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Mitteilungen des Württembergischen Kunstgewerbevereins — 2.1903-1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.6374#0193
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[ürttembergtfcber Kunftgetperbevereui
Stuttgarts

Die Mitteilungen des eXtürttembergifeben Kunftgewerbevereins erfebeinen jährlich
in 4 Beften, durchfchnittlieh 60 Seiten ftarh. Sie werden den Mitgliedern gratis und
franko zugefandt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt M-10.—, der preis eines Einzel-
heftes M« *•—t des Doppelheftes M« 3«—. €s ift von der Expedition, Reinsburg-
ftrafse 51 e, oder von den Buchhandlungen zu beziehen, fleu eintretenden Mitgliedern
werden die erfcbiencnen Befte des laufenden "Jahrgangs, foweit der Torrat reicht,
nachgeliefert. Das Mitgliedsjabr beginnt je am 1. Januar.

Die Huf nähme als Mitglied des "Vereins erfolgt durch Btfcblufs des Hus-
rchurfes auf ©rund fcbriftUcber Beitrittserhlärung oder auf Torfeblag eines
Mitglieds bin.
Die Mitglieder des Vereins haben die Rechte:

1) des freien Eintritts zu der „fortdauernden Husftellung" und zum Befuchc der
Vorträge und (Sefelirebaftsabende, des unentgeltlichen Bezugs der Verein 8-
zeitfcbrift, der Vereinsgaben und der Hn teilnähme an Vereins-Verlofungen;

2) unentgeltlicher Husftellung eigener Fabrikate, loweit die artiftifche Kommif-
Tion fie gutbeifst.

3) der Stimmführung in den öffentlichen Vereins-Verfammlungen.
Hufserdem berechtigt die Mitgliedfcbaft dazu:

4) von der Scbriftleitung die tunlicbfte Vermittlung von Skizzen und Slerh-
zeicbnungen zu kunftgewerblicbcn Gegenftänden und Hrbeiten anzufprechen;

5) dem artiftifchen Husfcbufs Entwürfe zu künftlerifcher Beurteilung zu übergeben;
pflichten: Der Beitrag der Mitglieder beträgt jährlich 10 M« €r verfällt mit dem i.Hpril.

ftlollen firmen oder Bandclsgefellfcbaften als folche Mitglieder des Vereins
werden, To mufs jeder Teilhaber die Mitgliedfcbaft erwerben.

für Vereine und Gefellfcbaften beftimmt im fall ihrer Hufnabme als Vereins-
mitglied der Husfchufs zugleich den jeweiligen Jahresbeitrag unter geeigneter Berück-
ricbtigung der Mitgliederzahl und fonftigenVerbättniffe; derfelb« beträgt böcbftens 30 M«
-.-i-i-.-■-~

Sendungen für den redaktionellen Ceti der Mitteilungen des 3Qürttem-
bergifcbcn Kunftgewerbevereins, M^nufkripte, Zeichnungen, Photographien fowie
die Vereinsausftcllungen betreffende Briefe find zu richten an den

^dtirttembergifcben Kunftgewerbevemn Stuttgart

,■'■•ü- . (Cetepbon 586$)

die Husftellungsgegenftändc fclbft dagegen an die Husftellung des ZQürt-
tembergifcben Kunftgewerbevereins im Candes-Gewerbemufeum Stuttgart.

Die Mitglieder werden gebeten, die Scbriftleitung auf künftlerifcb bedeutende
neue Hrbeiten aufmerkfam zu machen.

Befüllungen auf die Mitteilungen werden von allen Buchhandlungen und den
ClnterzetAneten, Hnzeigen nur von der flmeigcn-Gcfchäftsftclle entgegengenommen.

Stuttgart Münz Sf Geiger, Bucbdruckerci

R.em&burgftrafse 51 Htizeigen-GefAiftBlteUe.
Celephon 3863.
 
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