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Mitteilungen des Württembergischen Kunstgewerbevereins — [1].1902-1903

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Chronik
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https://doi.org/10.11588/diglit.7714#0212

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204

Chronik.

von Corbeerzweigcn umgeben, die Cöorte: „<3ran premio della Cittä di Venezia";
ferner einen leeren platz, um den JNamen des prämiierten Künftlers einzugravieren.
3. ^eder Konkurrent mufs die JVIodelle der Vorder- und Rückfeite der jviedaille,
in CClacbü oder <3ips ausgeführt, einfenden. 4. Die JVIodelle müffen den Dureb-
meffer des genauen JVIafses von 120 mm haben. 5. Die Konburrenten müffen mit
den jviodellen die pbotographifebe Reproduktion derfelben fenden in dem JVIafs
von 40 mm Durcbmeffer, welches das JVIafs der jviedaille fein wird. 6. Der
ßemeinderat von "Venedig bat einen preis von 3000 Cire ausgefetzt für den
Hutor desjenigen JVIodelles, welches der Husfübrung würdig erachtet wird.
7. Das Clrteil wird von einer Kommiffion ausgefproeben werden, welche aus dem
Bürgermeifter von Venedig, dem präfidenten der Husftellung, dem ©eneral-
fekretär und drei Künftlern beftebt. Diefe 6ntfcbeidung ift unwiderruflich. 8. Das
preisgekrönte JVIodell bleibt unumfcbränbter und ausfcbliefslicber Belitz der
Gemeinde von Venedig, welche dasfelbe in beliebiger 3rt und in beliebiger
Dimenfion reproduzieren kann. 9. Der preisgekrönte Künftler mufs die prägung
der jviedaille überwachen und fie gutbeifsen, bis fie in allem dem JVIodell gleiche,
■für diefe feine JVIübewaltung bat er kein Recht, Bonorierung oder entfebädigung
feiner Koften zu verlangen. 10. Der preis von 3000 Cire wird in zwei Raten
bezahlt; die Bälfte fogleicb, wenn die Kommiffion ihr Clrteil ausgefproeben bat,
die andere Bälfte, fobald die jviedaille gutgebeifsen ift. 11. Die JVIodelle müffen
koftenfrei an das „Officio di Segreteria dell' Sspofizione (jviunicipio di Venezia)"
nicht fpäter als bis zum 31. Januar 1903 eingefandt werden. 12. Die ©emeinde
von Venedig wird mit jeglicher Sorgfalt beftrebt fein, die eingefandten JVIodelle
vor Schaden zu bewahren, nimmt jedoch für eventuelle Befchädigung keine Ver-
antwortung auf fieb. 13. Die JVIodelle werden mit einem jviotto gegengezeichnet,
welches auf einem verfiegelten Briefcouvert wiederholt ift und Vor- und Zunamen
und genaue Hdreffe des Konburrenten enthält. 14. Der J\ame des in diefem
töettbewerb preisgekrönten Künftlers wird zugleich mit der grapbifeben Repro-
duktion der prämiierten jviedaille der italienifcben und ausländifeben preffe mit-
geteilt.

# 4? #

Berichtigung. Der in Beft 2 der JVIitteilungen Seite 108 abgebildete
Scbmudt ift von JVI ü 11 e r - S a l e m , nicht von 'J. Scbmid entworfen.
 
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