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len zu diesem Thema erkennbar sind 2. Er unterschied in Altitalien den vorstädti-
schen pagus, das oppidum und die urbs. Im pagus, der untersten administrativen Ein-
heit vor der Entstehung eines Städtewesens, siedelten die Bewohner in vici, das
heißt in Einzelhöfen oder Dörfern, die aber ihrerseits nicht Verwaltungseinheiten
waren. Im gebirgigen Innern der Halbinsel hat sich diese pagane Siedlungsweise
noch bis in die historische Zeit hinein erhalten. Neben den vici standen nach Korne-
mann innerhalb des pagus, der territorialen Gaugemeinde, ein oder mehrere oppida.
Als Kennzeichen dieser altitalischen oppida nannte Kornemann 1. das Vorhanden-
sein einer Befestigung, 2. die Beschränkung auf den von Wall und Graben um-
schlossenen Bezirk, also das Fehlen eines zugehörigen Territoriums außerhalb der
Befestigung, 3. das Fehlen einer administrativen Autonomie; die oppida gehörten
ebenso wie die vici zu dem betreffenden pagus. Wenn oppidum demnach als Gau-
burg bezeichnet werden kann, so ist damit sowohl die Bedeutung als Fluchtburg
für die pagani, als auch der Charakter als Herrensitz und schließlich die den Burg-
siedlungen häufig innewohnende Tendenz zur Bevölkerungskonzentration und zur
sozialen Differenzierung, also zu einer städtischen Struktur, zum Ausdruck gebracht.
Daß allerdings vor einer Gründung des ,urbanen‘ Rom auf den einzelnen römischen
Flügeln oppida bestanden hätten, und daß die vom Ende der Republik überlieferte
Unterscheidung von tnontes und colles (beziehungsweise pagi, wie beim Aventin) so
zu verstehen sei, daß die Bewohner der montes eine Erinnerung an die oppidani des
vorurbanen Rom wachgehalten hätten, ist durchaus hypothetisch.

Von den urbes sagten die Alten nur, daß sie Etrusco ritu gegründet worden
seien 3. Kornemann nahm daher an, daß sich eine urbs von einem oppidum hauptsäch-
lich durch die sakralrechtliche Konstituierung eines inaugurierten Platzes innerhalb
eines potnerium, eines den Göttern geweihten geheiligten Grenzstreifens, unterschie-
den hätte. Daß darüber hinaus eine urbs größer gewesen sein müsse als ein oppidum

Zeugnisse ausschließlich im Bereich des Forum Romanum zutage gekommen sind, was
im Sinne einer Priorität der Besiedlung auf und um den Palatin zu deuten ist. Das hat
M. Pallottino (ArchClass. 12, 1960, 18ff.) mit Nachdruck hervorgehoben. Es ergab sich
dies auch aus R. Peronis gründlicher chronologischer Untersuchung der römischen Früh-
eisenzeitfunde (Civiltä del Ferro [1960] 461 ff.). Gjerstad verschließt sich indes dieser Ein-
sicht und vertritt nach wie vor die Ansicht, daß die lazialen Funde vom Forum Romanum,
vom Esquilin und vom Quirinal in derselben Zeitstufe begännen (Opusc. Rom. 3, 1961,
79ff.; Gnomon 33, 1961, 381). Er gibt zwar zu, die allgemeinen Formen der Keramik
aus den drei Fundarealen seien oftmals verschieden, meint aber, „ihre artistische Gestal-
tung zeige eine analoge Veränderung auf den erwähnten Hügeln, so daß eine damit
analoge Zeitfolge wahrscheinlich wird“. Wie aus der „analogen Veränderung“ verschie-
dener Formen „in ihrer artistischen Gestaltung“ auf deren Gleichzeitigkeit geschlossen
werden darf, bedürfte jedoch wohl erst einer Erläuterung (vgl. dazu u. 64). Es wird im
Folgenden die Zeit der Protovillanovagruppen und demzufolge auch der Stufe Rom-
Albanerberge I als Endbronzezeit bezeichnet, wie es M. Pallottino in einem terminolo-
gischen Grundsatzreferat auf dem 6. Kongress für Vor- und Frühgeschichte, Rom 1962,
getan hat.

2 E. Kornemann, Klio 5, 1905, 72 ff

3 Varr. 1. 1. 5, 143.
 
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