erfunden, der die geistigen Poten-
zen des Menschen nach Linwurf
eines Zehnpfennigstücks ebenso sicher
angibt wie die Kilos seines Kör--
pergewichts." Und — das Frauen-
ideal? »Wie ein Hundeliebhaber,
der mit seinen Kötern spielt, die
zudringlichen nrit der Geißel zu-
rücktreibt, die ungehorsamen züch-
tigt, so denkt sich Nietzsche den
idealen Verkehr mit der Frau."
In Summa: Nietzsche, ein
Frauenjäger mit pornographischen
und sadistischen Neigungen, mora-
lisch minderwertig, roh im Urteil,
endct im Verbrechertum und emp-
fiehlt List, Lüge, Grausamkeit. In-
tellektuell ist er knabenhaft, seine
Werke sind ein Kompendium, das
jeder schreibeu kann.
Und die Wirkung dieses Litera-
ten? »Mir sind wiederholt Fälle
bezeugt, in welchen eine tiefgehende
Entfremdung der Ehegatten auf den
Eiuflutz der Lektüre Nietzsches
zurückzuführen ist. Die Folge
war, daß der Mann sich Aus-
schweifungen außer dem tzause hin-
gab oder ein Hausthrann wurde.
In einem Fall ging der Mann
unter ausdrücklicher Berufung auf
Nietzsche zur körperlichen Mißhand-
lung der Frau über." — „Alle, die
ein wenig Nietzsche gelesen haben,
rechnen sich nunmehr selbst zu den
Genies . . ^Vollends das Aber-
weib! Wer jemals Gelegenheit ge°
habt hat, diese Spezies näher kennen
zu leruen, dem wird sie unver-
gessen sein."
Unser Reichsgerichtsrat wendet
sich nicht etwa an Betschwestern und
Bierphilister. Er hat Ehrgeiz. In
der Linleitung verheißt er deu
juristischen Kollegen eine Aberschau
von »höherer Warte", . . . und
verhofft, ihnen dadurch neue Kraft
und Anregung ... für ihren eigent-
lichen Wirkungskreis zu bringen.
Er will sozusagen das Muster Is
geben, wie am zweckmäßigsten der
deutsche Furist sich mit Nietzsche aus-
einandersetze. Professoren, Staats-
anwälte, Richter und Rechtsanwälte,
Verwaltungsbeamte: das ist sein
Publikum.
And nun das Kurioseste: sein
Werk scheint gelungeu. »tzelle
Freude" herrscht in der Gemeinde.
„Den Iuristen, die sich mal vom
BGB. (sprich Begebe, das ist: Bür-
gerliches Gesetzbuch) erholen wol-
len," wird die Darbietung als
„interessant" empfohlen (vgl. Gru-
chots Beiträge). „Klare, allgemeiu
verständliche Darstellung, sittlicher
Ernst, gesundes Urteil, wohltuende
Freimütigkeit. . . gerechte und un-
befangene Würdigung" — fo stürmt
der Beifall, dem selbst die Herren
„Gesetzgeber" sich nicht zu entziehen
vermögen (Das Recht M6, Nr. (0).
Daher auch innerhalb Iahresfrist
die zweite ergänzte Auflage.
Iedem ist unbenommen, über
Nietzsche zu denken, wie er will.
Daß dieser Denker-Dichter unter
den schwachen Gehirnen Unheil an-
gerichtet hat, viel Auheil, bestreite
ich nicht: ich habe mich schwerlich
weniger als andre je nachdem
belustigt oder gesorgt über die
Sprünge und das Geblök in der
Hammelherde, die seine Reden,
wahrlich ohne seine Schuld, für
ihre Hirtenbefehle halten. Ich
wünsche von Herzen, daß der Frage
„was ist Wahrheit?" vor seinen
Worten HLufiger und ernster nach-
geprüft würde, als der: was bannt
da, was fasziniert, was ist „ästhe-
tisch"? Wer aber sich berufen
glaubt, öffentlich und namens eines
Standes mit Nietzsche sich auseiu-
anderzusetzen, von dem muß ncben
sittlichem Ernst die Fähigkeit ver-
langt werden, im Reiche der Idee
sich zu bewcgen. Am wenigsten
darf sogenanntes Wohlwollen für
die Person die Berechtigung geben,
96 Kunstwart XXII, 20
zen des Menschen nach Linwurf
eines Zehnpfennigstücks ebenso sicher
angibt wie die Kilos seines Kör--
pergewichts." Und — das Frauen-
ideal? »Wie ein Hundeliebhaber,
der mit seinen Kötern spielt, die
zudringlichen nrit der Geißel zu-
rücktreibt, die ungehorsamen züch-
tigt, so denkt sich Nietzsche den
idealen Verkehr mit der Frau."
