14
Ebenso konnte Cid Erklärungen über andere mittelhochdeutsche Ausdrücke geben; er Hai sich aber
begnügt, sie manchmal zwischen Anführungszeichen zu stellen, wohl als kunweis, daß sie zwar
unverständlich seien, jedoch buchstäblich aus der Uischrift herübergenommen wcuen; so z B. S. öZ:
.Zeergadcn", ein Ausdruck, der mchd lautet und Speisekammer bedeutet Es sind dies
übrigens nur Kleinigkeiten, die dem wert der Arbeit keinen Abbruch thun. .
Eine andere Ansicht als über den Inhalt muß ich allerdings über die Sorm äußern,
wenigstens über manche Stellen, kier sollte nach meinem Dafürhalten eine größere Sorgfalt und
etwas mehr Geschmack aufgeboten sein. E n Satz, der zwei- oder dreimal überlesen werden muß
bis man seinen Sinn erfaßt, wirkt störend, wie z. L der cu.f S. 11: „Darum konnten Müller
Vögte, Analphabeten und Amtsknechte Heller d. i Rentbeamte, Hammerdiener oder Sischer Zoll-
aufseher weiden." wer das selbst niedergeschrieben hat, dem fällt vielleicht die Schwerfälligkeit
des Satzes nicht auf, da er beim Reberlesen die Worte richtig zu betonen iveiß. wer sonst aber
den Sinn des Satzes beim erstmaligen Lesen erfassen soll, der kommt damit kaum zustand, denn
es folgen sich fast ohne jede Gliederung nicht weniger als neun Hauptwörter, alle nn Nominativ
Ein Schriftsteller darf sich eben die Mühe nicht verdrießen lassen, das was er seinen Lesern zu
sagen hat, in klarer leichtverständlicher Sprache vorzubrmgen, selbst wenn er ein paar Worte
mehr daran wenden müßte, wie deutlich wird sogleich der Satz, wenn man einen Teil der
Nominative in anderen Hasus setzt, z. L. „Darum Kain es vor, daß man Müller zu Vögten
machte, daß Amtsknechte, ja sogar Leute, die nicht lesen und schreiben konnten, die Stelle des
Zimtskellers ld. i. Rentbeamteni einnahmen und Hammerdiener oder Sischer als Zollaufseher
verwendet wurden". lDer Ausdruck „Analphabet" war zu vermeiden, da er sich in dieser Zu-
sammenstellung fast wie ein Titel ausnahm.) Auch zu Eids Schreibweise dec alten Texte wäre ewiges
zu sagen; es findet da öfters ein Schwanken statt. Manchmal ist die alte Rechtschreibung mit
Absicht getreulich nachgeahmt, manchmal ist sie durch die heute giltige ersetzt. Dem Verfahren der
zweiten A t gebe ich den Vorzug, nur dürfen dann nicht zwischen dem so umgestalteten Text einzelne
Worte in alter Schreibweise stehen bleiben, wie z L. S 6, ivo das Hüchenpeisonal aufgeführt
ist: „ai Hüche: 1. Hoche, 2. Spieler, Z. Jungen rc." kaer hätte wohl „Spüler" geschrieben
werden sollen Ähnlich durfte S. 7 Slötzmerster statt Slotzmeister und Markscheider statt Mar-
scheider steh n (Cs sind dies keineswegs Druckfehler, denn die Ausdrücke wiederholen sich!
