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Müller, Hinrich
Die Brückenbaukunde in ihrem ganzen Umfange: ein Handbuch für Ingenieure und Baumeister (Band 3): Die Erbauung der steinernen Brücken — Leipzig, 1860

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https://doi.org/10.11588/diglit.24551#0082
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80

Siebentes Capitel.

werden können. Diese Fangedämme erhalten dann nicht solche Einrichtung, als
wenn sie dazu dienen sollen, für längere Zeit den Druck des Wasiers abzu-
halten, sondern sie können aus einfachen dicht verspundeten Bohlenwänden be-
stehen, die in den Grund eingerammt sind, indem sie nur dazu dienen sollen,
den ersten Stoß des Wassers und dies für kürzere Zeit ans der Baugrube
entfernt zu ^ halten.

Wenngleich die Herstellung der Fangdämme nicht selten mit sehr bedeu-
tenden Schwierigkeiten und Kosten verknüpft ist, zumal wenn die Tiefe des
Wassers bedeutend ist, so ist dieselbe doch nicht immer zu umgehen, und kommt
es dann namentlich auf die Art der Gründung an. Man kann zwar, wie wir
schon früher angeführt haben, einen Pfahlrost anordnen, ohne dazu Fange-
dämme zur Umschließung der Baugrube nöthig zu haben und findet dieses
auch mehrfach angewendet. Allein bei der Anwendung eines Pfahlrostes halten
wir es doch immer zweckmäßiger, wenn es nur irgend thunlich ist, die Baugrube
durch einen Fangedamm eiuzuschließen, um dieselbe trocken legen zu können,
denn nur dann ist man im Stande den Pfahlrost durch eine Spundwand und
sonstige Anordnungen gehörig gegen äußere Einwirkungen zu schützen.

In manchen Fällen ist es aber gar nicht möglich einen solchen wasser-
dichten Fangedamm, wie er zur völligen Trockenlegung der Baugrube erforderlich
ist, Herstellen zu können, wie z. B. wenn der Grund aus Felsen oder aus einer
sehr tief hinabreichenden leicht beweglichen Sandschicht besteht, wie solches letz-
tere namentlich der Fall war bei dem Bau der Brücke zu Moulins über den
Allier. Das Verfahren, welches der Erbauer dieser Brücke, Rögemortes,
anwendete, um die Gründung herzustellen, ist bereits in §. 47 des ersten Bandes
näher beschrieben. Man hat auch bei solchem Sandgrunde folgendes Ver-
fahren angewendet; es wurde nämlich eine Spundwand aus starken Hölzern
um den später auszuführenden Pfeiler herum eingeschlagen und darauf der von
der Spundwand eingeschlossene Raum ausgebaggert und abgeebnet. Hierauf
wurde die erste Schicht Steine versenkt und suchte man die Fugen möglichst
mit Mörtel auszufüllen. Solche Arbeiten aber unter Wasser auszuführen, wo
man nur mit längern Stangen visitiren kann, ist nicht anzurathen, wenigstens
nicht in dieser Weise. Auch ist überhaupt eine solche Gründung wie diese,
immer sehr gefährlich, indem durch die Verengung des Flußbettes sehr leicht
Auskolkungen mtb in Folge dessen ein Ausweichen der Spundwände entstehen
kann. Dieses letztere kann auch stattfinden bei Eisgängen. Ist aber dann
einmal die Spundwand beschädigt, so ist auch das Pfeilermauerwerk seines
Schutzes entblößt. Die hieraus entstehenden Nachtheile sind leicht einzusehen.

Man sucht, wie bereits mehrfach angeführt wurde, die Fundamente durch
eingerammte Spundwände oder durch Steinschüttungen oder durch Faschinen-
werke gegen Unterspülungen zu schützen. In vielen Fällen und namentlich,
wenn der Boden aus nicht zu feinem Triebsande oder sonst sehr leicht beweg-
lichen Erdarten besteht, und wenn der Fluß nicht durch unrichtig angeordnete Ein-
bauten verengt ist, wodurch Untiefen und Auskolkungen hervorgebracht werden
können, reicht dieses vollkommen hin, um den beabsichtigten Zweck zu erlangen.
Es bleibt alsdann immer noch eine sorgfältige Beaufsichtigung und häufige
 
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