschieden werden:
A. Schiffahrts - Schleusen.
/>. Spühl-Schleusen.
C. Gerinne.
D, Überfälle.
Zu -//. Von den Schiffahrts-Schleusen.
402. Schiffahrts-Schleusen werden da gebaut, wo die Wasserspiegel
zweier unmittelbar auf einander folgenden Abschnitte eines schiffbaren
Flusses oder Schiffahrts-Canals bedeutend verschieden hoch sind, und zwar
um die Schiffe ohne Gefahr aus dem Oberwasser (dessen Spiegel der
höhere ist) ins Unterwasser, oder aus diesem in jenes bringen zu können.
403. Solche Schleusen sind im Wesentlichen wasserdichte Behäl-
ter, grofs genug zur Aufnahme eines oder mehrerer beladenen Schiffe,
mit zwei Öffnungen, die weit genug sind, um ein Schiff' schwimmend
durchzulassen, die eine nach dem Oberwasser, die andere nach dem Unter-
wasser zugekehrt, und beide, nach Erfordern, leicht zu öffnen oder zu
schliefsen. (Taf. X. Fig. 98. 99. 100.)
404. Man kann die Schleusen ganz von Holz, oder Holz und Stein
zugleich, oder ganz von Steinen erbauen. Da alle drei Arten sehr viel
Übereinstimmendes haben, so soll nur die aus Holz und Stein zugleich,
15.
Grundzüge der Vorlesungen in der König!. Bau-Academie
zu Berlin über Strafsen- Brücken- Schleusen-
Canal- Strom- Deich- und Hafen-Bau.
(Von Herrn Dr. Dietlein zu Berlin.)
(Fortsetzung von No. 2. Bd. 3. Hft. 1., No. 16. Bd. 3. Hft. 3., No. 20. Bd. 3. Hft. 4. und No. 6. Bd. 4. Hft. 1.)
Dritter Abschnitt.
Wo ii den Schleusen.
401. Durch das Wort Schleuse bezeichnet man jedes sowohl zum Auf-
halten als zum Ablassen des Wassers bestimmte Wasser-Gebäude. Nach
ihren verschiedenen Zwecken und Lagen kann man eine Menge von Ab-
theilungen und Unter - Abtheilungen der Schleusen machen. Der Kürze
wegen sollen hier nur folgende unterschieden werden:
A. Schiffahrts - Schleusen.
/>. Spühl-Schleusen.
C. Gerinne.
D, Überfälle.
Zu -//. Von den Schiffahrts-Schleusen.
402. Schiffahrts-Schleusen werden da gebaut, wo die Wasserspiegel
zweier unmittelbar auf einander folgenden Abschnitte eines schiffbaren
Flusses oder Schiffahrts-Canals bedeutend verschieden hoch sind, und zwar
um die Schiffe ohne Gefahr aus dem Oberwasser (dessen Spiegel der
höhere ist) ins Unterwasser, oder aus diesem in jenes bringen zu können.
403. Solche Schleusen sind im Wesentlichen wasserdichte Behäl-
ter, grofs genug zur Aufnahme eines oder mehrerer beladenen Schiffe,
mit zwei Öffnungen, die weit genug sind, um ein Schiff' schwimmend
durchzulassen, die eine nach dem Oberwasser, die andere nach dem Unter-
wasser zugekehrt, und beide, nach Erfordern, leicht zu öffnen oder zu
schliefsen. (Taf. X. Fig. 98. 99. 100.)
404. Man kann die Schleusen ganz von Holz, oder Holz und Stein
zugleich, oder ganz von Steinen erbauen. Da alle drei Arten sehr viel
Übereinstimmendes haben, so soll nur die aus Holz und Stein zugleich,