Immerhin ist dies alles von untergeordneter Bedeutung; weit mehr haben mich die vielen
Fremdwörter gestört, die der Verfasser rn seinem Stil anwendet. Die entbehrlichen Sremd-
wörter häufen sich ost allzusehr, wie beispielsweise Seite 12: „Termrnus, individuellen, Sixierung,
diktiert, en jp8o, Motivierung, Ereierung, Serien." Außer diesen kommen auf der nämlichen
Seite noch „finanziell, Dekret und Revers" vor, die man allenfalls gelten lassen kann. Nicht
selten begegnet man rm erläuternden Text Sremdwörtein, die nicht bloß entbehrlich, sondern
heute schon ganz ungewöhnlich sind und allenfalls nur noch in der Hanzleisprache ihr Leben
dürftig fristen, wie z. B. Eorrelat, Respizienz, nominieren, imylieito, paralysieren, Spezifikation,
konzipieren, Hompetenzen, mundieren u. a. wohlgemeckt gilt dies keineswegs vom Inhalt alter
Urkunden, die Eid ganz oder auszugsweise wiedergab, sondern von den Stellen, wo er selbst
spricht. L> schildert z B. den Hergang, wie solche Beam'enbestallungen, die ja den haupt-
sächlichen Stoff zu dem Weik lieferten, seiner Zeit entstanden sein mögen, folgendermaßen : „Die Ver-
schreibung .... wurde konzipiert, ins Mundum gebracht .... kopiert .... und diese
authentische Hopie" rc.; ferner: „zur Illustration .... möge eine solche Abschrift (warum
nicht Hopie?) mit Disposition versehen hier folgen" rc Dienstverträge oder Bestallungen
sind iin zwcibrückischen Staat „Verschreibung" genannt worden und kommen nur nut dieser Be-
zeichnung in den Hopialbüchern vor (S. 14) Obwohl nun dieser ursprüngliche deutsche Ausdruck
vorhanden ist, spricht Eid doch wiederholt von den Dienstverträgen als von Dekreten, z L.
S ZO: „So spezifiziert i!) ein Dekret von IZZd die Pflichten eines zweibrückischen kofarztes rc "
Ich kann nicht umh.n zu bemerken, daß heute erfceulicheriweise die häufige Anwendung
von Sremdwörtern nicht mehr als geschmackvoll gilt; der gute Geschmack aber sollte gerade bei
einem so hervorragend verdienstlichen und gediegenen Werk wie dem vorliegenden, doch auch be-
rücksichtigt sem. Da ich eine möglichst umfassende Schilderung des Eidschen Buches zu geben
beabsichtigte, durfte ich auch meine persönliche Anschauung über diesen Punkt nicht unausgesprochen
Ebenso konnte Cid Erklärungen über andere mittelhochdeutsche Ausdrücke geben; er Hai sich aber
begnügt, sie manchmal zwischen Anführungszeichen zu stellen, wohl als kunweis, daß sie zwar
unverständlich seien, jedoch buchstäblich aus der Uischrift herübergenommen wcuen; so z B. S. öZ:
.Zeergadcn", ein Ausdruck, der mchd lautet und Speisekammer bedeutet Es sind dies
übrigens nur Kleinigkeiten, die dem wert der Arbeit keinen Abbruch thun. .
Eine andere Ansicht als über den Inhalt muß ich allerdings über die Sorm äußern,
wenigstens über manche Stellen, kier sollte nach meinem Dafürhalten eine größere Sorgfalt und
etwas mehr Geschmack aufgeboten sein. E n Satz, der zwei- oder dreimal überlesen werden muß
bis man seinen Sinn erfaßt, wirkt störend, wie z. L der cu.f S. 11: „Darum konnten Müller
Vögte, Analphabeten und Amtsknechte Heller d. i Rentbeamte, Hammerdiener oder Sischer Zoll-
aufseher weiden." wer das selbst niedergeschrieben hat, dem fällt vielleicht die Schwerfälligkeit
des Satzes nicht auf, da er beim Reberlesen die Worte richtig zu betonen iveiß. wer sonst aber
den Sinn des Satzes beim erstmaligen Lesen erfassen soll, der kommt damit kaum zustand, denn
es folgen sich fast ohne jede Gliederung nicht weniger als neun Hauptwörter, alle nn Nominativ
Ein Schriftsteller darf sich eben die Mühe nicht verdrießen lassen, das was er seinen Lesern zu
