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Monatsblätter für christliche Kunst, praktische Kunstfragen und kirchliches Kunsthandiuerk
VI. Jahrgang, 3. Heft, Dezember 1913
Verlag der Gesellschaft für christliche Kunst, München. — Preis des Jahrgangs inkl. Frankozustellung M3.—

ACHT ENTWÜRFE FÜR KELCHE
errKaplan M. Sch. sollte von seinen Eltern
einen Kelch bekommen und es wurde
ihm klugerweise anheimgestellt, selbst zu wählen.
Da er etwas Eigenartiges und vor allem keine
Dutzendware zu erhalten wünschte, so frag
er bei der Deutschen Gesellschaft für christ-
liche Kunst (München, Karlstr. 6) um einen
Originalentwurf an. Die Jury, der alle künst-
lerischen Angelegenheiten der Gesellschaft unter-
stehen, setzte sich mit dem Albrecht-Dürer-
Verein in München, einer Vereinigung von
Studierenden der Akademie, in Verbindung
und dieser wählte die Herstellung von Ent-
würfen zu einem neuen Kelche als Thema
eines seiner anregenden Komponierabende.
Die jungen Künstler lieferten eine ganze Reihe
interessanter, tüchtiger Entwürfe, von denen
wir acht der ausgereiftesten auf Seite iS—21
veröffentlichen. Die Jury der D. G. f. ehr. K.
empfahl zur Ausführung die Nummern I—4
in der bei den Abbildungen eingehaltenen
Reihenfolge. Gewählt wurde Nr. 3. Den
nach diesem Entwurf ausgeführten Kelch haben
wir auf S. 22 wiedergegeben. Die Cuppa
weist ein schön geschwungenes tulpenartiges
Motiv auf, der Aufbau ist in allen Teilen wohl
abgewogen, der Schmuck gut verteilt. Als
Material wurde Silber (feuervergoldet) und
Halbedelsteine verwendet. Der originelle Ent-
wurf Nr. 1 sieht für den Schaft farbiges Holz,

für den Nodus die Evangelistensymbole in
Email vor, für Hals, Cuppa und Fuss ver-
goldetes Silber. Die Entwürfe 2 und 4 ver-
raten eine verständnisvolle Vertrautheit mit
der Goldschmiedekunst und bei aller Zurück-
haltung beachtenswerte Selbständigkeit. Ähn-
liches lässt sich über die schlichten Entwürfe
von Franz Guntermann und Ferdinand Wallner
sagen (Abb. S. 21.) Kühner, aber durchaus
nicht unglücklich greift Walter Rammelt zu,
desgleichen Georg Hildebrand in seinem zweiten
auf S. 20 wiedergegebenen Entwurf.
Wir empfehlen das Beispiel des Herrn
Kaplans M. Sch. wärmstens zur Nachahmung.
Die Erlaubnis zur Ausführung der besprochenen
Entwürfe kann gegen eine angemessene Ent-
schädigung von den Künstlern, deren Adressen
die Redaktion gern vermittelt, erworben werden.
Unbefugte Ausbeutung des geistigen Künstler-
eigentums ist durch Gesetz und Gewissen
verboten und kein Geistlicher wird aus Un-
kenntnis oder Unachtsamkeit, geschweige denn
mit Wissen und Bedacht die Hand zu solchem
Unrecht bieten. Es empfiehlt sich gegebenen-
falls, dem betreffenden Künstler, von dem der
Entwurf stammt, auch die Überwachung der
Ausführung zu übertragen.
Wie oft werden Geistlichen für ihre Person
oder für eine Kirche teuere Primiz- oder
Jubiläumsgeschenke gegeben, die wegen ihrer
künstlerischen Minderwertigkeit das Unbehagen
der Beschenkten erregen müssen! Solche Ge-
 
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