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DAS POMERIUM

Besonders wichtig für die Kennzeichnung des Stadtcharakters von Rom ist
sein Pomerium. Dabei ist das romulische Pomerium, das zu der hypothetischen
Palatinstadt gehört haben soll, in seiner historischen Authentizität höchst fragwür-
dig 55 und kann hier übergangen werden. Das Pomerium der Vierregionenstadt, das
der Tradition nach außer Palatin und Kapitol den Quirinal, Viminal und Esquilin
umzog, ist zwar in seinem genauen Verlauf nicht festzulegen, doch besteht über
seine Existenz als solche kein Zweifel. Die Anlage muß in die Königszeit zurück-
reichen; mindestens teilweise wird die spätere ,Servianische £ Mauer dieser Linie
gefolgt sein. Eine nähere Datierung dieser Pomeriumsanlage ist nur mit großen
Vorbehalten möglich. Gesetzt den Fall, es sei mit einer im etruskischen Ritus, also
wohl unter einem Etruskerkönig erfolgten Inaugurierung des römischen Stadtge-
bietes durch Ziehen eines Pomeriums die Vorschrift herrschend geworden, daß
innerhalb dieses Gebietes keine Gräber mehr angelegt werden durften, daß die
Toten also extra pomerium zu bestatten seien, so könnte die Esquilinnekropole ge-
wisse Hinweise bezüglich der Datierung dieses Ereignisses liefern, vorausgesetzt,
daß das ursprüngliche Pomerium an dieser Stelle mit dem Verlauf des Agger Ser-
vianus zusammenfällt, was immerhin recht wahrscheinlich ist. Leider ist bei der
wenig sorgfältigen Bergung der Esquilingräber auf das Lebensalter der Bestatteten
fast nie geachtet worden. Da wir vom Forum Romanum her wissen, daß auch nach
Auflassen eines Friedhofes als allgemeiner Begräbnisstätte dort noch eine zeitlang
Kleinkinder mit Beigaben begraben werden konnten 56, müßte bei der Esquilin-
nekropole beides, sowohl das Enddatum der Erwachsenengräber als auch dasjenige
der Kindergräber, in Betracht gezogen werden. Mangels ausreichender Skelettunter-
suchungen müssen wir uns für die Erwachsenengräber auf diejenigen mit Waffen-
beigaben beschränken, während das Enddatum des Gesamtgräberfeldes in Analogie
zu den Forumsbestattungen wohl auf die Kleinkinder zu beziehen ist. Was die
Waffengräber anlangt, so stammen die Gräber 24 (Taf. 18 A). 82 (Taf. 18 C). 39
(Taf. 17 A). 33 (Taf. 17 C). 43 (Taf. 19 A). 12 (Taf. 19 B). 74 (Taf. 19 C). 94 (Taf.
20). 34 (Taf. 10 B) aus dem Raum westlich des Agger Servianus. Diese Gräber
sind durchweg den Stufen II b und III zuzuweisen 57. Am relativ jüngsten mögen

55 Müller-Karpe, Vom Anfang Roms 31 ff.

56 s. u. 34ff.

57 Gjerstad, ER. II 250 Abb. 222, zählt das Grab 82 zu seiner Periode III. Daß die
zugehörige Lanzenspitze (die er im Anschluß an G. Pinza, MonAnt. 15, 1905, 131 Abb.
56, als nicht mehr identifizierbar bezeichnet) aus Bronze besteht, spricht schon gegen diese
 
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