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Mitteilungen des Württembergischen Kunstgewerbevereins — [1].1902-1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.7714#0130

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122

HUgemeines.

Ton befonderem Intereffe für die Cefer unferer JVIitteilungen
dürften noch werden: die Räume der fnrma Carl faber, deren Cr-
zeugntffe febon früher befproeben wurden, dann ein ßerrenzhnmer
von JMaler Oftermayer, ein Zimmer von Gpple $ Cge, die Husftellung
der papier- und papierwarenfabriken Carl Scbeufelen-Oberlenningen,
Reck Sf fncker und C. Rietbmüller, der Klavierfabrik Günther Sf Söhne
und noch manches andere.

Leipzig. Hm 24. JVIärz a. c. fand der 12. Delegiertentag des "Ver-
bandes der Deutfcben Kunftgewerbevereine ftatt. Der Slürttem-
bergifebe Kunftgewerbeverein Stuttgart war durch fierrn proferfor
Krüger vertreten und wollen wir an diefer Stelle die wiebtigften
ßefeblüffe bekannt geben:

©rundfätze für das Verfahren bei öffentlichen kunftgewerb-
Ucben preieauefebreibungen, aufgefteiit vom i2.Deie9iertentag des

Verbandes Deutfcber Kunftgewerbevereine zu Ceipzig am 24. JVIärz 1902.

§ '•

Kunftgewerblicbe preisausfebreiben können erlaffen werden fowobl zur 6r-
langung von 6ntwürfen (Zeichnungen und Modellen) als aueb von fertigen
6egenftänden.

§ 2.

Das preisausfebreiben foll folgendes enthalten:

a) Zweck des zu entwerfenden oder zu fertigenden ©egenftandes.

b) Das Material und die Hrt der Husfübrung.

c) Röhe der Husfübrungskoften mit der beftimmten Grklärung, ob auf die
Sinbaltung der Koftenfumme ein Bauptgewicbt gelegt wird.

d) Hnzabl und JVIafsftab der einzureichenden Hrbeiten.

e) Hnzabl und Röhe der preife, fowie der Hnkaufspreife für nicht prämiierte
Hrbeiten.

f) Beftimmung über das Sigentumsrecbt der preisgekrönten ßntwürfe.

g) Hblieferungstermin der Hrbeiten.

b) JVennung der Preisrichter mit der Hngabe, dafs diefelben das Programm
gebilligt haben.

i) Beftimmung, ob die ßntwürfe mit dem jNfamen des Verfaffers oder namenlos

mit Kennwort oder Zeichen einzureichen find,
k) Hngabe des öffentlichen Blattes, in welchem das Srgebnis des preisaua-

febreibens, fowie gegebenen •falls Zeit und Ort der Husftellung bekannt

gemacht werden foll.
I) Den fpäteften Cermin der Beurteilung der entwürfe u. f. w.
m) Den fpäteften Cermin für die Zurückforderung.
 
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