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Zeitschrift für Geschichte der Architektur — 4.1910/​11

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Stiehl, Otto: Das Rathaus zu Frankfurt an der Oder
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https://doi.org/10.11588/diglit.22224#0112
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durchaus der Bedeutung der Stadt Frankfurt, welche im Mittelalter bekanntlich nicht nur
eine der reichsten und mächtigsten Städte der Mark Brandenburg, sondern nächst Breslau
der bedeutendste Ort des ostdeutsch-slavischen Handelsverkehrs war. Er gehört auch,
wie wir weiterhin sehen werden, zu den ältesten Beispielen der uns erhaltenen
deutschen Kauf- und Rathäuser und ist als solches weniger als die meisten anderen
in seinem Bestände verändert worden.

In dem Gründungsbriefe, mit welchem Markgraf Johann von Brandenburg am
14. Juli 1253 dem Godinus, genannt von Herzyberg, das Recht verleiht, die Stadt
Frankfurt zu „bauen", gestattet er ausdrücklich auch den Bau eines Kaufhauses, er-
wähnt dabei auch den schon bestehenden Markt bei der S. Nikolaikirche und be-
dingt sich von beiden, ebenso wie von dem neuen Markt bei der Marienkirche, eine
Abgabe von drei Denaren für jeden Kaufstand aus. Daraus können wir mit Sicher-
heit schließen, daß bei der älteren, schon vor der eigentlichen Stadtgründung be-
stehenden Handelsniederlassung, deren Mittelpunkt an jener Kirche S. Nikolai lag,
ein Kauf- oder Rathaus noch nicht bestanden hat. Andernfalls wäre es bei der Fest-
setzung der zu zahlenden Abgaben sicherlich mit angeführt worden. Es ist auch
nicht wahrscheinlich, daß man dort ein solches gerade zu jener Zeit errichtet haben
sollte, als sich durch die Gründung der Stadt und ihres bei der neuen Kirche
S. Maria gelegenen Marktes der Schwerpunkt der Ansiedlung an andere Stelle ver-
schob. So wird die überlieferte Annahme, daß das älteste Rathaus der Stadt Frank-
furt in der Nähe der Nikolaikirche gestanden habe, mangels jeden urkundlichen Be-
weises als unhaltbar anzusehen sein. Als Tatsache überliefert wird von Spieker auch
nur, daß sich das Schulzenamt des älteren Ortes, d. h. der Hof des Schulzen, an jener
Stelle befunden habe. Es ist aber nicht zulässig, daraus ohne weiteres die Lage
eines älteren Rathauses zu folgern. Wie viele andere Orte gleicher Art konnte jene
ältere und wohl locker organisierte Siedelung ganz wohl ohne ein Rathaus auskommen.

Die neue Stadt muß schnell und kräftig aufgeblüht sein, davon gibt der mächtige
Bau der Marienkirche deutliche Kunde. Mit dem streng gezeichneten Maßwerkschmuck
seiner zweitürmigen Westfront gehört der dreischiffige Kern dieses später fünfschiffig
erweiterten und mit vergrößertem Chorbau versehenen Werkes der frühesten Zeit der
Gotik, das ist für unsere Gegend der Anfang des 14. Jahrhunderts, an1 und ist mit
Sicherheit als der urkundlich im Jahre 1325 in Benutzung befindliche und 1330 als
fertig erwähnte Bau anzusehen.2 Da seine Formgebung am Rathause wiederkehrt, ist
es wichtig, dieses feste Datum sich einzuprägen.

An der Nordseite der Marienkirche erstreckt sich der weite Marktplatz. Er wird
ursprünglich an Stelle des jetzt auf ihm stehenden Häuserblocks nur Buden und Ver-
kaufsscharren gesehen haben, von denen die große Scharrnstraße ihren Namen erhalten
hat. Aber nach der häufig vorkommenden mittelalterlichen Weise scheinen auf der
Grundfläche dieser Buden schon ziemlich früh festere Gebäude entstanden zu sein.

1 In dem von Dehio redigierten Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler, Bd. II, Berlin 1906, setzt
Kohte den ganzen Bau ohne näheren Nachweis in den Anfang des 15. Jahrhunderts. Mit Bücksicht auf die
Formgebung und das Vorhandensein von Anbauten des 14. Jahrhunderts ist indes an der oben gegebenen
älteren Datierung festzuhalten. Nähere Aufklärungen über die Baugeschichte dieser bedeutenden Kirche sind
von dem im Druck befindlichen Denkmälerverzeichnis, das von Herrn Architekt Dr. W. Jung bearbeitet wird,
zu erwarten. — 2 Vergl. F. Adler, a. a. 0., S. 61 ff.

O. Stiehl.
 
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