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Journal für die Baukunst: in zwanglosen Heften — 4.1831

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3. Heft
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Malartic: Wage zum Wägen großer Lasten
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https://doi.org/10.11588/diglit.42037#0359

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18. Wage zu grojsen Lasten.

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18.
Wage zum Wägen grofser Lasten.
(Vom Herrn Malartic, Staats-Rath und Präfect des Drome - Departements.)
(Aus dem Journal du genie civil; Band 4., Juni-Heft 1829.)

In der Gegend südlich von Lion findet man Maschinen zum Wägen der
W aaren, wie sie (Taf. XIII. Fig. 5.) vorstellt. Sie unterscheiden sich von
den gewöhnlichen Schnellwagen dadurch, dafs sich kein Gewicht auf dem
langen Hebel-Arme entlang bewegt. Man bediente sich früher auch in
dortiger Gegend des Lauf-Gewichts; die Maschinen waren aber schwer zu
handhaben. Man brachte nun statt seiner am Ende G des langen Hebel-
Armes eine Stange GD an, an welche das Gewicht gehängt wird, welches
der an der Kette aufgehängten Last das Gleichgewicht hält.
In der Regel ist die Maschine so eingerichtet, dafs Ein Kilogramm
Gewicht an der Stange, 20 Kil. Last an der Kette aufwiegt.
Die gewöhnlichen Maschinen wägen bis 40 metrische Centner, oder
etwa 8000 Pfund. Ihr Gebrauch ist folgender.
Die Enden der Ketten LM und 7VP werden an die Axe des Fracht-
Karrens befestigt. Mittelst einer Welle oder Spille, auf welche sich das
Seil QR windet, bewegt man den Hebel STU, welcher das ganze, in U
an den Hebel des Zimmerwerks befestigte System der Schnellwage auf-
hebt. Der Karren ist dann in die Höhe gehoben. Der Wäger legt nun in
X Gewichte auf; und so viele Kil. er auflegen mufs: so viel mal 20 Kil.
wiegt die Last.
Offenbar ist diese Vorrichtung bei weitem besser, als die Wage-
brücken auf den Chausseen. Alles geschiehet hier offen, und vor Aller
Augen. Jeder kann sich überzeugen: jeder Polizei-Beamte, jeder Auf-
seher über Gewicht und Maafs, oder wen es sonst interessirt, kann mit
einem Blicke etwaigen Betrug entdecken.
Wollte man diese Schnellwagen statt der Wagebrücken einführen,
so mülste man sie den angestellten Wagemeistern an vertrauen, welche
beeidigt sind, und also das öffentliche Zutrauen besitzen.
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