IV VORWORT.
auch diese verschiedenen Bearbeiter glücklicher-
weise nicht das Schicksal ihrer Englischen Vor-
gänger theilten, so musste doch nach Beendi-
gung des ersten Theils der letzte derselben,
Herr Doctor Wagner, an der Fortsetzung durch
eingetretene Kränklichkeit abgehalten werden,
wodurch das Werk in seinem Fortschreiten von
INTeuem gehemmt und unterbrochen wurde.
Bei dieser Lage der Sache konnte der Un-
terzeichnete, welcher die. Ueb ertragung eines
so classischen Werks auf Deutschen Boden im-
mer für eine höchst nützliche Bereicherung
unserer archäologischen Literatur angesehen
hatte, die ihm von dem ihm vielfach befreun-
deten Verleger angetragene Fortsetzung des Werks
nicht zurückweisen, selbst Wenn er auch durch
XJebernahme eines bereits angefangenen Werks
sich der Verpflichtung unterziehen niusste, das-
selbe in derselben Art und Weise und nach
derselben äusseren Einrichtung, in welcher der
erste Theil ausgeführt worden, gegen seine
eigene Ansicht fortzuführen. Es wird daher zwi-
schen den Bearbeitungen beider Theile in die?-
ser Hinsicht schwerlich ein anderer Unterschied
wahrzunehmen sein, als der, welcher aus dem
Umstand entstehen musste, dass der Bearbeiter
auch diese verschiedenen Bearbeiter glücklicher-
weise nicht das Schicksal ihrer Englischen Vor-
gänger theilten, so musste doch nach Beendi-
gung des ersten Theils der letzte derselben,
Herr Doctor Wagner, an der Fortsetzung durch
eingetretene Kränklichkeit abgehalten werden,
wodurch das Werk in seinem Fortschreiten von
INTeuem gehemmt und unterbrochen wurde.
Bei dieser Lage der Sache konnte der Un-
terzeichnete, welcher die. Ueb ertragung eines
so classischen Werks auf Deutschen Boden im-
mer für eine höchst nützliche Bereicherung
unserer archäologischen Literatur angesehen
hatte, die ihm von dem ihm vielfach befreun-
deten Verleger angetragene Fortsetzung des Werks
nicht zurückweisen, selbst Wenn er auch durch
XJebernahme eines bereits angefangenen Werks
sich der Verpflichtung unterziehen niusste, das-
selbe in derselben Art und Weise und nach
derselben äusseren Einrichtung, in welcher der
erste Theil ausgeführt worden, gegen seine
eigene Ansicht fortzuführen. Es wird daher zwi-
schen den Bearbeitungen beider Theile in die?-
ser Hinsicht schwerlich ein anderer Unterschied
wahrzunehmen sein, als der, welcher aus dem
Umstand entstehen musste, dass der Bearbeiter