Kreuzer und für einen Karren solcher güetter zween Kreuzer entrichten.1431 Hält man sich
die Kleinstaaterei vor Augen, die damals in Deutschland herrschte, so kann man sich leicht
vorstellen, in welchem Ausmaß sich die Zölle auf dem Wege vom Produktions- bis zum Ab-
satzort summierten und so erhebliche Auswirkungen auf den Verkaufspreis hatten. Kaiserli-
che Privilegien, die Zollfreiheiten für den Güteraustausch zwischen zwei Städten verspra-
chen, kurbelten den Handelsverkehr deshalb besonders an. So verlieh Kaiser Ludwig im
Jahre 1333 den Städten Nürnberg und Schwäbisch Gmünd das Recht der Zollfreiheit, daß
sie, die Nürnberger, kein Zoll von der Statt Gmündt, ihren bürgeren, und undthanen: und
dahier gegen auch die Statt Gmündt keinen von Ihnen, und den Ihrigen zue ewigen Zeithen
nehmen sollen.1432 Damit es zu keinen Mißverständnissen kam, erhielt ein Gmünder Händler
von seiner Obrigkeit ein Attestatum: Wir, Bürgermeister und Rat des Hl. röm. Reichs Stadt
Schwab. Gmünd urkunden hiemit, daß fürweiser dies N. N. unser gehorsamer und ver-
pflichteter Bürger seine mithin alle unsre und gemeiner Stadt habende kaiserliche und kö-
nigliche Privilegien und Regalia, besonders aber auch die mit löbl. des Hl röm. Reichs
freien Stadt Nürnberg verglichenem Zollfreiheit zu gaudieren und zu geniesen habe, dem-
nach ihm N. N. auf sein untertänig Ansuchen gegenwärtiges Attestatum der Wahrheit zur
Steuer und damit er solches in wohlbedachter Nürnbergscher Zollstatt geziemend fürzuzei-
gen habe unter gemeiner Stadt hier fürgedruckten Secretinsiegel verfertigtes Attestatum er-
teilet und zugestellt worden.1433
Ein weiteres Hemmnis im Güterverkehr waren die unsicheren Straßen und häufigen Über-
fälle durch Räuberbanden oder durch herumstreifende Soldaten in Kriegszeiten. So berichte-
te der Gmünder Lehrer und Chronist Joseph Epple von einer Begebenheit aus dem Jahre
1724, daß am 20. Juli Bartholomäus Leut, Bürger und Silberhändler von Gmünd, in der
Gegend von Neuburg a. d. Donau von 2 Straßenräubern angegriffen u. erschossen wurde,
u. sein Waarenträger, der des Wegs etwas voraus war, auch durch 2 Kugeln verwundet
worden war.1434 Um die Sicherheit von Mensch und Gut zu gewährleisten, führte man be-
reits im 13. Jahrhundert das sogenannte „Geleit“ ein: Eine Schutztruppe begleitete die regel-
mäßig zu den Messen ziehenden Kaufleute, und zwar wurden für fast alle Messen solche
Geleitzüge aufgestellt, jedoch nur auf den Reichsstraßen.1435 Das Regal des Geleitwesens
war mit hohen Einkünften verbunden, und die Territorialherren versuchten stets, in den Be-
sitz dieses einträglichen Rechtes zu kommen. (. . .) Der Aufwand an Pferden und Reitern
bei den Geleitzügen war schon im 16. Jahrhundert groß. Für das Geleit zur Nördlinger
Messe (. . .) mußten die Grafen von Württemberg, die mit dem Recht einer begleitenden
Schutztruppe für den Abschnitt von Cannstatt bis Aalen vom Kaiser belehnt waren, im Jah-
re 1578 bei 16 oder 17 Pferden für jeden Kurs ungefähr 100 fl aufbringen.1436 Jeder, der
1431 (Sta Gd) JEGER: Gamundia redivia 1707, S. 750. Privileg aus dem Jahre 1547 verliehen von Kaiser Karl V.
wegen der „Treue“ Gmünds zum Katholischen Glauben. Durch ein von Kaiser Karl IV. verliehenes Recht
durfte die Stadt Gmünd bereits seit 1373 Wegzölle erheben und zwar für einen Wagen einen Schilling und
für einen Karren sechs Heller.
1432 (Sta Gd) JEGER: Gamundia redivia 1707, S. 754. Weil Gmünd jedoch mehr Güter nach Nürnberg exportier-
te als aus Nürnberg importierte, verpflichtete man sich, Nürnberg jährlich 7 fl als Ausgleich zu bezahlen.
1433 (Sta Gd) D. DEBLER: Chronica Bd. 3/2, S. 335. Attestatum vom 2. Mai 1692.
1434 (Sta Gd) Joseph EPPLE: Gmünder Chronik, 1833 bis 35. 1. Teil, S. 190 bis 191.
1435 BRAUN 1971, S. 28. Eine Reichsstraße war auch die Remstalstraße, die aus Nördlingen und Aalen kom-
mend über Schwäbisch Gmünd, weiter nach Cannstatt und zum Mittelrhein führte.
