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IX. Kleine selbständige Zimmerwerke.

Hübsche Baumgruppen als Hintergrund verfehlen auch hier ihre Wirkung nicht. In Verbindung
mit den Vorgärten villenartiger Bauten verlegt man die Gartenhäuser auch gerne an den Rand von
Terrassen oder in die Ecke der Stützmauern (vergl. Fig. 284), um die Aussicht auf die Strafse zu
beherrschen, was durch vorgebaute Erker und Balkone in erhöhtem Mafse erreicht wird.

Auch wenn die Gartenhäuser zu ebener Erde liegen, wird ein Fundament aufgemauert und
ein steinerner Sockelkranz. als Unterlage für die Holzkonstruktion gelegt. Der Boden wird in
Zement, Asphalt oder als Plattenbeleg gebildet. Geschlossene Gartenhäuser haben gelegentlich

Fig. 284.
Gartenhäuschen mit Balkon.

auch hölzerne Böden, wobei dann Bodenrippen zur Befestigung gelegt werden. In allen Fällen
sollte der Boden mindestens 15 bis 20 cm über der Erde liegen, so dafs die Sockelsteine den Tritt
der Thüre bilden. Ist die Untermauerung höher, so mufs durch Vorlegen einiger Steintritte eine
Zugangstreppe geschaffen werden, wenn man nicht vorzieht, den zum Gartenhaus führenden Weg-
langsam ansteigen zu lassen.

Die Brüstung der Gartenhäuser ist meist geschlossen, verschalt oder mit durchbrochenen
Füllbrettern gebildet. Die obere Partie ist vielfach offen oder mit Holzgittern versehen. Einzelne
Wände werden zum besseren Schutz gegen Wind und Wetter auch im ganzen verschalt oder in
 
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