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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1855 (Nr. 119-130)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1521#0009
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rkölner

Domblatt,

Monaks

fchrifk.

Bmtliche Mittheilungen -es

mit geschichtlichen, arttstischen

htransgegkbell r

Gentral Domban-Vereins»

und literarischen Beiträgen,

>om Vorstllllde.

Nr. I2L. Kol«, Sonntag 1. April 1838.

Das „Kölner Domblatt" erscheint monatlich. Der PränumerationS-PreiS, dessen Brutto-Ertrag der Dombau-BereinS-Taffe jnfließt, beträgt hier wie
auSwärtS lbei allen kgl. preuß. Post-Anflalten) 1V Sgr. für den Jahrgang. — Alle Zuschristen an den Central-Verein werden offen oderuuter Kreuj-
band mit der Rubrik; „Allgemetne Angelegenheiten des Dombau-Vereins zu Köln", so wie Geldsenduagen mit der Bczeichnung: „Geldbeiträge fär den Domba»
iu Köln", erbeten.

Amtliche Mittheilllllgeu.

Ginla-ung

zur

Wahl-Versammlung des Central Dombau-Vereins,

welche Dinstag den 22. Mai 1855 hierselbst*) Statt finden wird.

Nach Anleitung des §. 17 des Vereins-Statutes bechren wir uns, hiedurch sämmtliche Mitglieder des Central-
Dombau-Vereins zur Theilnahme an der auf

Dinstag den W. Mai L8LL

anberaumten Wahl-Versammlung ergebenst einzuladen.

Jn derselben werden folgende Gegenstände zur Verhandlung kommen:

1) Bericht des Vorstandes über die Lage des Vereins.

2) Vorlage der Rechnung über Einnahme und Ausgabe der Vereins-Casse im Laufe des Jahres 1854. Z

3) Wahl von zehn Mitgliedern zum Vorstande in die durch das Ausscheiden von eben so viel Mitgliedem
erledigten Stellen, gemäß §.19 des Statuts. (Vgl. Protocoll der Vorstands-Sitzung vom 27. Fe-
bruar c., Domblatt Nr. 120.)

Jndem wir unter Hinweisung auf den Jnhalt der §§. 3 und 18 des Statutes alle diejenigen, welche durch Leistung
eines Beitrages von Einem Thaler und mehr, unmittelbar an die Vereins-Eaffe oder an die dem Central-Vereine angeschlos-
smen Hülfs-Bereine, für das Vereinsjahr 1854 resp. 1855 die Mitgliedschaft erworben haben, oder dem Vereine bis zum
Tage der Wahl-Versammlung noch beitreten werden, ergebenst erfuchen, durch persönliches Erscheinen oder durch Vertretung
mittels Vollmacht (nach Maßgabe der im Jahre 1845 beschloffenen und Allerhöchst genehmigten Abänderung deö §. 18 deS
Statuts) die ihnen als Vereins-Mitgliedern zustehenden Berechtigungen auszuüben, bemerken wir, daß über die sonstigen An-
ordnungen für die diesjährige Wahl-Versammlung das später erscheinende Programm das Nähere enthalten wird.

Köln, den 29. März 1855. Der Vorstand -es Central-Dombau-VereLns.

Namens desselben:

Der Prästdent des Vorstandes, Effer H.

Bei dieser Gelegenheit erlauben wir uns, die verehrlichen Vorstände unserer Hülfs-Vereine, welche ihre Beitrags-Ablie-
femngen für das Vereinsjahr 1854 bisher noch nicht bewirkt haben, — eben so die sonstigen Vereins-Mitglieder und Dombau-
Freunde, welche mit ihren Jahres-Beiträgen pro 1854 noch im Rückstande stnd, ganz ergebenst zu ersuchen, doch möglichst
dafür bemüht sein zu wollen, daß diese Zahlungen recht bald an unfere Vereins-Caffe gelangen, um eben fowohl die Rech-
nungen und Bücher in Betreff des Vereins-Jahres 1854 noch vor Ablauf desselben vollständig abschließen zu können, alö auch
zur planmäßigen Fortfetzung des Baues die nöthigen Geldmittel in Bereitschaft zu haben.

Köln, den 29. März 1855. Der Verwaltungs-Ausschust des Ceutral-

Dombau-DereLus.

*) Das LersammlungS-Local wird später bekanut gemacht »erden.
 
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