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Müller, Hinrich
Die Brückenbaukunde in ihrem ganzen Umfange: ein Handbuch für Ingenieure und Baumeister (Band 3): Die Erbauung der steinernen Brücken — Leipzig, 1860

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https://doi.org/10.11588/diglit.24551#0098
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96 Neuntes Capitel. Die Construction der nöthigen Lehrgerüste u.

Bei Anlegung eines solchen Leinpfades ist jedoch zu berücksichtigen, einmal
daß der Fluthranm der Brücke dadurch nicht nachtheilig beengt werde und muß
sich also ein überflüssiger Fluthranm unter der Brücke oder doch an dieser
Stelle befinden. Ferner muß dieser Pfad so hoch liegen, daß er wenigstens noch
bei einem mittelhohen Wasscrstande trocken bleibe und auch in dieser Höhe nock-
hinlänglicher Raum unter dem Gewölbe verbleibe, um die Leinpfcrde durchzu-
führen. Es wird also schon vorausgesetzt, daß die Widerlager selbst bis zum
Anfänge der Gewölbe eine nicht unbedeutende Höhe haben müssen.

Werden: die Schiffe nur durch Menschen hinaufgezogen und ist also nur
ein hinreichend breiter Fußweg erforderlich, so kann dieser schon dadurch her-
gestellt werden, daß man das Fundament etwas verbreitert und in dieser Breite
lothrecht bis zur Höhe des herzustellenden Pfades aufführt. Man hat alsdann
nur darauf zu achten, daß die oberste Deckschicht aus möglichst großen Steinen
hergestellt werde und diese unter sich noch eine gehörige Verankerung erhalten.

Bei Herstellung solcher Leinpfade ist auch überhaupt dahin zu sehen, daß
dieselben nicht dem unmittelbaren Angriffe des Wassers bloßgestellt werden; es
sind deshalb Flügelmauern anzuordnen, welche sich genügend tief in die Ufer
hineinziehen und sich möglichst an die Hauptflügel- oder an die Futtermauern
anschließen, damit keine Auswaschung oder Unterspülung stattfinden kann.

Neuntes Capitel.

Die Construction der nöthigen Lehrgerüste und deren Aufstellung,
so wie die Herstellung der nöthigen Arbeitsgerüste.

§, 26. Von den Lehrgerüsten und deren Aufstellung.

Um ein Gewölbe aufführen zu können, ist es erforderlich, daß man zuvor
ein Gerüst herstellt, welches das Mauerwerk des Gewölbes in der einmal be-
stimmten Form so lange unterstützt und trägt, bis dasselbe geschlossen ist und
sich selbst tragen kann. Ein solches Gerüst nennt man Lehrgerüst.

Ein solches Lehrgerüst besteht nun, ähnlich wie bei einem Dache, aus
mehrern neben einander stehenden verticalen Rippen, die der Quere nach mit
einander verbunden werden und auf welche nach horizontaler Richtung Riegel,
Schallatten oder Schalbretter zu liegen kommen, welche die Gewölbsteine
tragen. Hieraus folgt unmittelbar, daß die Tragfähigkeit der einzelnen Rippen
so wie auch des Gesammtgerüstes sich nach der Größe des Bogens, für den sie
bestimmt sind, richten muß. Sind die Gewölbe nur klein und demnach auch
die Last nicht sehr groß und ferner auch die Zeitdauer, während welcher das
 
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