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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 14.1903

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Kleine Mitteilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.4359#0052

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44

KLEINE MITTEILUNGEN

künstlerischer Schmuck von der Jury als Ausstellungs-
objekte angenommen werden. Für die Aufstellung
gewisser Gegenstände der Gruppe 14 (Originalerzeug-
nisse des Kunstgewerbes) und ebenso für kleinere
Bildnereien, Schnitzereien u. s. w. (Gruppe 11) werden,
soweit es irgend thunlich ist, besondere Räumlich-
keiten mit Seitenbeleuchtung eingerichtet, wenn der-
artige Ausstellungsobjekte auf diese Weise besser zur
Geltung gelangen. Alle in diesen Gruppen zu-
erkannten Ehrenauszeichnungen werden in jedem
einzelnen Falle dem Künstler verliehen, mag er nun
selbst der Aussteller sein oder nicht. Künstler, welche
Ländern angehören, die auf der Ausstellung durch
einen Regierungskommissar oder einen Ausschuss
von Künstlern vertreten sind, können nur durch diese
ihre Zulassung zur Ausstellung erwirken. Die Original-
erzeugnisse des Kunstgewerbes umfasst die Gruppe 14
in folgenden Klassen: 38. Kunstarbeiten in Glas,
39. Keramik (Thonware oder Porzellan), 40. Kunst-
arbeiten in Metall, 41. Kunstarbeiten in Leder, 42. Kunst-
arbeiten in Holz, 43. Kunstarbeiten in Geweben,
44. Kunstleistungen der Buchbinderei, 45. Kunst-

arbeiten, welche der Zulassung würdig erscheinen,
jedoch bei keiner der vorhergehenden Klassen auf-
geführt sind. -u-

VERSCHIEDENES

BERLIN. Die Friedrich Eggers-Stiftung zur För-
derung der Künste und Kunstgenossenschaften
in Berlin hat zum 1. April 1903 über ein Sti-
pendium im Betrage von 600 M. zu verfügen und
zwar werden bei der gegenwärtigen Vergebung in
erster Linie die Bewerbungen der Kunstgewerbe-
beflissenen berücksichtigt. Geeignete Bewerber haben
unter Bescheinigung ihrer Qualifikation ihre Anträge
in der Zeit vom 1. bis 28. Februar igo3 an den
Königlichen Baurat F. Schwechten, Berlin W., Lützow-
strasse 68 einzureichen. Zu beachten ist, dass nach
den Bestimmungen der Stiftung der Stipendiat wenig-
stens ein Jahr auf der Königlichen Kunst-, Bau- oder
Gewerbeakademie zu Berlin studiert haben soll. Alle
weiteren Bestimmungen sind durch das Kuratorium,
z. H. des Herrn Baurat Schwechten zu erfahren. -r

AUSSTELLUNG DÜSSELDORF 1902,
AUSSTELLUNGSHALLE DER GASMOTORENFABRIK DEUTZ VON ARCHITEKT B. MÖHRING, BERLIN

Herausgeber und für die Redaktion verantwortlich: Professor Karl Hoffacker, Karlsruhe i. B., Moltkestrasse 13.

Druck von Ernst Hedrich Nachf., o. m. b. h., Leipzig.
 
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