§ 16
Für Sonderaufgaben des Verbandes (z. B.' Vor- und Fortbildung der Lehrer, Lehr-
pläne und dgl.) können die Vorstände oder die Vertreterversammlung Arbeitsausschtisse
bilden.
§ 17
Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Vorstandes, der Vertreterversammlung
und der Arbeitsausschüsse sind Niederschriften zu fertigen, die der Verhandlungsleiter
und der Schriflführer unterzeichnen.
§ 18
Der Verband erhebt zur Bestreitung der notwendigen Ausgaben für jedes Geschäfts-
jahr Beiträge, deren Fiöhe und Fälligkeit die Vertreterversammlung festsetzt.
§ 19
Die Ämter des Vorstandes und der Vertreter sind Ehrenämter. Bare Auslagen wer-
den angemessen erstattet.
§ 20
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 21
Wird der Verband aufgelöst, so soll das nach Abzug der Schulden verbleibende Ver-
einsvermögen einem vom zuständigen Finanzamt als gemeinntitzig bestätigten, der
Satzung möglichst entsprechenden Zweck zugeführt werden.
Tagung der „Franco-Ancienne“
Vom 15. bis 17. September 1962 tagte in Aix en Provence, das im Jahre 123
v. Chr. von dem Konsul Sextius Calvinus nach der Einnahme und Zerstörung
des kelto-ligurischen Entremont in der Nähe der damals schon bekannten Ther-
malquellen unter dem Namen Aquae Sextiae gegründet und durch den Sieg
des Marius berühmt wurde, die Societe des professeurs de frangais et de langues
anciennes, auch kurz Franco-ancienne genannt. Wie der Name des Verbandes
zeigt, ist in Frankreich die Kombination der Fächer Französisch, Latein und
Griechisch üblich und verpflichtend. Selbstverständlich gehören der Franco-
ancienne nicht nur Gymnasial- sondern auch Universitätslehrer an. Ganz ab-
gesehen von dem natürlichen Zusammenhang zwischen französischer und latei-
nischer Sprache werden französische Kultur und Geistigkeit als Erben der Antike
betrachtet.
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Für Sonderaufgaben des Verbandes (z. B.' Vor- und Fortbildung der Lehrer, Lehr-
pläne und dgl.) können die Vorstände oder die Vertreterversammlung Arbeitsausschtisse
bilden.
§ 17
Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Vorstandes, der Vertreterversammlung
und der Arbeitsausschüsse sind Niederschriften zu fertigen, die der Verhandlungsleiter
und der Schriflführer unterzeichnen.
§ 18
Der Verband erhebt zur Bestreitung der notwendigen Ausgaben für jedes Geschäfts-
jahr Beiträge, deren Fiöhe und Fälligkeit die Vertreterversammlung festsetzt.
§ 19
Die Ämter des Vorstandes und der Vertreter sind Ehrenämter. Bare Auslagen wer-
den angemessen erstattet.
§ 20
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 21
Wird der Verband aufgelöst, so soll das nach Abzug der Schulden verbleibende Ver-
einsvermögen einem vom zuständigen Finanzamt als gemeinntitzig bestätigten, der
Satzung möglichst entsprechenden Zweck zugeführt werden.
Tagung der „Franco-Ancienne“
Vom 15. bis 17. September 1962 tagte in Aix en Provence, das im Jahre 123
v. Chr. von dem Konsul Sextius Calvinus nach der Einnahme und Zerstörung
des kelto-ligurischen Entremont in der Nähe der damals schon bekannten Ther-
malquellen unter dem Namen Aquae Sextiae gegründet und durch den Sieg
des Marius berühmt wurde, die Societe des professeurs de frangais et de langues
anciennes, auch kurz Franco-ancienne genannt. Wie der Name des Verbandes
zeigt, ist in Frankreich die Kombination der Fächer Französisch, Latein und
Griechisch üblich und verpflichtend. Selbstverständlich gehören der Franco-
ancienne nicht nur Gymnasial- sondern auch Universitätslehrer an. Ganz ab-
gesehen von dem natürlichen Zusammenhang zwischen französischer und latei-
nischer Sprache werden französische Kultur und Geistigkeit als Erben der Antike
betrachtet.
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