1436 BRAUN 1971, S. 28.
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die Kleinstaaterei vor Augen, die damals in Deutschland herrschte, so kann man sich leicht
vorstellen, in welchem Ausmaß sich die Zölle auf dem Wege vom Produktions- bis zum Ab-
satzort summierten und so erhebliche Auswirkungen auf den Verkaufspreis hatten. Kaiserli-
che Privilegien, die Zollfreiheiten für den Güteraustausch zwischen zwei Städten verspra-
chen, kurbelten den Handelsverkehr deshalb besonders an. So verlieh Kaiser Ludwig im
Jahre 1333 den Städten Nürnberg und Schwäbisch Gmünd das Recht der Zollfreiheit, daß
sie, die Nürnberger, kein Zoll von der Statt Gmündt, ihren bürgeren, und undthanen: und
dahier gegen auch die Statt Gmündt keinen von Ihnen, und den Ihrigen zue ewigen Zeithen
nehmen sollen.1432 Damit es zu keinen Mißverständnissen kam, erhielt ein Gmünder Händler
von seiner Obrigkeit ein Attestatum: Wir, Bürgermeister und Rat des Hl. röm. Reichs Stadt
Schwab. Gmünd urkunden hiemit, daß fürweiser dies N. N. unser gehorsamer und ver-
pflichteter Bürger seine mithin alle unsre und gemeiner Stadt habende kaiserliche und kö-
nigliche Privilegien und Regalia, besonders aber auch die mit löbl. des Hl röm. Reichs
freien Stadt Nürnberg verglichenem Zollfreiheit zu gaudieren und zu geniesen habe, dem-
nach ihm N. N. auf sein untertänig Ansuchen gegenwärtiges Attestatum der Wahrheit zur
Steuer und damit er solches in wohlbedachter Nürnbergscher Zollstatt geziemend fürzuzei-
gen habe unter gemeiner Stadt hier fürgedruckten Secretinsiegel verfertigtes Attestatum er-
teilet und zugestellt worden.1433
Ein weiteres Hemmnis im Güterverkehr waren die unsicheren Straßen und häufigen Über-
fälle durch Räuberbanden oder durch herumstreifende Soldaten in Kriegszeiten. So berichte-
te der Gmünder Lehrer und Chronist Joseph Epple von einer Begebenheit aus dem Jahre
1724, daß am 20. Juli Bartholomäus Leut, Bürger und Silberhändler von Gmünd, in der
Gegend von Neuburg a. d. Donau von 2 Straßenräubern angegriffen u. erschossen wurde,
u. sein Waarenträger, der des Wegs etwas voraus war, auch durch 2 Kugeln verwundet
worden war.1434 Um die Sicherheit von Mensch und Gut zu gewährleisten, führte man be-
reits im 13. Jahrhundert das sogenannte „Geleit“ ein: Eine Schutztruppe begleitete die regel-
mäßig zu den Messen ziehenden Kaufleute, und zwar wurden für fast alle Messen solche
Geleitzüge aufgestellt, jedoch nur auf den Reichsstraßen.1435 Das Regal des Geleitwesens
war mit hohen Einkünften verbunden, und die Territorialherren versuchten stets, in den Be-
sitz dieses einträglichen Rechtes zu kommen. (. . .) Der Aufwand an Pferden und Reitern
bei den Geleitzügen war schon im 16. Jahrhundert groß. Für das Geleit zur Nördlinger
Messe (. . .) mußten die Grafen von Württemberg, die mit dem Recht einer begleitenden
Schutztruppe für den Abschnitt von Cannstatt bis Aalen vom Kaiser belehnt waren, im Jah-
re 1578 bei 16 oder 17 Pferden für jeden Kurs ungefähr 100 fl aufbringen.1436 Jeder, der
1431 (Sta Gd) JEGER: Gamundia redivia 1707, S. 750. Privileg aus dem Jahre 1547 verliehen von Kaiser Karl V.
wegen der „Treue“ Gmünds zum Katholischen Glauben. Durch ein von Kaiser Karl IV. verliehenes Recht
durfte die Stadt Gmünd bereits seit 1373 Wegzölle erheben und zwar für einen Wagen einen Schilling und
für einen Karren sechs Heller.
1432 (Sta Gd) JEGER: Gamundia redivia 1707, S. 754. Weil Gmünd jedoch mehr Güter nach Nürnberg exportier-
te als aus Nürnberg importierte, verpflichtete man sich, Nürnberg jährlich 7 fl als Ausgleich zu bezahlen.
1433 (Sta Gd) D. DEBLER: Chronica Bd. 3/2, S. 335. Attestatum vom 2. Mai 1692.
1434 (Sta Gd) Joseph EPPLE: Gmünder Chronik, 1833 bis 35. 1. Teil, S. 190 bis 191.
1435 BRAUN 1971, S. 28. Eine Reichsstraße war auch die Remstalstraße, die aus Nördlingen und Aalen kom-
mend über Schwäbisch Gmünd, weiter nach Cannstatt und zum Mittelrhein führte.
1436 BRAUN 1971, S. 28.
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