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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 19.1908

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Kunstgewerbliche Rundschau
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https://doi.org/10.11588/diglit.4882#0189

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KUNSTGEWERBLICHE RUNDSCHAU

Jerusalem. Die vom Bildhauer Boris Schatz geleitete
jüdische Kunstgew erb eschule wird von dem Verein »Bezalel
mit 23 000 Mk. subventioniert. Sie bemüht sich, ihren Ar-
beiten, besonders den geknüpften Teppichen, national-
jüdisches Gepräge zu geben, nach einer Beschreibung von
Marie Rotheit durch »stilisierte Anordnung der geometri-
schen Formen hebräischer Buchstaben, Kultgeräte und
sonstiger Symbole.«

München. Die »Mitteilungen der Ausstellung Mün-
chen igo8« enthalten einen Aufsatz von Schulrat Dr. Q.
Kerschensteiner über »Das Schulwesen Münchens in der
Ausstellung«, der mit folgenden Worten schließt: »Indem
die Schulverwaltung so bestrebt ist, in der Ausstellung so-
weit als möglich die praktische Arbeit der Schule der Öffent-
lichkeit zu zeigen und den sie beherrschenden Arbeitsgeist,
wird sie vielleicht beitragen zu der Einsicht, daß es auch
in so schwierigen Verhältnissen, wie sie die Großstadt
bietet, möglich ist, gewisse Gruppen von Buchschulen in
Arbeitsschulen umzuwandeln und daß dabei die rein geistige
Ausbildung nicht nur keinen Schaden zu leiden braucht,
sondern weit eher Vorteil daraus zieht. Sie wird vielleicht
Zeugnis ablegen, daß die lebhafte Freude des Kindes wie
der älteren Knaben und Mädchen an der produktiven prak-
tischen Arbeit der allerbeste Bundesgenosse des Lehrers ist,
der sich bemüht, die Schüler auf dem Wege der Erfahrung
mit jenen Kenntnissen, Fertigkeiten und Charaktereigen-
schaften auszurüsten, die der harte Kampf des späteren
Lebens von dem verlangt, der ihn halbwegs siegreich be-
stehen will.«

Warmbrunn i. Schi. In der von R. Kieser geleiteten
Holzschnitzschule wurden für auswärtige Schüler zwei große
geräumige Säle eingerichtet und mit Zentralheizung und
Oasbeleuchtung versehen. Jedem Schüler wird Bett, Schrank,
Tisch, Waschgeschirr, Spiegel usw. gestellt. Die Monats-
miete beträgt 5 Mk., es ist in diesem Preise das Waschen
der Hand- und Bettwäsche mit eingeschlossen, ebenso
Heizung, Beleuchtung und Reinigung. Die gesamte, ebenso
praktische wie freundliche Einrichtung der Säle wurde in
der Schule selbst nach den Plänen des Direktors Kieser
ausgeführt.

Diese Einrichtung, die zwanzig jungen Leuten eine
angenehme und billige Unterkunft gewährt, ist wohl die
erste dieser Art an unseren kunstgewerblichen deutschen
Fachschulen.

AUS DER TECHNIK

Das Verzinken und Verzinnen von Metallgegen-
ständen behandelt die »Technische Rundschau des Ber-
liner Tageblattes«. »Das Verzinken mittels Zinksalzlösungen
läßt sich nur durch ein elektrolytisches Verfahren bewerk-
stelligen. Für das Verzinnen gibt es eine ganze Reihe
Vorschriften. Grundbedingung ist, daß das Eisen voll-
ständig rein ist. Größere Gegenstände reinigt man mit
dem Sandstrahlgebläse, kleinere mittels Sandpapier. Nach
dem mechanischen Reinigen erfolgt eine Ätzung mittels
mäßig verdünnter Säure (10- bis 20 prozentige Schwefel-
säure). Nach dem sogenannten Kontaktverfahren bringt man
die Gegenstände in ein heißes Bad aus 3 Teilen Zinnsalz,
5 Teilen Weinstein in 1 1 Wasser. Auf den Gegenstand
breitet man dann Zinkspäne aus und erwärmt, bis die Ver-
zinnung vollständig ist. Eine andere Vorschrift lautet:
4 Teile Zinnsalz, 4 Teile Kochsalz, 1 Teil Salmiak werden

