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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 19.1908

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Arbeiten der Schülerinnen-Abteilung der Königl. Kunstgewerbeschule Dresden
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https://doi.org/10.11588/diglit.4882#0210

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Gezeichnet von Hedwig Müller

DIE Abteilung wurde der bereite seit vielen Jahr-
zehnten bestehenden Schule im Januar 1907
angegliedert durch eine Aktzeichenklasse (Maler
J. Türk), eine graphische Klasse (Maler Max Frey),
eine Klasse für allgemeines Kunstgewerbe (Maler
Erich Kleinhempel) und, seit Juni 1907, durch eine
Parallelklasse hierzu mit Nebenfach, die künstlerische
Frauenkleidung umfassend, von Margarete Junge.

In der kurzen Zeit eines Jahres, wenn man nur
bis vor Ostern 1908 rechnet, wo sich die neue Ab-
teilung zum ersten Male an einer Schulausstellung
beteiligte, kann nicht viel Greifbares geschaffen werden.
Dennoch stellt, durch die Verfügung der Regierung:
»die Aufnahme mit einer entsprechenden Strenge zu
betreiben«, bestimmt, die Durchschnittsbegabung eine
gewisse Höhe dar, bedenkt man die kurze Zeit der
Übung dabei. Angestrebt wird 1. in Lehrprinzip und
2. in Steckung des Zieles eine klare Trennung von den
Industrie- und Gewerbeschulen; dafür eine künstlerisch
und technisch absolute Sicherheit im Handwerklichen,
Selbsterzeugen und -ausführen, im Rein-Geschmack-
lichen ohne Rücksichtnahme auf schnell Wandelbares,
wie Mode und Spekulation. Die Grundlagen hierzu
bilden nur ernsteste sachliche Naturstudien, Struktives
in Form und Bewegung, Charakteristik der farbigen
Erscheinung, sichere Erkenntnis des Wesentlichen,
Vermeidung des malerisch Kleinlichen und formal
Zufälligen und Nebensächlichen. Diese grundlegenden
Vorstudien sind erste Vorbedingung zur Aufnahme
in die Fachklassen.

Abbildungen naturalistischer Studien wurden wegen
Platzmangel vermieden, wie auch Arbeiten der Klasse
Margarete Junges erst in einem späteren Hefte mit
weiteren graphischen Arbeiten gezeigt werden sollen.

Kunstgewerbeblatt
N. F. XIX. H. 11
 
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