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Grafen wurde stattgegeben und auf den 3. Oktober 1480 eine
Tagfahrt nach Külsheim festgesetzt; hier sollte die ganze
Sachlage klargestellt werden. In der Verhandlung wurde zu-
nächst zu Protokoll gegeben, dass der Graf von Wertheim
Külsheim mit Gewalt eingenommen, die Bürger geschädigt,
ihr Hab und Gut genommen und auch die für Mainz vorbe-
haltene Schatzung der Juden, den Judenzoll, eingezogen habe.
Die Schädigung derer von Külsheim wurde auf 8000 Gulden
eingeschätzt. Hierauf suchte sich der Graf zu verteidigen
und sagte, er habe Külsheim erobert, weil er vom Papst und
vom Kaiser autorisiert gewesen sei, gegen die Inhalter des
Stifts Krieg zu führen.1) Er habe 630 zu Ross und 2000
zu Euss in der Eroberung gehabt, diese auf 14 Tage ver-
köstigt, je 4 zu Ross für einen Gulden und 10 zu Euss für
einen Gulden. Nach der Eroberung habe er 300 „und mehr“
zu Fuss und 175 Pferde in Külsheim gehalten, worauf er
1035 Gulden gewandt habe. Er forderte insgesamt 5240 Gulden
Kriegskostenentschädigung. Das Zeugenverhör ergab trotz
mancher Verschiedenheiten doch in der Hauptsache die Richtig-
keit dieser Angaben.2)
Dieser Beweisaufnahme gegenüber stellten die mainzi-
schen Anwälte fest, dass viel Vorrat von mehreren Jahren
in der Stadt gewesen sei; viele Wagen, mit Beute beladen,
seien weggeführt worden. Man schätzte alles genommene
Gut auf 5000 Gulden. Ausgaben bei der Eroberung selbst
habe der Graf fast keine gehabt, da er ohne lange Arbeit
„kurz mit dem Zutraben“ Külsheim eingenommen habe; es
habe ihn also nicht viel Büchsen, Pulver u. s. w. gekostet.
Im Gegenteil, der Graf habe sehr grosse Einnahmen gehabt,
da er auch die nach Külsheim gehörigen Dörfer geschätzt
’) cf. pag. 28.
2) Die Urkunden über diese Gerichtsverhandlungen befinden sich im
Sachsen-Ernestinischen Gesamtarchiv zu Weimar. Die obigen Angaben,
wie auch die folgenden, sind den Regesten, dieser Urkunden entnommen,
cf. im bezeichnet. Archiv Reg. C. pag. 660, B. 4 a—7.
cf. darüber auch die Akten „Mainz“ No. 6 im fürstl. löw. werth.
gemeinsch. Archiv zu Wertheim.
Grafen wurde stattgegeben und auf den 3. Oktober 1480 eine
Tagfahrt nach Külsheim festgesetzt; hier sollte die ganze
Sachlage klargestellt werden. In der Verhandlung wurde zu-
nächst zu Protokoll gegeben, dass der Graf von Wertheim
Külsheim mit Gewalt eingenommen, die Bürger geschädigt,
ihr Hab und Gut genommen und auch die für Mainz vorbe-
haltene Schatzung der Juden, den Judenzoll, eingezogen habe.
Die Schädigung derer von Külsheim wurde auf 8000 Gulden
eingeschätzt. Hierauf suchte sich der Graf zu verteidigen
und sagte, er habe Külsheim erobert, weil er vom Papst und
vom Kaiser autorisiert gewesen sei, gegen die Inhalter des
Stifts Krieg zu führen.1) Er habe 630 zu Ross und 2000
zu Euss in der Eroberung gehabt, diese auf 14 Tage ver-
köstigt, je 4 zu Ross für einen Gulden und 10 zu Euss für
einen Gulden. Nach der Eroberung habe er 300 „und mehr“
zu Fuss und 175 Pferde in Külsheim gehalten, worauf er
1035 Gulden gewandt habe. Er forderte insgesamt 5240 Gulden
Kriegskostenentschädigung. Das Zeugenverhör ergab trotz
mancher Verschiedenheiten doch in der Hauptsache die Richtig-
keit dieser Angaben.2)
Dieser Beweisaufnahme gegenüber stellten die mainzi-
schen Anwälte fest, dass viel Vorrat von mehreren Jahren
in der Stadt gewesen sei; viele Wagen, mit Beute beladen,
seien weggeführt worden. Man schätzte alles genommene
Gut auf 5000 Gulden. Ausgaben bei der Eroberung selbst
habe der Graf fast keine gehabt, da er ohne lange Arbeit
„kurz mit dem Zutraben“ Külsheim eingenommen habe; es
habe ihn also nicht viel Büchsen, Pulver u. s. w. gekostet.
Im Gegenteil, der Graf habe sehr grosse Einnahmen gehabt,
da er auch die nach Külsheim gehörigen Dörfer geschätzt
’) cf. pag. 28.
2) Die Urkunden über diese Gerichtsverhandlungen befinden sich im
Sachsen-Ernestinischen Gesamtarchiv zu Weimar. Die obigen Angaben,
wie auch die folgenden, sind den Regesten, dieser Urkunden entnommen,
cf. im bezeichnet. Archiv Reg. C. pag. 660, B. 4 a—7.
cf. darüber auch die Akten „Mainz“ No. 6 im fürstl. löw. werth.
gemeinsch. Archiv zu Wertheim.