In Summa: Nietzsche, ein
Frauenjäger mit pornographischen
und sadistischen Neigungen, mora-
lisch minderwertig, roh im Urteil,
endct im Verbrechertum und emp-
fiehlt List, Lüge, Grausamkeit. In-
tellektuell ist er knabenhaft, seine
Werke sind ein Kompendium, das
jeder schreibeu kann.
Und die Wirkung dieses Litera-
ten? »Mir sind wiederholt Fälle
bezeugt, in welchen eine tiefgehende
Entfremdung der Ehegatten auf den
Eiuflutz der Lektüre Nietzsches
zurückzuführen ist. Die Folge
war, daß der Mann sich Aus-
schweifungen außer dem tzause hin-
gab oder ein Hausthrann wurde.
In einem Fall ging der Mann
unter ausdrücklicher Berufung auf
Nietzsche zur körperlichen Mißhand-
lung der Frau über." — „Alle, die
ein wenig Nietzsche gelesen haben,
rechnen sich nunmehr selbst zu den
Genies . . ^Vollends das Aber-
weib! Wer jemals Gelegenheit ge°
habt hat, diese Spezies näher kennen
zu leruen, dem wird sie unver-
gessen sein."
Unser Reichsgerichtsrat wendet
sich nicht etwa an Betschwestern und
Bierphilister. Er hat Ehrgeiz. In
der Linleitung verheißt er deu
juristischen Kollegen eine Aberschau
von »höherer Warte", . . . und
verhofft, ihnen dadurch neue Kraft
und Anregung ... für ihren eigent-
lichen Wirkungskreis zu bringen.
Er will sozusagen das Muster Is
geben, wie am zweckmäßigsten der
deutsche Furist sich mit Nietzsche aus-
einandersetze. Professoren, Staats-
anwälte, Richter und Rechtsanwälte,
Verwaltungsbeamte: das ist sein
Publikum.
And nun das Kurioseste: sein
Werk scheint gelungeu. »tzelle
Freude" herrscht in der Gemeinde.
„Den Iuristen, die sich mal vom
BGB. (sprich Begebe, das ist: Bür-
gerliches Gesetzbuch) erholen wol-
len," wird die Darbietung als
„interessant" empfohlen (vgl. Gru-
chots Beiträge). „Klare, allgemeiu
verständliche Darstellung, sittlicher
Ernst, gesundes Urteil, wohltuende
Freimütigkeit. . . gerechte und un-
befangene Würdigung" — fo stürmt
der Beifall, dem selbst die Herren
„Gesetzgeber" sich nicht zu entziehen
vermögen (Das Recht M6, Nr. (0).
Daher auch innerhalb Iahresfrist
die zweite ergänzte Auflage.
Iedem ist unbenommen, über
Nietzsche zu denken, wie er will.
Daß dieser Denker-Dichter unter
den schwachen Gehirnen Unheil an-
gerichtet hat, viel Auheil, bestreite
ich nicht: ich habe mich schwerlich
weniger als andre je nachdem
belustigt oder gesorgt über die
Sprünge und das Geblök in der
Hammelherde, die seine Reden,
wahrlich ohne seine Schuld, für
ihre Hirtenbefehle halten. Ich
wünsche von Herzen, daß der Frage
„was ist Wahrheit?" vor seinen
Worten HLufiger und ernster nach-
geprüft würde, als der: was bannt
da, was fasziniert, was ist „ästhe-
tisch"? Wer aber sich berufen
glaubt, öffentlich und namens eines
Standes mit Nietzsche sich auseiu-
anderzusetzen, von dem muß ncben
sittlichem Ernst die Fähigkeit ver-
langt werden, im Reiche der Idee
sich zu bewcgen. Am wenigsten
darf sogenanntes Wohlwollen für
die Person die Berechtigung geben,
96 Kunstwart XXII, 20