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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 14.1903

DOI Artikel:
Brinckmann, Justus: Allerlei von Fälschungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.4359#0245

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ALLERLEI VON FÄLSCHUNGEN

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J. Petrj noch nicht erschöpft. Lange bevor er als
gewerbsmässiger Vertreiber von Fälschungen erkannt
wurde, hatte er Kunstwerke an den Mann zu bringen
gewusst, die viele Jahre den Stolz selbst öffentlicher
Sammlungen bildeten und vielleicht noch bilden. Es
sind aus Solenhofener Stein geschnittene Hochreliefs
mit Bildnissen bekannter Männer aus der ersten Hälfte
des 16. Jahrhunders von einer Art, die, wenn die

hohe Summe anlegen mochte, die nach dem von
seinem letzten Besitzer an Petrj gezahlten Preise ge-
fordert wurde.

Fragen wird man, wie es möglich, dass derartiger
unlauterer Handel jahraus, jahrein betrieben wird,
ohne dass er seine Unternehmer dahin führt, wohin
sie verdientermassen gehören. Herr Petrj ist obendrein
nur ein Beispiel unter mehreren seines Zeichens;

GEFÄLSCHTES AQUAMANILE IM ROMANISCHEN STIL,
AUS BRONZE MIT GRUBENSCHMELZVERZ1ERUNO

Werke aus den Jahren stammen, deren Jahrzahl sie
tragen, mit Recht hoch bezahlt wird. Die besseren
dieser Steinreliefs lassen bedauern, dass ihre im Dunkeln
verbliebenen Verfertiger sich nicht in den Dienst neu-
zeitiger Bildniskunst stellten. Schon im Jahre 1891
gelangte ein solches Steinrelief durch Petrj in eines
der ersten deutschen Museen, und noch in diesem
Frühjahr ging ein anderes durch eine grosse Berliner
Versteigerung, ohne einen Nehmer zu finden, der die

Kollegen von ihm könnte ich nennen, die weit ge-
fährlicher sind, weil ihre grössere Schlauheit sie
weniger leicht fassbar macht. Wie kommt es, dass
diese Dunkelmänner ungestört ihr Geschäft betreiben?
Wer vorsichtig und unterrichtet genug ist, sich den
Schwindel vom Halse zu halten, freut sich dessen
und fühlt sich nicht legitimiert, die Veranstalter vor
die Gerichte zu bringen; wer aber betrogen worden,
sei es in seiner Eigenschaft als Vorsteher eines
 
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