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Zeitschrift für Geschichte der Architektur — 3.1909/​10

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Hirsch, Fritz: Der Markttor in Bruchsal
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https://doi.org/10.11588/diglit.22223#0241

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III. Jahrgang. Heft 10. Juli 1910.

Das Markttor in Bruchsal.

Von Fritz Hirsch.

Nicht die baukünstlerisehe Bedeutung eines zwar recht schmucken Werkes, auch
nicht das traurige Schicksal, das auch von älteren und bedeutungsvolleren Bauten ge-
teilt wird, geben hier Veranlassung und Berechtigung zum Verweilen. Der zufällige
Umstand aber, daß ausführliche Bauakten erhalten sind, die über das Bauwesen und
die Kunstanschauung entschwundener Zeiten einiges Licht verbreiten, stellen den Gegen-
stand der Betrachtung außerhalb des Rahmens reinen Lokalinteresses.

Das obere Markttor — so wurde es gemeinhin genannt — ist an Stelle eines wegen
Baufälligkeit im Jahre 1767 abgebrochenen älteren Turmes1 nach den Plänen und unter
der Leitung des Bruchsaler Baumeisters und Hofkammerrats Leonhard Stahl2 in den
Jahren 1769—1772 errichtet worden. Die Planung fiel in die letzte Zeit des prachtliebenden,
lebensfrohen Rokokofürsten Franz Christoph von Hutten (1743— 1770), die Ausführung
in die ersten Regierungsjahre des düster ernsten August Philipp von Limburg-Stirum,

1 «.Weilten der Thum von hiesigem oheren Markthor einige Jahr her also baufällig geworden und
erst kürzlich wieder solche gefährliche Sprung bekommen hat, daß man keines Tags mehr gesicheret ist,
daß solcher einstürze, so hat man anheute in Senatu die Abbrechung sothanen Thums bis an das Gesimps
des Stahlischen Hauses in Gegenwarth verschiedener Maurer und Zimmerleuten an den wenigst nehmenden
öffentlich verstaigert». (Ratsprot. vom 22. Juni 1767, Stadt-Archiv Bruchsal.) Der Unternehmer hatte ledig-
lich den Abbruch zu besorgen, während die Sladt «auf ihre Kosten oder durch Frohnden» für die Beseiti-
gung der in ihrem Besitz verbleibenden Abbruehniaterialien («kummer, gehöltz, steine, ziegel») sorgte. Für
jeden den Nachbarhäusern etwa entstehenden Schaden hatte der Unternehmer zu haften, «es seye dann, daß
sich wider Verhoffen ein solches Unglück ereigne, woran Staigerer nicht den mindesten Antheil habe, in
welchem Fall das rechtliche erkennet werden wird». Den Zuschlag erhielt um 240 fl. Zimmermeister Joseph
Eberle. Am 7. August 1767 wurde wegen zu großer Baulälligkeit der weitere Abbruch «bis auf den steinernen
gesprengten Bogen» beschlossen. (Ratsprot.)

2 Über Leonhard Stahl cf. Fritz Hirsch, Das Bruchsaler Schloß im 19. Jahrhundert, Heidelberg 190G,
pag. 20 ff., und Fritz Hirsch, Das Bruchsaler Schloß, amtl. Puhl., Heidelberg 1910, pag. 27.

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