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Mitteilungen des Württembergischen Kunstgewerbevereins — 1907-1908

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Pazaurek, Gustav Edmund: Künstlerische Besuchskarten
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https://doi.org/10.11588/diglit.7713#0063
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56

Mitteilungen des Württembergischen Kunstgewerbevereins.

Abb. 4.

Kulturländer, zugleich mit den schon
frühe üblichen französischen Abbre-
viaturen „p. p. c." usw., neben denen
sich ähnliche deutsche Versuche,
z. B. das von Kotzebue und noch
1848 von M. G.Saphir zum Ueber-
druß abgewandelte ,,U. A. w. g." nur
wenig behaupten konnten. Der Name
wird mit Vorliebe französisiert, z. B.
„La Comtesse de Siskowics en Visite"
(Parklandschaft) oder „Visite du Mr.
Le Baron de Syrgenstein" (Kupfer-
stich von Jungwirth) oder .. La Com-
tesse de Goes nee Christalnig" (mit
geprägten Münzbildern). Wird der Besuch mit der Frau gemacht, dann trägt die
Karte gewöhnlich den Zusatz „et son epouse" oder „avec son epouse'', viel
seltener deutsch .,und Frau" oder andere, mehr volkstümliche Formen, wie
„Joseph Rosenegger v. die Seinige", was sonst aber meist nur handschriftlich
hinzugefügt zu werden pflegt. —

Wir können unter den Besuchskarten zwei Hauptkategorien unterscheiden:
Einerseits die individuelle Karte (Abb. 1: Sammlung Dr. A. Figdor, Wien),
bei welcher der Name des Inhabers einen integrierenden Bestandteil bildet,
also bei der meistverbreiteten Reproduktionstechnik schon mit auf der Kupfer-
platte eingestochen war, oder andererseits die Rahmenkarte (Abb. 2;
Berliner Kunstgewerbe-Museum), welche unternehmende Verleger für die ver-
schiedensten Berufszweige oder persönlichen Neigungen in mannigfaltigen Sorti-
menten auf Lager hatten; bei dieser blieb ein angemessener Raum innerhalb
des Bildchens oder unter demselben, für die handschriftliche Hinzufügung des
Namens frei. Solche Rahmenkarten waren früher beliebter, als wir dies heute
vermuten würden; man sah darin nicht nur einen, etwa einer improvisierten
Notkarte entsprechenden Verlegenheitsbehelf, sondern schien gerade das Indivi-
duelle in der handschriftlichen
Anbringung des persönlichen
Autogramms zu erblicken, wes-
halb wir derartige Blättchen bis
in die regierenden Kreise hinauf
verfolgen können (Abb. 3 ; Stutt-
gart, Privatbesitz), desgleichen
bis zu den bedeutendsten Geistes-
koryphäen, wie z. B. Goethe.*
Uebrigens läßt sich die Grenze
zwischen der individuellen Karte
und der Rahmenkarte nicht

Abb. 5.

* Goethes einfache Autogrammkarte
war z B. aus dem Besitze von Dr. Robert
Keil (Weimar) auf der Wiener Musik-
und Theater - Ausstellung von 1892
(Abt. IX, Schaukasten LXXI; vergl. Fach-
katalog von Glossy, S. 265) zu sehen.
 
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