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Gramsch, Robert; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Das Reich als Netzwerk der Fürsten: politische Strukturen unter dem Doppelkönigtum Friedrichs II. und Heinrichs (VII.) 1225 - 1235 — Mittelalter-Forschungen, Band 40: Ostfildern, 2013

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.34756#0099

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2. Weitreichende Entscheidungen: Die Krise von 1225/26

gebildet wird, während ihm weitere Akteure wie etwa der Herzog von Sachsen durch
Verwandtschaft verbunden waren.^ Das Handeln der Fürsten aus babenbergischem
und meranischem Hause drückte dem reichspolitischen Geschehen des Krisenjahres
1225 seinen Stempel auf: Leopold von Österreich gelang es, im Sommer 1225 den
Landgrafen von Thüringen (der im Netzwerkmodell blau gezeichnet ist, aber eher
zwischen beiden Lagern zu verorten ist), auf seine Seite zu ziehen. Gemeinsam stellten
sie im Sommer 1225 den Kontakt zum Kaiser her, nahmen ihn mit politischen Angeboten
für sich ein und erreichten, dass Heinrich (VII.) gegen seinen Willen und gegen den
Wunsch der Fürstenmajorität mit Margarethe von Österreich verheiratet wurde. Dank
des Parteiwechsels des Landgrafen und dank kaiserlicher Unterstützung konnte die
hellblaue Fürstengruppe aus dem reichspolitischen Ringen des Jahres 1225 letztlich als
Sieger hervorgehen. Wie dies vonstatten ging, soll in den nächsten Unterkapiteln im
Detail nachvollzogen werden.

2.2. Die Heiratspläne für Heinrich (VII.)

Die Verheiratung eines Königs war das ganze Mittelalter hindurch immer ein Gegenstand
hoher Politik, wobei oft das außen-, zuweilen aber auch das innenpolitische Element
überwog.^ Bei der Brautwerbung Heinrichs (VII.) kamen beide Aspekte zum Tragen.
Hochrangige aus- und inländische Bewerber traten mit ihren Offerten an den Königs- und
Kaiserhof heran, es begann, wie es Emil Franzei pointiert, aber nicht unberechtigterweise
ausdrückt, „ein Intrigenspiel, in dessen Verlauf der junge König nicht mehr als ein
Schacherobjekt in den Händen der verschiedenen Parteien darstellte" V Am Ende stand
eine Lösung, die weder vom kaiserlichen Vater noch vom Sohn ursprünglich beabsichtigt
worden war - ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie königliche Entscheidungen, selbst
solche von (scheinbar) „privater" Natur und grundsätzlicher politischer Bedeutung, in
einem Konzert widerstreitender Interessen letztlich zustande kamen.
Zunächst schien die Eheangelegenheit auf einen Wettlauf zwischen dem franzö-
sischen und dem englischen König um die Gunst der Staufer hinauszulaufen - ein
39 Herzog Albrecht I. von Sachsen hatte um 1222 Agnes von Österreich geheiratet, siehe dazu
HERMANN STEUDENER, Albrecht I., Herzog von Sachsen (1212-1260), in: Zs. des Harz-Vereins
für Geschichte und Altertumskunde XXVIII (1895), S. 1-116, hier: S. 31f.
39 An Literatur sei genannt ARNOLD MARDUS, Die Eheschließungen in den deutschen Königsfami-
lien von Lothar III. bis Friedrich II. hinsichtlich ihrer politischen Bedeutung, Diss. Greifswald
1909; WINFRIED GLOCRER, Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik:
Studien zur Familienpolitik und zur Genealogie des sächsischen Kaiserhauses (Dissertationen
zur mittelalterlichen Geschichte, 5), Köln u.a. 1989; WELLER, Heiratspolitik. LuBicH, Verwandt-
sein, insbes. S. 213-219, hat jüngst herausgearbeitet, dass die deutschen Königsfamilien seit
den Ottonen immer danach trachteten, den Thronfolger mit ausländischen Prinzessinnen zu
verheiraten und auch Ausheiraten von Königstöchtern in die Fürstenhäuser weitgehend zu
vermeiden. Konnubium mit Hochadelsgeschlechtern des Reiches kam somit nur zu Beginn der
neuen Dynastie sowie in Krisenzeiten vor. Allgemein auch MICHAEL STOLLEis, Staatsheiraten
im Zeitalter der europäischen Monarchien, in: GISELA VöGLER / KARIN v. WELCEK (Hgg.), Die
Braut, geliebt - verkauft - getauscht - geraubt. Zur Rolle der Frau im Kulturvergleich, Bd. 1
(Ethnologica, N.F. 11/1), Köln 1985, S. 274-279.
FRANZEL, Heinrich VII., S. 109.

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