sagen hat, in klarer leichtverständlicher Sprache vorzubrmgen, selbst wenn er ein paar Worte
mehr daran wenden müßte, wie deutlich wird sogleich der Satz, wenn man einen Teil der
Nominative in anderen Hasus setzt, z. L. „Darum Kain es vor, daß man Müller zu Vögten
machte, daß Amtsknechte, ja sogar Leute, die nicht lesen und schreiben konnten, die Stelle des
Zimtskellers ld. i. Rentbeamteni einnahmen und Hammerdiener oder Sischer als Zollaufseher
verwendet wurden". lDer Ausdruck „Analphabet" war zu vermeiden, da er sich in dieser Zu-
sammenstellung fast wie ein Titel ausnahm.) Auch zu Eids Schreibweise dec alten Texte wäre ewiges
zu sagen; es findet da öfters ein Schwanken statt. Manchmal ist die alte Rechtschreibung mit
Absicht getreulich nachgeahmt, manchmal ist sie durch die heute giltige ersetzt. Dem Verfahren der
zweiten A t gebe ich den Vorzug, nur dürfen dann nicht zwischen dem so umgestalteten Text einzelne
Worte in alter Schreibweise stehen bleiben, wie z L. S 6, ivo das Hüchenpeisonal aufgeführt
ist: „ai Hüche: 1. Hoche, 2. Spieler, Z. Jungen rc." kaer hätte wohl „Spüler" geschrieben
werden sollen Ähnlich durfte S. 7 Slötzmerster statt Slotzmeister und Markscheider statt Mar-
scheider steh n (Cs sind dies keineswegs Druckfehler, denn die Ausdrücke wiederholen sich!
Immerhin ist dies alles von untergeordneter Bedeutung; weit mehr haben mich die vielen
Fremdwörter gestört, die der Verfasser rn seinem Stil anwendet. Die entbehrlichen Sremd-
wörter häufen sich ost allzusehr, wie beispielsweise Seite 12: „Termrnus, individuellen, Sixierung,
diktiert, en jp8o, Motivierung, Ereierung, Serien." Außer diesen kommen auf der nämlichen
Seite noch „finanziell, Dekret und Revers" vor, die man allenfalls gelten lassen kann. Nicht
selten begegnet man rm erläuternden Text Sremdwörtein, die nicht bloß entbehrlich, sondern
heute schon ganz ungewöhnlich sind und allenfalls nur noch in der Hanzleisprache ihr Leben
dürftig fristen, wie z. B. Eorrelat, Respizienz, nominieren, imylieito, paralysieren, Spezifikation,
konzipieren, Hompetenzen, mundieren u. a. wohlgemeckt gilt dies keineswegs vom Inhalt alter
Urkunden, die Eid ganz oder auszugsweise wiedergab, sondern von den Stellen, wo er selbst
spricht. L> schildert z B. den Hergang, wie solche Beam'enbestallungen, die ja den haupt-
sächlichen Stoff zu dem Weik lieferten, seiner Zeit entstanden sein mögen, folgendermaßen : „Die Ver-
schreibung .... wurde konzipiert, ins Mundum gebracht .... kopiert .... und diese
authentische Hopie" rc.; ferner: „zur Illustration .... möge eine solche Abschrift (warum
nicht Hopie?) mit Disposition versehen hier folgen" rc Dienstverträge oder Bestallungen
sind iin zwcibrückischen Staat „Verschreibung" genannt worden und kommen nur nut dieser Be-
zeichnung in den Hopialbüchern vor (S. 14) Obwohl nun dieser ursprüngliche deutsche Ausdruck
vorhanden ist, spricht Eid doch wiederholt von den Dienstverträgen als von Dekreten, z L.
S ZO: „So spezifiziert i!) ein Dekret von IZZd die Pflichten eines zweibrückischen kofarztes rc "
Ich kann nicht umh.n zu bemerken, daß heute erfceulicheriweise die häufige Anwendung
von Sremdwörtern nicht mehr als geschmackvoll gilt; der gute Geschmack aber sollte gerade bei
einem so hervorragend verdienstlichen und gediegenen Werk wie dem vorliegenden, doch auch be-
rücksichtigt sem. Da ich eine möglichst umfassende Schilderung des Eidschen Buches zu geben
beabsichtigte, durfte ich auch meine persönliche Anschauung über diesen Punkt nicht unausgesprochen