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Deutscher Altphilologenverband [Hrsg.]
Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes — 6.1963

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Nr. 4
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Imiela, Heinz: Nachrichten, eingesandte Schriften
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Sacra Latinae Linguae Depositum, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.33064#0052
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Realien, Etymologie und eine primitive Art von Literaturkritik. Auch allegori-
sche Auslegungen. Dazu Lektüre christlicher Texte. Grammatik nach Dionysius
Thrax, auch Regeln des Theodosius von Alexandrien. Auf höheren Stufen wurde
eine ganze Reihe von antiken Prosaschriftstellern studiert. In der Philosophie
mehr Studium des Aristoteles (mit einer Lücke vom 7.-12. Jahrh.) als des Plato.
Aufschlußreiche Darstellungen von Lehrern über den Leistungsstand ihrer Schü-
ler sind angeführt. - H. Schulz-Palkenthal, Die Einschätzung der antiken Er-
ziehungspraktiker und -theoretiker zur Zeit der Aufklärung und des Neu-
humanismus. Im Vordergrund Quintilian. Sokrates als tätiger Lehrer. Pädago-
gische Ideen der Sophistik. Plato als Begründer der Wissenschaft von der Er-
ziehung. Aristoteles als Erziehungstheoretiker. -

Die Zeitschrift „Tagesheimschule“ befaßt sich in ihrer Doppelnummer 2/3
vom Mai 1963 mit der Frage der Pünftagewoche in der Schule. Geeignet zur
Information über den derzeitigen Stand der Diskussion. Preis dieses Sonder-
heftes DM 2.-.

Die Juli-Nummer 1958 des „Evangelischen Erziehers“ befaßt sich in fun-
dierten Aufsätzen - auch von Altphilologen — mit dem Problem der Fünftage-
woche.

Sacra Latinae Linguae Depositum

(Fortsetzung. s. DAV-Mitteilungsblatt 1963/3, S. 8-13)

Kap. II: Allgemeine Studienordnung
Latein an den humanistischen Schulen

Die Ausführungsbestimmungen der Studienkongregation zu Veterum Sapientia
wenden sich in Kapitel 2-4 der Lateinpflege auf den verschiedenen Bildungs-
stufen zu: zunächst dem Grundunterricht an den Oberschulen (und vergleich-
baren Schulen humanistischer Richtungen bei allen Völkern der Welt, die im
Begriff Gymnasium zusammenzufassen sind und die Knabenseminare mit ein-
begriffen); dann der Lateinpflege in den Rriesterseminaren (Kap. 3), und schließ-
lich an den Universitäten, geistlichen Fakultäten und Hochschulen (Kap. 4).
Zunächst also geht es in Kap. 2 um die allgemeine Studienordnung an den
Schulen, auf denen man die lateinische Sprache lernt, den humanistischen Schulen:

Art. 1 dieses 2. Kap. behandelt Ziel und Sinn sowie die Fragen der Lehrordnung
und Methode zur Erreidiung dieses Ziels im Lateinstudium (in 3 Paragraphen):

§ 1 Niemand ist die dem Studium der lateinischen Sprache und humanistischen
Fächer innewohnende eigentümliche Bildungskraft für den erwachenden Geist junger
Männer unbekannt. Durch sie werden nämlich die besten Gaben und Anlagen des
Geistes und Herzens geübt, entfaltet, vervollkommnet; Geistesschärfe und Urteilskraft
werden durch sie entwickelt, Verstand und Gemüt werden für alles richtig aufgeschlossen
und zur rechten Wertschätzung aller Dinge ausgebildet; man erwirbt sich damit klarer
geordnetes, logisches Denken und Sprechen; Genauigkeit, Treffsicherheit und Eleganz
des Ausdrucks wachsen; die ganze Gesinnung und Einstellung wird nicht nur bloß auf
das Niitzliche und dessen Erwerb hingelenkt, sondern zur höheren Wertwelt, Bildung

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