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Mitteilungen des Württembergischen Kunstgewerbevereins — 2.1903-1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.6374#0006
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fflürttembergifcher Kmiftgewcrbeverein

Stuttgart,

Die Mitteilungen des Hlürttembcrgifcben Kunftgewerbevcreins erfebeinen jährlich
in 4 bis 6 fieften, 64 bis So Seiten ftarh. Sie werden den Mitgliedern gratis und
franko zugefandt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt M« io-—» der preis eines Ginzel-
beftes JM- ^«—• 6s ift vom Verein oder von den Buchbandlungen zu bezieben.
J^eueintretenden Mitgliedern werden die erfebienenen fiefte des laufenden 'Jahrgangs,
foweit der Torrat reicht, nachgeliefert. Das Mitgliedsjabr beginnt je am 1. Hpril.

Die Huf nahm« als Mitglied des Vereins erfolgt durch Bcfcblufs des Hus-
rebuffcs auf <3rund febriftlicber Beitrittscrhlärung oder auf Vorfeblag eines
Mitglieds bin. l&Sfl'Ipa»
Die Mitglieder des Vereins haben die Rechte;

1) des freien Gintritts zu der „fortdauernden Husftellung" und zum Befucbe der
Vorträge und ©efeUTcbaftsabende, des unentgeltlichen Bezugs der Vercins-
zeitfebrift, der Vereinsgaben und der Hnteilnabme an Vereins-Verlorungen;

2) unentgeltlicher Husftellung eigener fabrikate in der „fortdauernden Hus-
ftellung";

3) der Stimmführung in den öffentlichen Vereins-Verfammlungen.
Hufscrdem berechtigt die Mttgliedfcbaft dazu:

4) von dem Verein die tun Hehlte Vermittlung von Skizzen und 3Qerkzeicbnungen
zu hunftgewerblicben ©egenftänden undHrbeiten gegen angemefTene, im Zweifel
durch den Verwaltungs-Husfebufs zu beftimmende Gntfebädigung anzubrechen;

5) dem artirtifeben Husfcbufs entwürfe zu künftlerifcber Beurteilung zu übergeben;

6) überhaupt an allen Ginrichtungen, welche der Verein im Intcreffc feiner Mit-
glieder veranftaltet, teilzunehmen.

pflichten; Der Beitrag der Mitglieder beträgt jährlich 10 M« Gr verfällt mit dem i.Hpril.

«Wollen firmen oder Randelsgefellfcbaften als folche Mitglieder des Vereine
werden, fo mufs jeder Ceübaber die Mitgliedfcbaft erwerben.

für Vereine und ©efellfcbaften beftimmt im fall ihrer Hufnabme als Vereins-
mitglted der Husfcbufs zugleich den jeweiligen Jahresbeitrag unter geeigneter Bcrüch-
fiebtigung derM»tgliederzabl undfonftigen Verbältniffe; derfelbe beträgt böcbftens 30 M.

Die Mitteilungen des OTürttembergifcben Kunftgewerbevcreins betreffende Sen-
dungen find zu richten an den

^dtirttembergifeben Kunftgewerbcvemn

Schriftleitung, HUttnttr*tee 26 p., Stuttgart.
 
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