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Das jungbronzezeitliche Urnengräberfeld



& Findling e gebrannte Steine O Steine

Abb.5 Das größte Steinpflaster (Stelle 204) wurde zwischen
zwei Findlingen angelegt. Die Pflasterung bestand aus verrollten
Steinen zwischen den sich vom Feuer gekennzeichnete, gebrann-
te Steine befanden (Grafik: A. Michalak, NLD).

Steine, die vorwiegend im Steinpflaster 204 verbaut
wurden, auch aus der Siedlung genommen worden
sein. Sie sind vermutlich mangels geeigneter Steine
zum Gräberfeld verbracht worden und wurden dort,
wie die Hälfte einer Steinaxt (Taf. 18,4) und ein Mahl-
stein (Taf. 27,1) zeigen, im Steinpflaster in sekundärer
Verwendung verbaut.
Von besonderem Interesse waren diejenigen Roll-
steine, die deutliche Feuereinwirkungen zeigten, aus
einem anderen Grund: Ihr Vorkommen hätte auf
Feuerstellen auf den Steinpflasterungen zurückgehen
können. Um diese Frage zu prüfen, wurde besondere
Sorgfalt darauf verwendet, beim Abbau der Pflaster-
steine die verbauten Steine auf Feuerspuren zu prüfen.
Alle durch Feuereinwirkungen gezeichneten Steine der
Pflaster wurden daher auf den Zeichnungen markiert.
Ausgenommen blieben die Steine, die über den Profi-
len lagen. Das Ergebnis war überwiegend negativ,
denn außer dem großen Steinpflaster 204 (Taf. 37,2)
waren selten Steine mit Feuereinwirkungen verbaut
worden. Sie gaben in der Regel somit keinen Anlass,
Feuerstellen auf den Steinpflasterungen zu vermuten.
Selbst bei dem Pflaster 204, in dem die meisten Steine
mit Feuereinwirkungen verbaut waren und wo diese

verstärkt im nordöstlichen Teil zu finden waren, konnte
keine einheitliche, durch Feuereinwirkung geprägte, in
sich zusammenhängende Fläche ausgemacht werden
(Abb.5).
Außer den Steinen, die - wie im Pflaster 204 -
überwiegend aus geschlagenen, kantigen Steinen
bestanden, sind weitere Objekte in den Pflastern mit
verbaut worden. Dazu gehören größere und klei-
nere, z.T. verrollte Scherben, die auch unterhalb der
Steinpflaster angetroffen wurden, sich nicht genauer
datieren ließen und wohl eher zufällig in die Fugen
der Steinpflaster gelangt sind. Ähnlich dürften die
wenigen Knochenbrandfragmente zu beurteilen sein,
die eher zufällig gestreut in den Steinzwickeln einge-
schlossen waren und wohl kaum auf eine Handlung
zurückgehen dürften, bei der Knochenbrand auf dem
Steinpflaster verstreut wurde.
Im Zusammenhang mit den Pflasterungen sind
größere Steine oder Findlinge aufgefallen, die an den
Seiten der Pflaster „aufgestellt" waren. Es handelt sich
um einen Stein (Pflaster 68 und 1800) oder um zwei
größere Steine (Pflaster 45, 204, 214 und 1814). In
einigen Fällen waren nur noch die Ausbruchgruben
der ehemaligen Findlinge erhalten, die Zeugnis von
ihrem ehemaligen Standort gaben.
So weit man die Standorte und Standspuren der
Steine bei den Ausgrabungen noch genauer untersu-
chen konnte, handelte es sich in allen Fällen um die
Spuren ehemaliger Findlinge. Diese waren - sofern sie
nicht durch die moderne Beackerung entfernt worden
waren - nicht aus ihrer ursprünglichen Position bewegt
worden. Auch die Abdrücke ehemaliger Steine zeigten
keine Eingrabung oder sonstige Versuche, sie in eine
andere Position zu bringen. Aus diesem Grund kann
man mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Findlinge
an den ursprünglich gegebenen Positionen vorhanden
waren, und in ihrer Position nicht verändert wurden,
als die Pflasterungen angelegt wurden. Dafür spricht
auch, dass die Markierungsteine nicht symmetrisch zu
den Pflastern angeordnet sind und einige Pflasterungen
an die Findlinge angelehnt sind oder um sie herum
geführt wurden (Pflaster 214 und 1800).
Ursprünglich dürften die auffälligen Findlinge für
die einzelnen Pflasterungen allerdings als Markierung
gedient haben. Das würde bedeuten, dass die flach
angelegten Pflasterungen, deren Funktion man nicht
kennt, im Verlauf der Belegung des Gräberfeldes
mehrfach benutzt wurden und die Markierungsteine
lediglich ihrer erneuten Auffindung dienten, falls sie
durch Humus und sonstige Ablagerungen verdeckt
worden waren.
 
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