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Wie vielfach in Italien, so lassen sich auch in Rom im 8. Jh. außer den normalen
Gräbern wehrhafter Männer einige wenige Bestattungen (vor ailem das Esquilin-
grab 94) herausstellen, die sich auf Grund ihrer Ausstattung von den übrigen Grä-
bern unterscheiden und sozial Höherstehenden zuzuschreiben sind. Leider ist das
Inventar des Grabes 94 nur unvollständig auf uns gekommen. Immerhin reicht das
Erhaltene aus, um Teile von Wagenrädern zu erkennen: der Tote muß also auf
einem Wagen zur Grabstätte gefahren worden sein, ein Brauch, der in dieser Zeit
auch bei Griechen und Etruskern geübt wurde. Ein Helm und ein Schild, dazu
vielleicht noch eine Brustplatte unterstreichen seine besondere Stellung. Dennoch
ist der Abstand, der ihn von seinen Standesgenossen in Veji und den anderen etrus-
klschen Orten trennt, nicht zu übersehen. Daß nicht Armut oder zivilisatorische
Rückständigkeit diesen Gegensatz zwischen Rom und Etrurien bewirkten 130, be-
weist die rührende Verschwendung, mit der Kleinkinder ausgestattet wurden (zum
Beispiel das Forumsgrab M). Bernstein, Glas und Elfenbein fehlten nicht, und be-
malte, scheibengedrehte Keramik ist in Rom nicht seltener als in Etrurien, Bisenzio
ausgenommen. Wenn Gold in den römischen Gräbern so selten erscheint, so besagt
das nicht, daß keines vorhanden gewesen wäre. Das Gebot der zwölf Tafeln NEVE
AVRVM ADDITO braucht nicht erstmalig im 5. Jh. erlassen worden zu sein.

Ob die soziale Oberschicht, der der Tote des Esquiüngrabes 94 angehörte —
wir werden wohl von einer Aristokratie sprechen dürfen —, sich erst in dieser
Zeit gebildet hat, oder ob sie nur damals erst durch eine bestimmte kulturelle Ent-
wicklung für uns archäologisch greifbar geworden ist, läßt sich vorerst nicht ent-
scheiden.

13° Vgp die Bemerkungen A. M. Colinis zu Gräbern des 4. Jhs. vom Esquilin: Atti
2. CStR. (1931) 119.
 
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