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VI. DIE KÜNSTLERISCHE FORM

UND DIE

AUSSCHMÜCKUNG DER EINZELHEITEN.

Allgemeines. — i. Balken Verzierungen, Kanten- und Flächenverzierung, — 2. Balken- und Sparrenköpfe. —
3. Büge und Knaggen (Kopfbänder). — 4. Pfosten und Hängesäulen. 5. Docken und Geländerstäbe.

6. Hängezapfen, Knöpfe und Rosetten. — 7. Giebel- und Traufleisten. — 8. Giebelblumen und Stirnbretter.
9. Balustraden und Füllungen. — 10. Thür- und Fensterumrahmungen und Verdachungen.

Die Hauptanforderung, welche an die Werke des Zimmermanns gestellt wird, ist, dafs sie dem
Zwecke entsprechen und die nötige Festigkeit und Sicherheit besitzen. Mit anderen Worten:
die Hauptsache ist eine richtige Konstruktion. Als zweite Anforderung kommt in vielen Fällen
hinzu, dafs das fertige Zimmerwerk auch ein gefälliges Aeufsere habe; zu der richtigen Konstruktion
hat sich eine künstlerische Formgebung zu gesellen. Beide Anforderungen schliefsen sich gegen-
seitig nicht aus und beiden gleichzeitig gerecht zu werden ist das Moment, welches die Zimmer-
arbeit in die Reihe der Kunsthandwerke einstellt. Wenn man heute gewöhnt ist, die Zimmerei
zu den Flandwerken schlechtweg zu zählen, so rührt das nur daher, weil sich die Zimmerkunst bis
jetzt das Ansehen und auch die Aufgaben nicht wiederverschaffen konnte, wie sie zur Zeit
des Mittelalters und der Renaissance vorhanden waren. Vielen anderen Gewerken ist dies ja ge-
lungen, insbesonders der sog. Kleinkunst, und wenn der Ausführung von Prachtholzbauten im
Sinne der Alten heutzutage auch nahezu alle Vorbedingungen fehlen, so ist immerhin zu erwarten,
dafs der Nüchternheit der letzten Jahrzehnte auf dem Gebiete der Zimmerkunst ein Umschwung
zum Besseren folgen dürfte und die Verfasser dieses Buches rechnen es zu ihrer Aufgabe, auch in
diesem Sinne nach ihren bescheidenen Kräften beizutragen.

Für die künstlerische Formgebung eines Zimmerwerkes, wie eines Bauwerkes überhaupt,
kommen vornehmlich zwei Faktoren in Betracht: erstens die malerische oder wenigstens gefällige
Gesamtanlage und zweitens die Ausschmückung der Einzelheiten. In vielen Fällen ist heute der
Zimmermann für keinen der beiden Faktoren verantwortlich, weil nicht er, sondern der ausführende
Architekt die Anordnungen trifft und die betreffenden Pläne und Zeichnungen anfertigt. In vielen
Fällen wird aber der Zimmermann auch ein Wort mitreden können, ganz abgesehen von den
Fällen, wo er dem Architekten die Arbeit abnimmt, wie es eben früher mehr der Fall war, als
heute und da das Zimmerbuch nicht nur für Zimmerleute, sondern auch für Bautechniker und solche,
die es werden wollen, geschrieben ist, so ist ein Wort über die künstlerische Ausstattung um so
eher am Platze.

Ueber die Gesamtaniage eines Bauwerkes lassen sich schwer Regeln aufstellen, weil eben
zu vieles vom gegebenen Fall abhängt. Die richtigen Verhältnisse der Stockwerkshöhen zu einander,
 
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