in 8 Teilen Salpetersäure und 16 Teilen Salzsäure gelöst,
oder 1 Teil Zinnsalz, 74 Teile Salmiak, 1 Teil Kochsalz,
2 Teile Salpetersäure und 4 Teile Salzsäure löst man in
Wasser, senkt die Gegenstände hinein und bringt sie
während ihres Verweilens mit einem Stück Zink in Kon-
takt.«

KÜNSTLERISCHER UND GEWERBLICHER
RECHTSSCHUTZ

Brunnen und Denkmäler an öffentlichen Plätzen.

Ein Künstler hatte auf Bestellung eines Kunstfreundes einen
Brunnen hergestellt, der jetzt auf einem öffentlichen Platze
aufgestellt ist und fragte bei der »Werkstatt der Kunst«
an, ob die Herstellung eines Bronzeaschenbechers in Form
dieses Brunnens ohne seine Genehmigung gestattet sei.
Er erhielt die Antwort: Nach g 20 des Kunstschutzgesetzes
ist die Vervielfältigung von Werken, die sich bleibend an
öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, durch
malende oder zeichnende Kunst oder durch Photographie
zulässig. Die plastische Wiedergabe bedarf also Ihrer Ge-
nehmigung.

Die äußere Erscheinung des Buches. In Sachen
der geplanten Abänderung des »Gesetzes zur Bekämpfung
des unlauteren Wettbewerbes« hat der Vorstand des »Börsen-
vereins der deutschen Buchhändler« an das Reichsamt des
Inneren eine Eingabe gerichtet, in der der Schutz der
äußeren Erscheinung eines Werkes, des Autortitels und des
Ladenpreises, als dringend wünschenswert bezeichnet ist.

PERSONALIEN

Berlin. Prof. Kips, der bisherige artistische Leiter
der Königlichen Porzellan-Manufaktur, hat nach 22 jähriger
Tätigkeit seinen Abschied genommen.

München. Der Maler Professor Julius Diez wurde
zum Professor an der Kunstgewerbeschule ernannt.

ERÖFFNETE AUSSTELLUNGEN

Darmstadt. Bei der Eröffnung der hessischen Landes-
ausstellung hielt der Großherzog von Hessen folgende Rede:
»Das eifrige Vorwärtsstreben unserer hessischen Künstler,
von dem besonders des letzte Jahrzehnt zeugt, hat gute
Früchte gebracht. Die Geschmacklosigkeit, die Unechtheit
in Farbe und Material, die sich noch um die Jahrhundert-
wende in Architektur und angewandter Kunst breit machten,
mußte einer Schönheit weichen, die aus Wahrheit und
Zweckmäßigkeit hervorwächst. Das bestätigt unsere Aus-
stellung, auf der die freie Kunst so vortrefflich vertreten
ist, wie dies wohl noch auf keiner ausschließlich hessischen
Ausstellung der Fall war. Diese Ausstellung soll uns nicht
nur den Weg zeigen der zurückgelegt worden ist, sondern
uns auch die Richtlinien geben, auf denen nach Weiter-
vervollkommnung gearbeitet werden muß. Hierin erblicke
ich eine wichtige Aufgabe des Werkes, das wir heute der
Öffentlichkeit übergeben. Möge diese Ausstellung der
hessischen Künstlerschaft die verdiente Anerkennung bringen.
Möge ihr aber auch das Gefühl des Könnens und Ge-
lingens ein Ansporn sein zu jugendfrischem Weiterstreben
nach den Höhen der Kunst.«

Für die Redaktion des Kunstgewerbeblattes verantwortlich: Fritz Hellwao, Berlin-Zehlendorf
Verlag von E. A. Seemann in Leipzig — Druck von Ernst Hedrich Nachf., q. m. b. h., in Leipzig
 
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