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Journal für die Baukunst: in zwanglosen Heften — 4.1831

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3. Heft
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Voit: Einige Bemerkungen über Thor- und Thürsturze und Dachverbände
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https://doi.org/10.11588/diglit.42037#0350

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346 17. Voiti Bemerkungen über Thor- und Thür stürze und DacVrt erbände.

17.
Einige Bemerkungen über Thor- und Thürsturze und
Dachverbände.

(Von dem K. Bairischen Kreis-Bau-Inspector Herrn Toit zu Augsburg.)

Dem Baumeister kommen bei der Ausführung seiner Bauwerke öfters
Falle vor, die an sich unbedeutend scheinen, aber dennoch aufgezeichnet
und bekannt gemacht zu werden verdienen, wenn sie örtliche Verhältnisse
bedingen, und deshalb von der gewöhnlichen bekannten Regel abweichen.
Über einige solche Fälle werde ich hier einige Bemerkungen mittheilen.
c. Über scheitrechte Überwölbungen grofser
Thoröffnungen und Portale.
Wenn eine grofse Portal- oder Thoröffnung scheitrecht, das heifst
nach einer geraden Linie geschlossen werden soll, so nimmt man dazu am
vortheilhaftesten Werksteine. Die Art und Weise, wie dergleichen gerade
Wölbungen construirt werden, ist bekannt. In Gegenden, wo Werksteine
nicht zu haben oder zu kostbar sind, müssen die Überwölbungen von
Backsteinen (Ziegeln) gemauert werden, und davon will ich hier meine
Erfahrung mittheilen.
Wenn eine sogenannte scheitrechte Wölbung über 6 Fufs weit wird,
so ist die Ausführung derselben mit Ziegeln, auch bei einem sehr gu-
ten Materiale dennoch mifslich; denn fast immer senkt sich das gewölbte
Mauerwerk etwas und bekommt bald, oder mit der Zeit Risse.
Auf keine scheitrechte Wölbung darf eine Last drücken; daher wird
über jede noch ein Bogen nach einem sogenannten Kreuzzirkel, oder nach
einer höheren Zirkellinie gesprengt, der das obere Mauerwerk trägt.
Es ist vielfach gebräuchlich, Thür- und Thoröffnungen mit einem
bezimmerten Stück-Eichenholz von gehöriger Höhe und Breite zu schliefsen.
Um diesen hölzernen Schlufs nicht zu belasten, wird über solchen, wie
bei einer scheitrechten Wölbung, ein Bogen in der Mauer gesprengt, und
 
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