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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Editor]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 57.1906-1907

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Kleine Nachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.9336#0260

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Julius Diez.







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u. 972. Fensterverglasung im Plenarsitzungssaal des
Leipziger Rathauses; (nach der Farbenskizze; Vzs d. wirkt.
Größe. — 1909—05.)

Wandschmuck wieder in Betracht gezogen zu werden,
wies Redner durch die gleichzeitig ausgestellten Ar-
beiten aus der ihm unterstellten Anstalt nach und sprach
zum Echluß die Bitte aus, anzuerkennen, „daß die
Photographie künftighin auf allen kunstgewerblichen
Ausstellungen gleichwertig der sonstigen angewandten
Aunst erachtet uild als solche gewertet wird". Auf

Grund der nachfolgenden Besprechung wird alsdann
einstimmig folgende Resolution beschlossen: „Der

Delegiertentag begrüßt die erfreuliche Entwicklung,
die die künstlerische Photographie in neuerer Zeit ge-
nommen hat. Er erkennt die hohe Bedeutung an,
die sie sowohl im allgemeinen als künstlerisches Er-
ziehungsmittel als im besonderen in der Schulung des
künstlerischen Sehens einnimmt. Er bekundet sein
warmes Interesse für deren Weiterentwicklung, die er
als mit den Bestrebungen des Aunstgewerbes pand
in pand gehend betrachtet".

Über Gesichtspunkte für dasIurieren
kun st gewerblicher Aus ft ellungsobjekte refe-
rierte Otto Lademann, Berlin. Redner macht den
Vorschlag, die verschiedenen fragen, die bei der Iu-
rierung auftauchen — Schönheit, Preis, Zweckmäßig-
keit, Materialgerechtheit rc. — einzeln, durch Gradu-
ierung der Objekte (\—O Punkte) zu beantworten,
wobei dadurch, daß jeder Preisrichter für sich allein
urteilt, Aompromifse vermieden werden und eine vor-
urteilslosere Einschätzung platzgreifen könne. — In
der Besprechung dieses Vorschlages zeigt sich nament-
lich Einigkeit darüber, daß die von dem Referenten
vorgeschlagene Methode theoretisch richtig, in der
Praxis aber undurchführbar sei. Ein vom Bayer.
Aunstgewerbeverein durch Prof. Pfeifer eingebrachter
Antrag zu diesem Punkte wird daraus einstimmig
in folgender Fassung angenommen: „Der Delegierten-
tag spricht die Überzeugung aus, daß das deutsche
Aunstgewerbe durch Vertiefung handwerklicher und
industrieller Technik mit den Einwirkungen künst-
lerischen Gestaltens so weit erstarkt ist, daß bei ein-
schlägigen Ausstellungen von einer Preisverteilung nun-
mehr abgesehen werden kann. Die Ausstellungen sollen
sich so gestalten, daß für den Aussteller die Zulassung
seiner Arbeiten an sich eine Auszeichnung ist. Der Vor-
ort wird gebeten, unsere Behörden von dieser Stellung-
nahme des Delegiertentages in Aenntnis zu setzen".

Den Rechtsschutz des Aunstgewerbes
nach dem neuen Aunstschutzgesetz" behandelte
 
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