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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 57.1906-1907

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Kleine Nachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.9336#0119

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Kleine Nachrichten.

(SS. (Dresd. A.) Gestickter Brautfächer; von Marg. Trier, Berlin; Juwelierarbeit (quatre couleurs) von Gebr. Friedländer

nach dem Entwurf der Künstlerin.

Vorgezogen wird, wenn angefangene oder fertige
Arbeitsteile oder ganz fertige Stücfe den Entwürfen
beiliegen."

Aus keiner dieser Bedingungen geht hervor, daß
Aurbelstickerei ausgeschlossen sei; im Gegenteil be-
rechtigte die Zulassung der Nähmaschinenstickerei zu
dem Schluß, daß auch die damit verwandte Aurbel-
stickerei zulässig sei, zumal \. auch mit der Aurbel-
Maschine nur Einzelarbeit, nicht schablonenhafte
Massenarbeit geliefert werden kann, — 2. weil
man jede Aurbelstickerei auch in Landarbeit aus»
sühren kann, nur nicht so rasch und gleichmäßig
wie mit der Maschine. Wenn nun die „Deutsche
Modenzeitung" es für gut befunden hat, allen
Aurbelstickereien ohne weiteres den Laufpaß zu geben,
„weil alle niit der Aurbelmaschine ausgeführten Ar-
beiteit programnigemäß zum Wettbewerb nicht zu-
gelassen werden durften", so beweist das zum mit!»
desten, daß über die Bedeutung der Aurbelstickerei
als „kunstgewerbliche Technik" (siehe obige Textstelle
aus dem Ausschreiben), namentlich im Verhältnis
zur Nähtnaschinenstickerei verschiedene Anschauungen
herrschen. Wenn aber — neben Praktikern und
Theoretikert! — Autoritäten wie Wilh. v. D e b -
schitz und Margarethe von Brauchitsch nach der
Verlesung obiger Programmpunkte auf die fraget
„ist da die Aurbelstickerei mitinbegriffen" die Ant-
wort haben: „ja, selbstverständlich", so entspricht das
nur der in München herrschenden Anschauung; und
wenn zahlreiche Aünstlerinnen von hier im guten

Glauben an die Zulässigkeit der Aurbelmaschine mit
dieser gefertigte Arbeiten eingesandt haben, so ist es
begreiflich, wenn bei den nun bitter Enttäuschten sich
die Vermutung durchringt, die Modenzeitung hätte
ihrem Ausschreiben nachträglich die von ihr beliebte
Deutung gegeben, weil ihr das eingelaufene Material
über den Aopf gewachsen war. Wenn wir auch
eine solche Annahme ausdrücklich ablehnen, so müssen
wir doch noch eines Umstandes gedenken, der das Ver-
fahren der „Deutschen Modenzeitung" allerdings in
einen! etwas seltsatnen Licht erscheinen läßt. Zm Ver-
lauf des Sommers liefen bei der „Deutschen Moden-
zeitung" — wie sie selbst an eine der Beteiligten schrieb
— mehrere Anfragen ein, ob Aurbelstickereien zulässig
sind, was stets verneinend beantwortet wurde. Der
„Deutschen Modenzeitung" war also be-
kant!t, daß Zweifel darüber bestehen; sie
hat es aber nicht für nötig gehalten — wie
das sonst bei Wettbewerben zu geschehen
pflegt — allgemein die Zweifel zu heben.
Von diesen! Vorwurf können wir die
„Modenzeitung" nicht fr ei sprechen. Nachdem
aber die Anfragen von! Sommer in der geschilderten
Weise beantwortet worden waren, war es ganz
selbstverständlich, daß auch die Preisrichter sich auf
den von der „Deutschen Modenzeitung" eingenomme-
nen Standpunkt stellten, und die Aurbelstickereien
außer Betracht ließen, —- soweit sie — weil mit
andern zugelassenen Arbeiten im Zusammenhang
i stehend — nicht zurückgesandt worden waren.

H

Kunst und Handwerk. 57. Iahrg. Heft 5.

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